calamity joe
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Daß ein gutes Quality Management jedem Unternehmen mittel-, zumindest lang- und oft schon kurzfristig klare Marktvorteile bringt, scheint sich bei der Mehrheit der Firmenverantwortlichen, nicht nur fernab von uns, noch nicht herumgesprochen zu haben. Das jedenfalls geht aus der Betriebs- und Handelsrealität immer wieder klar hervor.
Mein Leitsatz, mit langjähriger Berufserfahrung, seit jeher: „Quality Management beginnt im Kopf, doch erst wenn es auch im Herz angelangt ist, ist es die Bezeichnung wert!“ Alles andere sind wertlose und irreführende Lippenbekenntnisse, das Papier / Ohr nicht wert, auf dem sie stehen / das sie hört.
Die Problematik ist vielschichtig, die Lösung im Kern einfach, jedoch vor allem durch Unfähigkeit oder / und Unwillen vielerorts unnötig komplex. Der Reihe nach:
1. Viele derjenigen, die sich werblich gern als „Hersteller“ verstehen lassen wollen, sind gar keine Hersteller, sondern Vertriebsunternehmen, nichts weiter. Obwohl gerade für die verkaufende Zunft in der EU das Gewährleistungsrecht gilt, das angeblich die Rechte des Kunden stärken soll, tut es genau das nur unzureichend und kümmert viele Verkäufer nicht wirklich. Warum ist das so?
2. Die Gewährleistung hilft dem Kunden im Grunde nur in den ersten 6 Monaten ab Kauf einer Ware nahezu uneingeschränkt, erstreckt sich über insgesamt 24 Monate und stärkt somit in den nachfolgenden 18 Monaten (=3x so lange) die Rechte des Verkäufers. Das hier im Detail auseinander zu legen, würde den Rahmen sprengen. Fakt ist, nach den Regeln der Logik, daß eine 50:50 Regelung (12:12 Monate bei insgesamt 24) ausgewogen wäre, die vorliegende ist es definitiv nicht (wenn auch immerhin ein kleiner Fortschritt). Verkäufer sind, insgesamt gesehen, immer noch klar im Vorteil.
3. Gutes, ernst zu nehmendes Quality Management kostet Geld und scheint, auf den ersten Blick (die wenigsten Entscheidungsträger in Betrieben lesen mehr als drei Zeilen in einem vorgelegten Text (von den Aktienkursen abgesehen) – mehr sei angeblich unzumutbar), nicht lohnend. Quality Management (QM) läßt sich sinnvoll jedoch in den wenigsten Fällen auf drei Zeilen beschränken, bringt aber tatsächlich, in nahezu allen Fällen, sobald man ernsthaft (im oa Sinne) von QM reden kann, klare Marktvorteile. Im Klartext: QM unter solcher Flagge, wie gerade Oben beschrieben, ist sinnlos und alles andere als QM, nämlich Feigenblatt-Strategie, sonst nichts. Und die Einschätzung, es koste, bringe aber nichts, nicht QM anzulasten, sondern der Unaufrichtigkeit derer, die es, „per Order Mufti“, innerbetrieblich verstümmeln, aber außerbetrieblich werbend verkaufen wollen. Das ist, im Alltag, bis heute der Regelfall.
4. Für gutes QM ist neben einem ebensolchen (und oft lückenhaftem oder gar fehlendem) Regelwerk von allgemeiner Gültigkeit auch solches innerbetrieblich ergänzend nötig. Weiter ist Kenntnis-reiches und zumindest in hinreichender Zahl darin erfahrenes Personal nötig, das selbst regelmäßig geschult sein muß, aber auch alle anderen Betriebsmitglieder regelmäßig schulen muß, um Wirkung zu erzielen. Weiter ist die Aufhängung der QM als Stabsabteilung mit entsprechenden innerbetrieblichen Befugnissen und Berichtswegen erforderlich und ein umfassendes Bewußtsein, daß die Inhalte und Ziele eines gutem QM tatsächlich leben läßt und aktiv unterstützt, statt hemmt. In den meisten Fällen fehlt es an fast all diesen Dingen, selbst wenn nur an einzelnen, kann das zur Unbrauchbarkeit des Ganzen führen.
5. Die Handelstrukturen zB auch im Modellflug-Sektor sind leider so gestaltet, daß eine Rechtsverfolgung in vielen Fällen schon aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme der Beteiligten Staaten, des unzureichend regulierten Handelsrechts insgesamt und des ebenso unzureichenden Verbraucherschutzes zur Verunmöglichung des Erfolges führen. Zumindest bei uns, denke mal, in den meisten Ländern Westeuropas, haben Richter das Recht, Verhandlungen zu Streitwerten unter einem bestimmten Level abzulehnen; d.h. es kommt erst gar nicht zur gerichtlichen Betrachtung / Erörterung. Auch das schwächt die Interessen des Verbrauchers, wenn auch verständlich ist, daß eine endliche Anzahl Richter bei endlich verfügbarer Arbeitskraft und –zeit nicht alles, sei es noch so bedeutungslos, behandeln kann.
Es würde zu weit führen, das hier im Detail auszuführen. Eines aber ist klar: solange diejenigen, zu deren Nachteil das so ist, nicht aufstehen und sich massiv dagegen zur Wehr setzen, indem sie zB Druck durch Öffentlichkeit machen, wird sich nichts ändern. Die Mehrheit der Industrie hat daran kein Interesse, der Staat auch nicht und bislang offenbar auch die Verbraucher nicht ernst zu nehmend. Hoffen wir, das sich das ändert, nur so kommen wir wirklich weiter.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Hoffentlich kann man das eines Tages auf genau das anwenden, auf das bislang das Gegenteil zutrifft.
