Wieviel Personen dürfen Anwesend sein?

Hallo zusammen,
DMFV Gold Einzelmitglied Kenntnisnachweis aktuell vom DMFV als auch A1/A3.
(Wildflieger)
Gelände Kiesgrube für Öffentlichkeit grundsätzlich gesperrt. !!!!
Erlaubnis vom Besitzer. ☝️
Soviel mal vorweg.
Neffe 9 lernt bei mir auf einen Rappi 50.
Letztes Wochenende kamen noch 2 PKW Eltern mit Schulfreunden die sich das anschauen wollten,ggf.auch Heli fliegen wollen.
Wie weit darf ich da gehen ??
 
Okay, dumm formuliert 😬
Neffe lernt bei mir.
Wenn nun noch 2 Klassenkameraden von ihm hinzu kämen, dürfte ich das so ohne weiteres?
Eltern wären einverstanden.
Läuft das dann komplett auf meine Kappe, oder müssten die anderen Kids bzw Eltern sich selbst ordnungsgemäß versichern für ihre Kids, wenn sie erstmal mit meinem Equipment lernen würden.
Bin schließlich Privatperson keine offizielle Flugschule.....
 
Zuletzt bearbeitet:

safty

User
Hi Alex,

soweit ich es bisher verstanden habe, greift deine DMFV-Versicherung beim L/S-Fliegen (ich denke, darum geht es Dir) wohl nur auf ausgewiesenen Modellfluggeländen im "Vereinsrahmen" und nicht auf der "grünen Wiese".
Kann mich aber natürlich irren, die Frage interessiert mich auch, da bei mir etwas ähnliches "ansteht"!

Wenn du den Kids ohne Lehrer-Schüler-System dein Fluggerät überlassen willst, benötigen die, je nach Modell, auf alle Fälle einen EU-Kompetenz- bzw Kenntnisnachweiß eines der Verbände bevor die in die Luft dürfen.
Das Versicherungsthema könnte da spannend werden, wenn die mit einem Modell welches deine e-ID trägt "Unsinn" machen.
Der "registrierte Halter" bist dann ja nach wie vor Du.
 
Zuletzt bearbeitet:
soweit ich es bisher verstanden habe, greift deine DMFV-Versicherung beim L/S-Fliegen (ich denke, darum geht es Dir)
👍
Für Familie/Neffe zumindest.
Wie es bei fremden aussieht??
Die Lage...
Da es sich aber um eine Kies/Tongrube handelt in ca 30m Tiefe, für
Personen/ Öffentlichkeit
*absolutes Betreten verboten*
Wie ist dies zu Werten?
Bin unschlüssig ob ich da so ohne weiteres zusagen kann....
 

safty

User
du solltest von dem, was ich geschrieben habe nicht nur die Hälfte lesen, oder zitieren sondern wenn schon, dann den ganzen Satz.
ich schrieb:
soweit ich es bisher verstanden habe, greift deine DMFV-Versicherung beim L/S-Fliegen (ich denke, darum geht es Dir) wohl nur auf ausgewiesenen Modellfluggeländen im "Vereinsrahmen" und nicht auf der "grünen Wiese".
So kommuniziert es zumindest der DMFV in der Beschreibung seiner Versicherungsleistungen.
Deine Kiesgrube dürfte wohl eher unter "Grüne Wiese" fallen.
Und solange dieses Versicherungsthema nicht geklärt ist, solltest du dir keinen Kopf um "Betreten Verboten" o.ä. machen.
Das ist dann ein rein zivilrechtliches Thema zu dem dir hier sicher niemand eine rechtsverbindliche Aussage treffen kann / wird.
.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auszug aus der DMFV-Versicherungs-Broschüre, Seite 11 (Stand 2/2020):
"Modellfluginteressierte können durch Unterstützung von DMFV-Vereinsmitgliedern auf deren Vereinsgeländen den ferngesteuerten Modellflug erlernen............................bei den Modellfluginteressierten muss es sich um Vereinsmitglieds-Anwärter bzw. DMFV-Mitgliedsanwärter handeln....................der Flugbetrieb muss bei Aufnahme und nach Beendigung des L-/S-Betriebs in das Flugleiterbuch eingetragen werden.

Daraus leite ich ab, dass das alles in der Kiesgrube nicht gültig ist. Ich gehe davon aus, dass im Schadensfalle die DMFV-Versicherung (HDI) nicht leisten wird.
 
Ich habe das ja früher beruflich gemacht. Dazu hatte ich beim dmfv eine extra Halter/Lehrer Versicherung abgeschlossen um genau das abzudecken. Jetzt musst du beim dmfv nur noch klären ob das auch nötig ist wenn du das unentgeltlich machst. Versichern kann man das. Hat ca 160€ pro Jahr gekostet.

Torsten
 

safty

User
Statt in irgendeinem Forum eine Diskussion anzufangen,sollte ich doch besser gleich beim DMFV anrufen.
Werde ich zukünftig auch so handhaben.

.. du hättest auch einfach in die Versicherungsbedingungen reinschauen können, welche du beim Abschluss anerkannt hast:
Auszug:

unter dem Punkt "Versicherungssausschlüsse" findest du:

Der Lehrer-/Schülerbetrieb durch DMFV-Einzelmitglieder bei dem privaten Einsatz von
Flugmodellen ist nicht versichert. Versichert ist der Lehrer-/Schülerbetrieb durch DMFVEinzelmitglieder
im Vereinsrahmen auf einem Modellfluggelände.


Klare Sachlage!


hat aber natürlich nichts mit deinem anderen Thema, dem Betretungsverbot bzw. der Erweiterung deiner Betretungs-Erlaubniss auf weitere Personen zu tun. Das musst du (oder die anderen) halt mit dem Eigentümer klären.
 

safty

User
Lasse mich auf keine Diskussion mehr ein.


Lieber Helifan,

hier hat niemand eine "Diskussion" mit dir geführt.

Du hast Fragen gestellt und teilweise sehr richtige und belgbare Antworten erhalten.
So what.
Was du draus machst: Deine Sache.

Auffällig bei nahezu allen deiner Threads (egal ob der Sixt-TDR-, der "Einsteiger-Flieger" oder welcher Thread auch immer) ist jedoch:
Sobald du eine oder mehrere Antworten erhälst, die dir nicht "in den Kram" passen, oder dein persönliches Weltbild bestätigen, wirst du reflexartig "pampig" und wirfst u.a. mit irgenwelchen "Besserwisser-Beschimpfungen" um dich.
Das zieht sich wie ein roter Faden durch, sorry aber das geht garnicht.
(und ich bin definitiv nicht der Erste, der dir das schreibt)

Ich persönlich zumindest werde jetzt meine Konsequenzen daraus ziehen und auf keine deiner zukünftigen Fragen mehr einsteigen.
Mitlesen werde ich aber, da dabei fast immer ein imenser Unterhaltungswert garantiert ist.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Fakt ist das beim DMFV der L/S Betrieb außerhalb von Modellflugplätzen mit der Standardversicherung nicht abgedeckt ist.

Bei solchen Fragen ist es immer besser direkt den Kontakt beim Verband/Versicherer zu suchen.

Gruß
Manfred
 
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