Wenn ein Radweg vorhanden ist, hat ein Fahrrad auf der Strasse nichts verloren. Auch wenn viele meinen, sie hätten irgendein Recht dazu...
Das gilt nur unter folgenden Voraussetzungen:
* Der Radweg ist als solcher ausgeschildert (blaues Schild)
* Er befindet sich auf der richtigen Fahrbahnseite
* Er weist einen "zumutbaren" Zustand auf
Details dazu:
https://www.bussgeldkatalog.org/radwegebenutzungspflicht/
Es ist ein häufig anzutreffendes Missverständnis von Autofahrern, dass sie einen Wirtschaftsweg oder ähnliches neben der Fahrbahn sehen und den Radfahrer auf der Fahrbahn belehrend anhupen "er müsse auf dem Radweg fahren". Abgesehen davon dass der Radfahrer dort nicht fahren muss - weil kein ausgeschilderter Radweg - würde der Radler dort dennoch oftmals gerne fahren, wenn denn der Weg entsprechende Auffahrtmöglichkeiten hätte. Das fehlt bei den Wirtschaftswegen aber oft, und man müsste schon absteigen, das Rad rübertragen und irgendwann retour auf die normale Fahrbahn. Und glaub mir, das willst du auf einer 50+km Tour nicht ständig machen
Abgesehen von der trockenen Seite der StVO, sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer einmal in die Lage des jeweils anderen versetzen. Dann würde man einiges differenzierter sehen.
Radwege in Ortschaften mit Grundstückseinfahrten etc. sind beispielsweise für einen schnelleren Radfahrer lebensgefährlich - es fahren einfach viel zu oft andere Verkehrsteilenehmer direkt über den Weg bis zur Einmündung der Straße, biegen unvermittelt ab etc.. Für langsam fahrende Kinder, Ausflügler, Fußgängergrüppchen oder ähnliches sind diese Wege ok, für den flotten Radfahrer hingegen nicht.
P.S.: Die Diskussion in dem von mir verlinkten Artikel aus bussgeldkatalog.org ist lesenswert. Einfach, weil sie die hier schon erkennbaren Positionen noch einmal eindrucksvoll durch Meinungen illustriert