montcorbier
User
Hallo und schönen Tag auch,
bin etwas verunsichert über die weitere Vorgehensweise, denn ich bestellte bei einem großen Elektronikversender u.a. vier Servos, wobei ich das Paket per Nachnahme beim Postboten zahlte.
Im Paket befand sich ein einziges Servo, drei Servos fehlten.
Das Paket kam unversehrt hier an, d.h. die drei Servos gingen nicht auf dem Postwege verloren, sie wurden schlicht und einfach beim Elektronikversand nicht hineingepackt.
Überall, d.h. auf der beiliegenden Rechnung und auf meinem Kundenkonto des Elektroversenders ist die Lieferung von vier Servos als abgeschlossen vermerkt.
Rief die kostenpflichtige "Hotline" des Versenders an, dort gab man mir eine Faxnummer, wo ich sogleich schriftlich das Fehlen von drei Servos reklamierte. Darauf kam noch keine Reaktion.
Neben dem einen Servo befanden sich im selben Paket noch Werbemittel (verschiedene Kataloge des Versenders, verschiedene Beigaben, welche als "Überraschungsset" tituliert werden)
Was ich damit andeuten will, denn im Karton wäre für die fehlenden drei Servos schwerlich Platz vorhanden gewesen, denn das eine gelieferte Servo steckte in einer relativ grossen Plastikbox und noch drei davon hätten das Volumen des Umkartons wohl gesprengt.
Sehe ich sogar als meinen Vorteil, wenn ich das Fehlen der drei Servos "nachweisen" müsste.
Mit dem "Nachweisen" der fehlenden Servos komme ich nun zu dem Punkt, denn wie weise ich nach, daß eine Lieferung nicht komplett und der Fehler beim Packen passiert ist, wo sie die Menge der gelieferten Servos auf ihren Papieren immer mit der Anzahl von vier Stück angeben? (Wie weise ich die unvollständige Lieferung nach, da fühle ich mich echt überfordert!)
Was, wenn sie meinen Ausführungen keinen Glauben schenken, da ihre internen Papiere eben von einer korrekt abgeschlossenen Lieferung ausgehen?
Muß ich wirklich vor dem Paketboten (und vor Nachnahmezahlung an diesen) das Paket öffnen? Darf ich das überhaupt, denn der Paketbote wird bestimmt sein Veto einlegen, wenn er dadurch aufgehalten wird und er dann ein geöffnetes Paket nicht abgenommen bekommt und dieses geradewegs wieder mitnehmen darf?
Wie soll ich denn nun weiter reagieren? Ok, die Antwort auf mein Reklamationsfax steht noch aus, warte erst einmal diese Antwort ab.
Vielleicht hat sich die Sache dann auch erledigt und ich bekomme die drei fehlenden Servos.
Was mich auch etwas stutzig macht, denn ich bestellte neben den vier Servos noch ein Elektrogerät, welches aber nach Aussage des Versenders erst in Kalenderwoche 37 per kostenfreiem Versand nachgeliefert wird.
Nun bekam ich innerhalb kürzester Zeit eine Mail, daß die Lieferung des bestellten Elektrogeräts an meine Adresse erfolgt sei und einen Tag nach dieser Mail hatte ich dieses Elektrogerät.
Warum die Versendung in unterschiedlichen Paketen, wenn in einem "grösseren" Paket die Gesamtlieferung hätte durchgeführt werden können?
Stimmt es womöglich bei dem Elektroversender in der Versandlogistik nicht? Hat jedenfalls den Anschein.
Gruß
Monti
bin etwas verunsichert über die weitere Vorgehensweise, denn ich bestellte bei einem großen Elektronikversender u.a. vier Servos, wobei ich das Paket per Nachnahme beim Postboten zahlte.
Im Paket befand sich ein einziges Servo, drei Servos fehlten.
Das Paket kam unversehrt hier an, d.h. die drei Servos gingen nicht auf dem Postwege verloren, sie wurden schlicht und einfach beim Elektronikversand nicht hineingepackt.
Überall, d.h. auf der beiliegenden Rechnung und auf meinem Kundenkonto des Elektroversenders ist die Lieferung von vier Servos als abgeschlossen vermerkt.
Rief die kostenpflichtige "Hotline" des Versenders an, dort gab man mir eine Faxnummer, wo ich sogleich schriftlich das Fehlen von drei Servos reklamierte. Darauf kam noch keine Reaktion.
Neben dem einen Servo befanden sich im selben Paket noch Werbemittel (verschiedene Kataloge des Versenders, verschiedene Beigaben, welche als "Überraschungsset" tituliert werden)
Was ich damit andeuten will, denn im Karton wäre für die fehlenden drei Servos schwerlich Platz vorhanden gewesen, denn das eine gelieferte Servo steckte in einer relativ grossen Plastikbox und noch drei davon hätten das Volumen des Umkartons wohl gesprengt.
Sehe ich sogar als meinen Vorteil, wenn ich das Fehlen der drei Servos "nachweisen" müsste.
Mit dem "Nachweisen" der fehlenden Servos komme ich nun zu dem Punkt, denn wie weise ich nach, daß eine Lieferung nicht komplett und der Fehler beim Packen passiert ist, wo sie die Menge der gelieferten Servos auf ihren Papieren immer mit der Anzahl von vier Stück angeben? (Wie weise ich die unvollständige Lieferung nach, da fühle ich mich echt überfordert!)
Was, wenn sie meinen Ausführungen keinen Glauben schenken, da ihre internen Papiere eben von einer korrekt abgeschlossenen Lieferung ausgehen?
Muß ich wirklich vor dem Paketboten (und vor Nachnahmezahlung an diesen) das Paket öffnen? Darf ich das überhaupt, denn der Paketbote wird bestimmt sein Veto einlegen, wenn er dadurch aufgehalten wird und er dann ein geöffnetes Paket nicht abgenommen bekommt und dieses geradewegs wieder mitnehmen darf?
Wie soll ich denn nun weiter reagieren? Ok, die Antwort auf mein Reklamationsfax steht noch aus, warte erst einmal diese Antwort ab.
Vielleicht hat sich die Sache dann auch erledigt und ich bekomme die drei fehlenden Servos.
Was mich auch etwas stutzig macht, denn ich bestellte neben den vier Servos noch ein Elektrogerät, welches aber nach Aussage des Versenders erst in Kalenderwoche 37 per kostenfreiem Versand nachgeliefert wird.
Nun bekam ich innerhalb kürzester Zeit eine Mail, daß die Lieferung des bestellten Elektrogeräts an meine Adresse erfolgt sei und einen Tag nach dieser Mail hatte ich dieses Elektrogerät.
Warum die Versendung in unterschiedlichen Paketen, wenn in einem "grösseren" Paket die Gesamtlieferung hätte durchgeführt werden können?
Stimmt es womöglich bei dem Elektroversender in der Versandlogistik nicht? Hat jedenfalls den Anschein.
Gruß
Monti