cumulonimbus
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Nachdem ein Flugmodell ein Luftfahrzeug im Sinne des Gesetzes ist, würde ich gern über den Sinn und Unsinn dieser Festlegung diskutieren.
Ist ein Modellflugzeug ein "Zeug", das jemandem dazu dient, durch die "Luft" zu "fahren" oder zu fliegen?
Zum einen die Frage nach der Richtigkeit, zum anderen welche weiteren Vor-/Nachteile, Einschränkungen und Pflichten sich dadurch ergeben.
Für mich ist ein Modellflugzeug eigentlich ein Sportgerät oder ein Spielzeug, ähnlich wie ein ferngesteuertes Auto (die tauchen auch nicht in der StVO auf), ein Golfball oder meinetwegen auch ein Tennisschläger.
Ich denke die Vorteile überwiegen, wenn man Modellflugzeuge aus dem LuftVG/LuftVO wieder heraus bekäme.
Was denkt ihr darüber?
Gruß
Jo
-----
In dem Zusammenhang bin ich auf was Lustiges gestoßen. Eigentlich müsste man bei jeder Modellstecklandung die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BFU benachrichtigen. ;-)
http://onl-meldung.bfu-web.de/onlmeldung/index.php
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §1
(2) Luftfahrzeuge sind
9. Flugmodelle
LuftVO § 5 Anzeige von Flugunfällen und Störungen
(1) Unfälle ziviler Luftfahrzeuge, ausgenommen Luftsportgeräte, in der Bundesrepublik Deutschland hat der verantwortliche Luftfahrzeugführer .... unverzüglich der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zu melden. Dies gilt auch für Unfälle deutscher Luftfahrzeuge außerhalb der Bundesrepublik Deutschland .....
Flugunfalluntersuchungsgesetz (FlUUG)
Unfall
Ein Ereignis bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs
1. eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist
2. das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und
- dadurch der Festigkeitsverband der Luftfahrzeugzelle, die Flugleistungen oder die Flugeigenschaften beeinträchtigt sind und
- die Behebung dieses Schadens in aller Regel eine große Reparatur oder einen Austausch des beschädigten Luftfahrzeugbauteils erfordern würde;
3. das Luftfahrzeug vermißt wird (LOL das hatte ich auch schon mal.) oder nicht zugänglich ist.(das auch)
Dass man mit Dienst nach Vorschrift die Urheber der Vorschriften lächerlich machen kann, ist eine herrliche Pointe der Bürokratie.
(Cyril Northcote Parkinson, englischer Historiker und Publizist, 1909-1993)
Ist ein Modellflugzeug ein "Zeug", das jemandem dazu dient, durch die "Luft" zu "fahren" oder zu fliegen?
Zum einen die Frage nach der Richtigkeit, zum anderen welche weiteren Vor-/Nachteile, Einschränkungen und Pflichten sich dadurch ergeben.
Für mich ist ein Modellflugzeug eigentlich ein Sportgerät oder ein Spielzeug, ähnlich wie ein ferngesteuertes Auto (die tauchen auch nicht in der StVO auf), ein Golfball oder meinetwegen auch ein Tennisschläger.
Ich denke die Vorteile überwiegen, wenn man Modellflugzeuge aus dem LuftVG/LuftVO wieder heraus bekäme.
Was denkt ihr darüber?
Gruß
Jo
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In dem Zusammenhang bin ich auf was Lustiges gestoßen. Eigentlich müsste man bei jeder Modellstecklandung die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BFU benachrichtigen. ;-)
http://onl-meldung.bfu-web.de/onlmeldung/index.php
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §1
(2) Luftfahrzeuge sind
9. Flugmodelle
LuftVO § 5 Anzeige von Flugunfällen und Störungen
(1) Unfälle ziviler Luftfahrzeuge, ausgenommen Luftsportgeräte, in der Bundesrepublik Deutschland hat der verantwortliche Luftfahrzeugführer .... unverzüglich der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zu melden. Dies gilt auch für Unfälle deutscher Luftfahrzeuge außerhalb der Bundesrepublik Deutschland .....
Flugunfalluntersuchungsgesetz (FlUUG)
Unfall
Ein Ereignis bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs
1. eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist
2. das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und
- dadurch der Festigkeitsverband der Luftfahrzeugzelle, die Flugleistungen oder die Flugeigenschaften beeinträchtigt sind und
- die Behebung dieses Schadens in aller Regel eine große Reparatur oder einen Austausch des beschädigten Luftfahrzeugbauteils erfordern würde;
3. das Luftfahrzeug vermißt wird (LOL das hatte ich auch schon mal.) oder nicht zugänglich ist.(das auch)
Dass man mit Dienst nach Vorschrift die Urheber der Vorschriften lächerlich machen kann, ist eine herrliche Pointe der Bürokratie.
(Cyril Northcote Parkinson, englischer Historiker und Publizist, 1909-1993)