Ich bin überrascht das der MFSD den Antrag eingereicht hat und nicht die Modellflugkommision des DAEC.
Ich bin aber gespannt was für jeden der beiden Antragssteller raus kommt.
Gruß
Martin
Hallo!
Zu Franks Post #8 möchte ich ergänzen, dass das Wort „beauftragt“ in diesem Zusammenhang „untechnisch“ verstanden werden muss. Der erweiterte Vorstand der Bundeskommission Modellflug (BuKo MF) hat einstimmig beschlossen, dem MFSD (als bundesweit tätiger, derzeit größter Monoluftsportverband des DAeC) die Beantragung der Verbandsbetriebslaubnis zu überlassen. Zuvor war abgestimmt worden, dass der Anwendungsbereich der beantragten Verbandsbetriebserlaubnis auf alle Landesverbände erstreckt werden kann. Ein Auftragsverhältnis gibt es also "technisch" nicht.
Sinn und Zweck der Beantragung durch den MFSD ist der Umstand, dass im DAeC auch andere Luftsportarten vertreten werden, die jedoch nach den luftrechtlichen Vorschriften keine grundsätzliche Genehmigung zur Sportausübung im Verbandsrahmen bedürfen. Der Modellflug wäre also die einzige Flugsportart innerhalb des DAeC, die hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Ausübung an den DAeC gebunden wäre, wenn der DAeC die Erlaubnis beantragen und erhalten würde. Dadurch würde der Modellflug strukturell im Vergleich zu den anderen Luftsportarten im DAeC benachteiligt. Im DAeC sollen aber alle Luftsportarten mit der gleichen Wertigkeit auf gleicher Ebene neben einander stehen. Dem trägt die Antragstellung durch den MFSD Rechnung bzw. ist sie insoweit die logische Konsequenz.
Das ist vielleicht für denjenigen, der sich mit dem Verbandswesen des DAeC nicht so super vertieft befassen will (denke das wird der Normalfall sein…
), zunächst etwas überraschend. Letztlich ist es jedoch für den einzelnen Modellflieger im DAeC ziemlich bis völlig unbedeutend.
Viele Fliegergrüße
Chris Walther
Fachausschuss Recht / Bundeskommission Modellflug im DAeC