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Ein Piktogramm alleine reicht sowieso nicht. Das Schild muss mehr enthalten. Was genau, das ist festgelegt und mittlerweile sollte darüber keine Unsicherheit mehr bestehen. Man bekommt fertige Schilder zu kaufen. Eigentlich sollte das überhaupt kein Problem mehr darstellen. Einfach ein entsprechendes Schild bestellen und fertig.
Heute mittag war ich in der Kantine in einem Dienstgebäude neben unserem und aß zusammen mit Kollegen der Landesdatenschutzbehörde BW in Stuttgart. Nun rate mal wer mir das Bild mit diesem inhaltlichen Tenor gegeben hatte.
Grüße Jörg
Das Bild ist ja auch völlig in Ordnung, was willst du denn damit? Du hast aber oben !vom Piktogramm! geschrieben, dass dieses rechtlich fundiert sein solle. Für das Piktogramm selbst gibt es viele Möglichkeiten. Es gibt dazu keine rechtliche Festlegung wie das Piktogramm in dem Schild aussehen muss. Es muss lediglich erkennbar sein, dass eine Videoüberwachung stattfindet.
Das Piktogramm ist das Bildchen mit der stilisierten Kamera in dem Schild.
Das internationale Zeichen mit dem Videosymbol links oben im Eck. Du versuchst nun das Thema wie Kaugummi in die Länge zu ziehen was nicht sachdienlich ist. Hauptsache diskusionsfreudig und immer das letzte Wort haben. Damit hilfst du dem Fragesteller nicht. Piktogramm (Symbol) mit Erläuterung soll es doch tatsächlich geben.
Nein, ich möchte nur falsche Aussagen berichtigen.
Fazit:
Das Piktogramm im Schild ist in seiner Darstellungsweise NICHT verbindlich festgelegt. Dieses muss lediglich als Videoüberwachung erkennbar sein.
Das Schild sollte ein Piktogramm und einen entsprechenden Text mit rechtlichen Hinweisen beinhalten.
Es wird mittlerweile teilweise schon bemängelt wenn das Schild nur ein Piktogramm beinhaltet und die entsprechende Belehrung in einem separaten Dokument unter dem Schild zu finden ist, weil evtl. nicht direkt erkennbar ist, dass sich der Hinweis darin auf das Schild mit der Videoüberwachung bezieht.
Entschuldige bitte. Bleib doch faktisch . Wenn du diese Beschilderung verwendest wie ich diese hier beispielhaft eingestellt habe, ist doch alles gut. Von einer noch besseren Quelle konnte ich es doch nicht beziehen. Jetzt möchte ich mich dazu auch nicht mehr äußern. Über das eigentliche Thema ist erschöpfend geschrieben worden.
Grüße Jörg
Es war ein einfaches Schild gemeint, wie es früher üblich war, das reicht nicht mehr.
Und eine Dokumentation ist sehr wohl erforderlich. Sie ist allein schon zum Selbstschutz des Betreibers unabdingbar.
In Betrieben kommt dazu in nahezu allen Fällen auch noch die sog. Betriebsvereinbarung.
Im Verein ist das sicher alles etwas entspannter.
Mir ist ein Fall bekannt, wo eine VÜ eingebaut wurde, nachdem es mehrfach zu erheblichem Vandalismus gekommen ist.
Seitdem die VÜ da ist, war Vandalismuss Geschichte. Da waren die Mitglieder auch erst Skeptisch. Nachdem jedoch die mühevoll aufgebaute Hütte um ein Haar ein Schrotthaufen geworden wäre, war man dann mehrheitlich dafür. Leider muss es oft erst weh tun, bevor man neben Datenschutz und Persönlichkeitsrechten auch die möglichen wirtschaftlichen Folgen erkennt.