ED-R & RMZ Ramstein: Flugbeschränkungsgebiet in Rheinland-Pfalz & Saarland am 23. Jan. 2024 - NfL 2024-1-3012 & 2024-1-3013

RCN-Team

Moderator
Teammitglied
Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht
ED-R Ramstein
RMZ/TMZ Ramstein
im Bundesland
Anlass
Ukraine-Konferenz
Aktivierungszeit (Ortszeit) ED-R Ramstein
Di, 23. Jan. 2024 von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Aktivierungszeit (Ortszeit) RMZ/TMZ Ramstein
Di, 23. Jan. 2024 von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Zur großräumigen Orientierung:

008e - RP temp ED-R Ramstein-Übersicht_4232px.png


Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R) und
Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht (RMZ/TMZ)


008e - RP temp ED-R_RMZ Ramstein - Einzelheit_4400px.png


Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R Ramstein ist deckungsgleich mit der Kontrollzone (CTR, Luftraum D) von Ramstein (ETAR)!

Für denjenigen, der es genau wissen möchte oder muss, habe ich eine Google MyMaps-Karte erstellt!

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.

RMZ/TMZ Ramstein
NfL 2024-1-3013
Mittelpunktskoordinaten
49° 26' 05" N 007° 35' 08" E
Gebietsdurchmesser
40 NM ~ 74,08 km

Betroffene Vereinsgelände
1 - MSC-Condor e.V.
2 - MFV-Falke e.V. Medard
3 - MFSV-Nordpfalz e.V.
4 - MFG Obere Nahe e.V.
5 - MFC-Westrichfalke
6 - MSC-Glantal e.V.
7 - MSV Aschbach
8 - LSC-Lautertal e.V.
9 - MFSV Kaiserslautern/Schallodenbach e.V.
10 - LSV Winnweiler e.V.
11 - MFSV Sippersfeld e.V.
12 - MFG-Ikarus Marpingen
13 - MFG St. Wendel e.V.
14 - MFG Grashüpfer e.V.
15 - Aero-Club Funkboys e.V.
16 - MFG Bexbach e.V.
17 - AeroClub Bexbach e.V.
18 - FSV-Cormoran/Kirkel
19 - MFG Erbach e.V.
20 - MFC Sickingerhöhe
21 - Open Area for Flying Krickenbach
22 - MFG-Holzland e.V.
23 - MFSV Hermersberg e.V.
24 - Luftsportclub Roteneck Waldleiningen
25 - MBC Bottenbach e.V.
26 - FMC Pirmasens e.V.
27 - MBC Zweibrücken e.V.*
28 - Modellflug Bliesgau e.V.*
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

27 - MBC Zweibrücken e.V. und 28 - Modellflug Bliesgau e.V. unterliegen nicht den Einschränkungen von RMZ/TMZ Ramstein (s. 1.3 Ausnahmen)

Bitte beachten (ED-R):
2. Art der Flugbeschränkungen

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.​
Auszug aus NfL 2024-1-3012

Bitte beachten (RMZ/TMZ):
1.3 Ausnahmen

Ausgenommen von der RMZ/TMZ sind die Lufträume D (Kontrollzone) Saarbrücken (EDDR) und die Radio Mandatory Zone (RMZ) Zweibrücken (EDRZ) sowie das Gebiet mit Flugbeschränkungen „ED-R Ramstein".​
Auszug aus NfL 2024-1-3013

2. Regelungen​

In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht...haben Luftfahrzeuge...
.
.
d) mit Ausnahme von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Höhe von 120 m über Grund...die Frequenz...zu nutzen.​
Auszug aus NfL 2024-1-3013 Hervorhebung durch RCN-Team!

Hinweis:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​


...und zur Erinnerung:

Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​

Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread

Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort konkrete Frage(n) bezüglich ED-R zu stellen. Eine allgemeine Diskussion zum Thema Luftrecht ist jedoch unangebracht und wird daher strikt moderiert!

Es wird für keine der hier veröffentlichten Informationen eine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
 

Anhänge

  • NfL 2024-1-3013 RMZ-TMZ Ramstein.pdf
    128,6 KB · Aufrufe: 30
  • NfL 2024-1-3012 ED-R Ramstein.pdf
    134,3 KB · Aufrufe: 27
  • NfL 2024-1-3020 Ramsten Aufhebung.pdf
    29,2 KB · Aufrufe: 9
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