Verlust bei DHL - keine Kostenerstattung für Gebrauchtes

FAG_1975

Vereinsmitglied
Hallo,

zur Transportversicherung bei Transportschäden ist noch zu sagen, dass hier §427 HGB Absatz 1 und 2 zu beachten sind.

In Absatz 1 Ziffer 2 heißt es, dass eine ungenügende Verpackung durch den Absender zum Haftungsausschluss führt.
In Absatz 2 heißt es, dass bei einem Schaden vermutet werden kann, dass die Verpackung ungenügend war. Gehe zu Absatz 1.

Es gibt also nie etwas ... außer auf Kulanz.

Ich habe das inzwischen gerichtlich durch und einen mittleren 3-stelligen Betrag erstritten, wobei eine inzwischen geänderte Produktinformation zum Sperrgutservice die Tür zum Schadenersatz geöffnet hatte. Aber so erfährt man welche Register gezogen werden, um die Ersatzzahlung zu vermeiden. Und wenn das nicht hilft wird außerdem versucht die Schadenhöhe zu bestreiten, und wenn zum zig-fachen Warenwert ein Gutachter hinzugezogen werden muss. In meinem Fall gingen die Kosten für den Gutachter, der die Höhe meines Anspruchs exakt bestätigt hatte, neben allen Gerichts- und Anwaltskosten auch noch zu Lasten des Transporteurs ... 😎

Also immer mit Totalschaden rechnen (und ggf. akzeptieren) oder persönlich übergeben.
 

Sebastian St.

Vereinsmitglied
Mir kommt grad auch die Idee, über Paypal zu versuchen, die €2,50 für die nicht erbrachte Leistung zurück zu holen.
Wäre doch mal einen Versuch wert... - mindestens sorge ich für Beschäftigung :D

CU Eddy

Hallo Eddy,

Ich habe auch mit PP bezahlt, hast du schon Erfahrungen gemacht mit dem Reklamieren über PP ? 😁😎
 
Hallo Kollegen,

bei DHL ist es nicht anders wie bei allen Versicherungen, es wird der momentane Wert von dem Teil erstattet, ob du es Warenwert oder Zeitwert nennst ist völlig egal. Ob der Waren- oder Zeitwert bei bestimmten Sachen mit dem Alter nur fällt, oder auch steigt hängt von der Ware ab.

Wenn man den Kommentar von Sebastian liest, hat man schon den Eindruck DHL probierts halt mal und wenn der Kunde nichts macht passt es. Die Methode wird ja auch bei Versicherungen gerne angewendet wenn es ums Zahlen geht.

Natürlich kommt es immer auf die Höhe der Summe an um die es geht aber ab einem bestimmten Betrag würde ich da nicht klein beigeben, sondern mein Recht durchsetzen.

Gruß Hans
 

Georg Funk

Vereinsmitglied
Tja, wie oben geschrieben, das einzig mögliche ist hier wohl der Weg über Gutachter und Rechtsanwälte, erst wenn jeder das macht werden die Kosten für die Verfahren höher als die Ersparnisse durch die die sich einfach damit abfinden. Und dann wird diese Unsitte schnell abgestellt. Einfach nur Schade
 
Hans,
wir sind ja auch nicht auf der Brotsuppe hergeschwommen und sitzen hier nur rum ohne etwas zu unternehmen.
Man könnte denken du arbeitest bei DHL wenn man das liest, sieht fast wie deren Schreiben aus,...sorry.
 
Hallo,

ich habe halt in der Richtung mit anderen Unternehmen schon öfter zu tun gehabt und sehe da halt keinen Unterschied zu Versandunternehmen, bzw. DHL.

Das Wichtigste ist halt eine saubere Dokumentation wo ich den Warenwert auch glaubhaft begründen kann. Dann ist es halt nur noch eine Sache des Durchhaltevermögens und ob man gewillt ist einige Euros in Vorleistung zu investieren, wenn die sich wirklich querstellen.

