Zukunft Modellflugsport in Österreich

Neues aus Östereich
Zur Information für unsere österreichische Freunde:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011306

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Luftfahrtgesetz, Fassung vom 09.10.2022
Daraus im Besonderen:
4. Abschnitt
§ 24j
(2) Die geografischen UAS-Gebiete gemäß Art. 15 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 können vom Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie mit Verordnung festgelegt werden. Diese Verordnung kann luftfahrtüblich kundgemacht werden. Es dürfen nur solche Flächen als Modellflugplätze gemäß Art. 15 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ausgewiesen werden, die aufgrund ortspolizeilicher Genehmigungen oder entsprechender Ausweisungen in Flächenwidmungsplänen für den Flugmodell-Betrieb benützt werden dürfen.

Und natürlich der gesamte 4. Abschnitt

Gruß und ein schönes Restwochenende
Arno
 
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