Mein Leitsatz, mit langjähriger Berufserfahrung, seit jeher: „Quality Management beginnt im Kopf, doch erst wenn es auch im Herz angelangt ist, ist es die Bezeichnung wert!“ Alles andere sind wertlose und irreführende Lippenbekenntnisse, das Papier / Ohr nicht wert, auf dem sie stehen / das sie hört.
Die Problematik ist vielschichtig, die Lösung im Kern einfach, jedoch vor allem durch Unfähigkeit oder / und Unwillen vielerorts unnötig komplex. Der Reihe nach:
1. Viele derjenigen, die sich werblich gern als „Hersteller“ verstehen lassen wollen, sind gar keine Hersteller, sondern Vertriebsunternehmen, nichts weiter. Obwohl gerade für die verkaufende Zunft in der EU das Gewährleistungsrecht gilt, das angeblich die Rechte des Kunden stärken soll, tut es genau das nur unzureichend und kümmert viele Verkäufer nicht wirklich. Warum ist das so?
2. Die Gewährleistung hilft dem Kunden im Grunde nur in den ersten 6 Monaten ab Kauf einer Ware nahezu uneingeschränkt, erstreckt sich über insgesamt 24 Monate und stärkt somit in den nachfolgenden 18 Monaten (=3x so lange) die Rechte des Verkäufers. Das hier im Detail auseinander zu legen, würde den Rahmen sprengen. Fakt ist, nach den Regeln der Logik, daß eine 50:50 Regelung (12:12 Monate bei insgesamt 24) ausgewogen wäre, die vorliegende ist es definitiv nicht (wenn auch immerhin ein kleiner Fortschritt). Verkäufer sind, insgesamt gesehen, immer noch klar im Vorteil.
3. Gutes, ernst zu nehmendes Quality Management kostet Geld und scheint, auf den ersten Blick (die wenigsten Entscheidungsträger in Betrieben lesen mehr als drei Zeilen in einem vorgelegten Text (von den Aktienkursen abgesehen) – mehr sei angeblich unzumutbar), nicht lohnend. Quality Management (QM) läßt sich sinnvoll jedoch in den wenigsten Fällen auf drei Zeilen beschränken, bringt aber tatsächlich, in nahezu allen Fällen, sobald man ernsthaft (im oa Sinne) von QM reden kann, klare Marktvorteile. Im Klartext: QM unter solcher Flagge, wie gerade Oben beschrieben, ist sinnlos und alles andere als QM, nämlich Feigenblatt-Strategie, sonst nichts. Und die Einschätzung, es koste, bringe aber nichts, nicht QM anzulasten, sondern der Unaufrichtigkeit derer, die es, „per Order Mufti“, innerbetrieblich verstümmeln, aber außerbetrieblich werbend verkaufen wollen. Das ist, im Alltag, bis heute der Regelfall.
4. Für gutes QM ist neben einem ebensolchen (und oft lückenhaftem oder gar fehlendem) Regelwerk von allgemeiner Gültigkeit auch solches innerbetrieblich ergänzend nötig. Weiter ist Kenntnis-reiches und zumindest in hinreichender Zahl darin erfahrenes Personal nötig, das selbst regelmäßig geschult sein muß, aber auch alle anderen Betriebsmitglieder regelmäßig schulen muß, um Wirkung zu erzielen. Weiter ist die Aufhängung der QM als Stabsabteilung mit entsprechenden innerbetrieblichen Befugnissen und Berichtswegen erforderlich und ein umfassendes Bewußtsein, daß die Inhalte und Ziele eines gutem QM tatsächlich leben läßt und aktiv unterstützt, statt hemmt. In den meisten Fällen fehlt es an fast all diesen Dingen, selbst wenn nur an einzelnen, kann das zur Unbrauchbarkeit des Ganzen führen.
5. Die Handelstrukturen zB auch im Modellflug-Sektor sind leider so gestaltet, daß eine Rechtsverfolgung in vielen Fällen schon aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme der Beteiligten Staaten, des unzureichend regulierten Handelsrechts insgesamt und des ebenso unzureichenden Verbraucherschutzes zur Verunmöglichung des Erfolges führen. Zumindest bei uns, denke mal, in den meisten Ländern Westeuropas, haben Richter das Recht, Verhandlungen zu Streitwerten unter einem bestimmten Level abzulehnen; d.h. es kommt erst gar nicht zur gerichtlichen Betrachtung / Erörterung. Auch das schwächt die Interessen des Verbrauchers, wenn auch verständlich ist, daß eine endliche Anzahl Richter bei endlich verfügbarer Arbeitskraft und –zeit nicht alles, sei es noch so bedeutungslos, behandeln kann.
Es würde zu weit führen, das hier im Detail auszuführen. Eines aber ist klar: solange diejenigen, zu deren Nachteil das so ist, nicht aufstehen und sich massiv dagegen zur Wehr setzen, indem sie zB Druck durch Öffentlichkeit machen, wird sich nichts ändern. Die Mehrheit der Industrie hat daran kein Interesse, der Staat auch nicht und bislang offenbar auch die Verbraucher nicht ernst zu nehmend. Hoffen wir, das sich das ändert, nur so kommen wir wirklich weiter.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Hoffentlich kann man das eines Tages auf genau das anwenden, auf das bislang das Gegenteil zutrifft.