Eine Mitteilung:
Nach § 4 Abs. 2 der Chemikalienverbotsverordnung darf kein Modelltreibstoff, Methanol etc. mehr an den privaten Endverbraucher geliefert werden !
Es laufen zur Zeit zahlreiche Abmahnverfahren sowie auch Gerichtsverfahren. Die Gerichte verweisen klipp und klar auf § 4 Abs. 2 und sehen einen Verstoß dagegen als Wettbewerbsverstoss mit entsprechenden Konsequenzen für den Versandthändler.
Also ein Modellbauhändler darf kein Treibstoff etc. mehr via Versandthandel an einen privaten Endbraucher schicken; nur an gewerbliche Endkunden darf via Versandthandel geliefert werden.
Gruss
PW
Nach § 4 Abs. 2 der Chemikalienverbotsverordnung darf kein Modelltreibstoff, Methanol etc. mehr an den privaten Endverbraucher geliefert werden !
Es laufen zur Zeit zahlreiche Abmahnverfahren sowie auch Gerichtsverfahren. Die Gerichte verweisen klipp und klar auf § 4 Abs. 2 und sehen einen Verstoß dagegen als Wettbewerbsverstoss mit entsprechenden Konsequenzen für den Versandthändler.
Also ein Modellbauhändler darf kein Treibstoff etc. mehr via Versandthandel an einen privaten Endbraucher schicken; nur an gewerbliche Endkunden darf via Versandthandel geliefert werden.
Gruss
PW