sebastianruff
User
Habe vor 7 Monaten ein F3B Segelflugmodell aus Österreich erworben.
Da ich in Bezug auf Festigkeit auf der sicheren Seite sein wollte,
habe ich mir die UHM-Version bestellt.
Nach einigen Windenstart bildete sich ein Knick, auf Höhe der Querruderanlenkung, in der Oberschale der Tragfläche.
Der Hersteller bietet mir eine Reparatur "so gut es geht" auf meine
Kosten an.
Meines Erachtens hat der Hersteller unbeabsichtigte eine Sollbruchstelle
eingebaut (Kerbwirkung); halte Reparatur an besagter Stelle für ausichtslos.
Wie gehe ich vor, um meine Anspuche (Austauschflügel) durchzusetzen ?
Wen kann ich mit einem Gutachten betrauen ?
Bei welchem Gericht kann ich gegebenfalls Klage einreichen ?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian
Da ich in Bezug auf Festigkeit auf der sicheren Seite sein wollte,
habe ich mir die UHM-Version bestellt.
Nach einigen Windenstart bildete sich ein Knick, auf Höhe der Querruderanlenkung, in der Oberschale der Tragfläche.
Der Hersteller bietet mir eine Reparatur "so gut es geht" auf meine
Kosten an.
Meines Erachtens hat der Hersteller unbeabsichtigte eine Sollbruchstelle
eingebaut (Kerbwirkung); halte Reparatur an besagter Stelle für ausichtslos.
Wie gehe ich vor, um meine Anspuche (Austauschflügel) durchzusetzen ?
Wen kann ich mit einem Gutachten betrauen ?
Bei welchem Gericht kann ich gegebenfalls Klage einreichen ?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian