gringo
User gesperrt
Ich hatte in den vergangenen 6 Wochen 5 Anrufe und eine Werbesendung von einem Telefon/InternetAnbieter bekommen.
Beim dritten Mal bat ich den Anrufer, meine Rufnummer zu löschen.
Beim fünften Mal habe ich die Bundesnetzagentur angeschrieben, habe dann ein detailliertes Formular ausgefüllt mit
Anschrift, Geschlecht, Familienstand, Telefon, Blutgruppe, Religion usw.
Wie findet ihr das ?
Gerade kam folgende e-mail:
Sehr geehrter Herr .....,
Ihre Beschwerde ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) eingegangen und wird unter dem Zeichen EB-014518... geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Zeichen an.
Sie erklären in Ihrer Beschwerde, unerwünschte Anrufe von der Rufnummer 0800724090... erhalten zu haben.
Für die weitere Bearbeitung werden – für jeden Anruf gesondert – folgende Informationen benötigt:
- Sofern die von Ihnen erwähnte Werbesendung noch zur Verfügung steht, bitte ich Sie um die Zusendung dieser Schreiben, eventuell in Kopie.
- Wurden Ihnen im Zusammenhang mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt Beträge von Ihrem Konto abgebucht? Wenn ja, bitten wir Sie, uns einen Nachweis in Kopie vorzulegen.
- Bitte schildern Sie den Gesprächsverlauf/-inhalt möglichst genau.
Des Weiteren benötigen wir noch
- Ihre vollständige Anschrift
- Ihre Rufnummer, auf der Sie den Werbeanruf seinerzeit erhalten haben.
Bitte senden Sie uns Ihre Angaben zu jedem konkreten Fall nebst eventueller Unterlagen in Kopie und unter Angabe des Aktenzeichens EB-014518.. an folgende Adresse:
Bundesnetzagentur , Außenstelle Hamburg
Sedanstr. 14 b
24116 Kiel
oder per E-Mail an
beschwerdestelle-telefonwerbung2@bnetza.de.
Dem Eingang Ihrer Ergänzungen sehen wir bis zum
20.03.2019
entgegen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Beschwerde ohne weitere Nachricht abschließen werden, sofern die benötigten Angaben nicht bis zum o.g. Datum nachgereicht werden oder die nachgereichten Informationen für die Verfolgung eines unerlaubten Werbeanrufs im Sinne des Gesetzes nicht ausreichen.
Neue Beschwerden teilen Sie bitte unter der bekannten Adresse
Bundesnetzagentur
Nördeltstr. 5
59872 Meschede
eMail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
mit.
Ich bedanke mich für Ihre Mithilfe und hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen weitergeholfen zu haben.
Allgemeine Hinweise:
Der Bundesnetzagentur ist es aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes untersagt, einzelfallbezogene Rechtsberatung zu leisten und den Beschwerdeführer bei der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Betroffene sind selbst verantwortlich, ihre zivilrechtlichen Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes oder der Verbraucherzentrale, zu verfolgen.
Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung zum Rufnummernmissbrauch erhält die Bundesnetzagentur eine Vielzahl von Anfragen. Die an die Bundesnetzagentur gerichteten Schreiben werden in jedem Fall erfasst und können gegebenenfalls Hinweise auf eine Missbrauchssituation geben. Die Bundesnetzagentur geht diesen Hinweisen nach, indem der Sachverhalt ermittelt und nachvollzogen wird. Bei einer gesicherten Beweislage ergreift die Bundesnetzagentur wegen des Rufnummernmissbrauchs Maßnahmen, wie z. B. die Abschaltung der Rufnummer, ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung u. a.. Die von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de im Bereich „Verbraucherservice“ in der Rubrik „Telekommunikation“. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und Formblätter rund um das Thema unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch.
Mit freundlichen Grüßen - Ihre Bundesnetzagentur
Beim dritten Mal bat ich den Anrufer, meine Rufnummer zu löschen.
Beim fünften Mal habe ich die Bundesnetzagentur angeschrieben, habe dann ein detailliertes Formular ausgefüllt mit
Anschrift, Geschlecht, Familienstand, Telefon, Blutgruppe, Religion usw.
Wie findet ihr das ?
Gerade kam folgende e-mail:
Sehr geehrter Herr .....,
Ihre Beschwerde ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) eingegangen und wird unter dem Zeichen EB-014518... geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Zeichen an.
Sie erklären in Ihrer Beschwerde, unerwünschte Anrufe von der Rufnummer 0800724090... erhalten zu haben.
Für die weitere Bearbeitung werden – für jeden Anruf gesondert – folgende Informationen benötigt:
- Sofern die von Ihnen erwähnte Werbesendung noch zur Verfügung steht, bitte ich Sie um die Zusendung dieser Schreiben, eventuell in Kopie.
- Wurden Ihnen im Zusammenhang mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt Beträge von Ihrem Konto abgebucht? Wenn ja, bitten wir Sie, uns einen Nachweis in Kopie vorzulegen.
- Bitte schildern Sie den Gesprächsverlauf/-inhalt möglichst genau.
Des Weiteren benötigen wir noch
- Ihre vollständige Anschrift
- Ihre Rufnummer, auf der Sie den Werbeanruf seinerzeit erhalten haben.
Bitte senden Sie uns Ihre Angaben zu jedem konkreten Fall nebst eventueller Unterlagen in Kopie und unter Angabe des Aktenzeichens EB-014518.. an folgende Adresse:
Bundesnetzagentur , Außenstelle Hamburg
Sedanstr. 14 b
24116 Kiel
oder per E-Mail an
beschwerdestelle-telefonwerbung2@bnetza.de.
Dem Eingang Ihrer Ergänzungen sehen wir bis zum
20.03.2019
entgegen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Beschwerde ohne weitere Nachricht abschließen werden, sofern die benötigten Angaben nicht bis zum o.g. Datum nachgereicht werden oder die nachgereichten Informationen für die Verfolgung eines unerlaubten Werbeanrufs im Sinne des Gesetzes nicht ausreichen.
Neue Beschwerden teilen Sie bitte unter der bekannten Adresse
Bundesnetzagentur
Nördeltstr. 5
59872 Meschede
eMail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
mit.
Ich bedanke mich für Ihre Mithilfe und hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen weitergeholfen zu haben.
Allgemeine Hinweise:
Der Bundesnetzagentur ist es aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes untersagt, einzelfallbezogene Rechtsberatung zu leisten und den Beschwerdeführer bei der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Betroffene sind selbst verantwortlich, ihre zivilrechtlichen Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes oder der Verbraucherzentrale, zu verfolgen.
Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung zum Rufnummernmissbrauch erhält die Bundesnetzagentur eine Vielzahl von Anfragen. Die an die Bundesnetzagentur gerichteten Schreiben werden in jedem Fall erfasst und können gegebenenfalls Hinweise auf eine Missbrauchssituation geben. Die Bundesnetzagentur geht diesen Hinweisen nach, indem der Sachverhalt ermittelt und nachvollzogen wird. Bei einer gesicherten Beweislage ergreift die Bundesnetzagentur wegen des Rufnummernmissbrauchs Maßnahmen, wie z. B. die Abschaltung der Rufnummer, ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung u. a.. Die von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de im Bereich „Verbraucherservice“ in der Rubrik „Telekommunikation“. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und Formblätter rund um das Thema unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch.
Mit freundlichen Grüßen - Ihre Bundesnetzagentur