Übrigens bekam ich heute auf meine Anfrage von DHL eine Mail zu dem Thema die eigentlich meine Meinung bestätigt.


Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei den 500 Euro handelt es sich um eine allgemeine Haftung.
Sollte Ware verloren gehen, fragen wir von Ihnen Wertnachweise an.
Sollte der Fehler nach Prüfung auf Seiten DHL liegen, wird in der Regel im Warenwert erstattet.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


Gruß Hans
 

Benny

User
Wäre mal interessant zu erfahren, wie DHL den Begriff "Warenwert" definiert. Ist das der "Zeitwert", und wenn ja, wer legt den bei Gebrauchtwaren fest? Ist der Warenwert nicht der Verkaufspreis? Und wenn die Erstattung "In der Regel" geschieht, welche Ausnahmen von der Regel gibt es, obwohl der Fehler nach der Prüfung bei DHL liegt?
 
Zuletzt bearbeitet:

_Renner_

User
Der Warenwert ist der tatsächlich gezahlte Preis. Der Begriff Warenwert ist definiert, es wird auch im internationalen Warenverkehr vom Warenwert gesprochen.
Nun ja, ich denke bei "außerhalb der Regel" werden wohl Fälle gemeint sein, wo eventuell höhere Gewalt im Spiel ist (unter Anderem).
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
wer legt den bei Gebrauchtwaren fest? Ist der Warenwert nicht der Verkaufspreis?

In meinem Fall wurde als Schadenhöhe (eine Tragfläche einer gebrauchten Alpina 4001 wurde beschädigt) die Beschaffung neuer Ersatztragflächen mit inzwischen geänderten Holmverbinder zugrunde gelegt (Angebot des Verkäufers lag vor). Der Transporteur wollte auf (Billig-) Angebote bei eBay oder eine Reparatur verweisen, um die Schadenhöhe zu drücken. Der vom Transporteur verlangte Gutachter und das Gericht haben dem aber eine Abfuhr erteilt. Man muss also keine Abstriche beim dann nicht mehr passenden Design oder qualitativ minderwertigen Ersatz hinnehmen.

Letztlich haben wir einem Abschlag auf die neuwertigen Tragflächen akzeptiert, da dadurch der Streitwert knapp unter die Berufungsgrenze gefallen ist, womit das Urteil des Amtsgerichtes dann auch gleich rechtskräftig wurde. Ich bin ziemlich sicher, dass es andernfalls vor dem Landgericht weiter gegangen wäre ... . Irgendwann fragt man sich, ob sich der Aufwand lohnt und das scheint mir das Kalkül zu sein - gerade bei rel. geringen Schadenshöhen. Und gerade da dürfte in der Summe eine ganz nette Ersparnis für die Transportdienstleister herauskommen, neben den zusätzlichen Einnahmen für eine Versicherung, die eher selten leistet.
 
Hier könnte ja der Eindruck entstehen, dass DHL seinen Job nicht macht und somit als Transporteuer nicht brauchbar wäre. Ich kann den Frust voll verstehen, wenn ein Paket weg ist und der Schaden nicht geregelt wird. Aber da stellt sich auch die Frage, warum sowas bei einigen Leuten ohne große Probleme geht und bei anderen nicht. Ja, ich weiß, Schuld sind immer die Anderen, insbesondere DHL. Aber könnte es vielleicht auch ein ganz klein wenig am Kunden liegen? Wenn ich lese, dass jemand ohne ausgedrucktem Beleg aus dem Laden geht, habe ich schon Fragen. Wie wurde ein Warenwert belegt? Mit vernünftigen Nachweisen? Oder am Telefon?
Das sind alles nur Fragen, die ich mal in den Raum stelle.
Ich habe mit DHL in über 20 Jahren Modellbau und genauso langem Versand von Waren und Artikeln noch nicht einen einzigen Verlust erlebt. Mag sicher auch Glück sein. Aber zu sagen, dass DHL gar nicht zu gebrauchen wäre, ist schon eine mehr als subjektive Behauptung.

Gruß Mirko
 
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