- Ein Gastflieger (macht Urlaub in der Gegend) möchte bei euch fliegen.<<<ja, gerne!
- Ist der Verein dazu verpflichtet, zu kontrollieren ob er eine e-ID auf seinem Modell hat?<<<nein, keine Verpflichtung
- Wenn ja, wie kann der Verein Kontrollieren, ob es seine oder Fake-Nummer ist (Wenn mein 1 Jähriges Kind auf die Tastatur haut, kommen ähnliche Nummernkombinationen raus)? <<<keine Möglichkeit auf völlige Legitimität zu prüfen, nur auf Vorhandensein.
Völlig unabhängig davon muss der Pilot der da mitfliegen will die gesetzlichen (teils länderspezifischen) Vorgaben kennen und einhalten.
Falschangaben können natürlich gemacht werden, mit bekannten rechtlichen Konsequenzen wenn es raus kommt.
Letztlich beschränken sich die meisten Vereine, die ich kenne, darauf in der Gastfliegererklärung darauf hin zu weisen was Vorgabe ist.
Das wiederum unterschreibt der Gastflieger und bestätigt damit das Wissen um die Vorgaben und damit die Verpflichtung das einzuhalten.
Normale Piloten halten sich an die recht einfachen Vorgaben, denn keiner möchte von der Teilnahme am Flugbetrieb ausgenommen sein.
Selbstverständlich gibt es auch sowas wie Querflieger...