Datengrundlage | NfL 2024-1-3006 & NfL 2024-1-3007 |
Gebiet mit Flugbeschränkungen NfL 2024-1-3007 Gebiet mit Funkkommunikationspflicht NfL 2024-1-3006 | ED-R München RMZ München |
im Bundesland | |
Anlass | 60. Münchner Sicherheitskonferenz |
Aktivierungszeit (Ortszeit) ED-R München | Fr, 16. Februar 2024, 07:00 Uhr bis So, 18. Februar 2024, 19:00 Uhr |
Aktivierungszeit (Ortszeit) RMZ München | Fr, 16. Februar 2024, 07:00 Uhr bis So, 18. Februar 2024, 19:00 Uhr |
RMZ = Radio Mandatory Zone
Zur großräumigen Orientierung:
Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R) & Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ)
Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.
Für denjenigen, der es genauer wissen möchte oder muss, habe ich eine Google MyMaps-Karte erstellt!
ED-R München | NfL 2024-1-3007 |
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Mittelpunktskoordinaten | 48° 07' 59" N 011° 33' 53" E |
Gebietsdurchmesser | 6 NM ~ 11,11 km |
Betroffene Vereinsgelände |
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keine bekannt |
RMZ München | NfL 2024-1-3006 |
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Mittelpunktskoordinaten | 48° 07' 59" N 011° 33' 53" E |
Gebietsdurchmesser | 18 NM ~ 33,34 km |
Betroffene Vereinsgelände |
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1 - MFC Dachau e.V.* |
2 - MFG Mallertshofen e.V. |
3 - MFC Red Baron e.V. |
4 - MCM München e.V. |
5 - Modellbau-IG Hachinger Tal/Brunnthal |
6 - Modellfluggruppe Schäftlarn e.V.* |
7 - MFG-Helmut Kermess e.V.* |
8 - IFM e.V. |
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!
*) Bezüglich der Position dieser Fluggelände gibt es unter Luftraum: Fragen und Antworten einige spezielle Anmerkungen zu ihrer Lage in- oder außerhalb der RMZ!
Bitte beachten (ED-R):
2. Art der Flugbeschränkungen In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. |
Auszug aus NfL 2024-1-3007
Bitte beachten (RMZ):
2. Regelungen In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht haben Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln mit Ausnahme von a) Flügen der Polizeien und im Auftrag der Polizeien, b) Flügen im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, c) Ambulanzflügen sowie von d) Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Flughöhe bis zu 120 m über Grund... ...den Code A6375...abzustrahlen. Hervorhebung durch RCN-Team. |
Auszug aus NfL 2024-1-3006
Hinweis:(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. |
...und zur Erinnerung:
Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")! |
Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.
In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort konkrete Frage(n) bezüglich ED-R und/oder RMZ zu stellen. Eine allgemeine Diskussion zum Thema Luftrecht ist unangebracht und wird daher strikt moderiert!
Es wird für keine der hier veröffentlichten Informationen eine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.