ED-R Lindenberg: Flugbeschränkungsgebiet vom 15. Okt. 2022 bis 30. Nov. 2022 - (NfL 2022-1-2625)

RCN-Team

Moderator
Teammitglied
Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
Lindenberg
im Bundesland
Anlass
Forschungsprojekt
Aktivierungszeit (Ortszeit)
Sa, 15. Oktober 2022, 08:00 Uhr bis Mi, 30. November 2022, 23:00 Uhr


Zur großräumigen Orientierung:

ED-R Lindenberg - Übersicht 5000.png




Gebiet mit Flugbeschränkungen: ED-R Lindenberg

ED-R Lindenberg - Detail 5500.png



ED-R Lindenberg
NfL 2022-1-2625
Mittelpunktskoordinaten
52° 10' 01" N - 014° 07' 10" E
Gebietsdurchmesser
3,4 NM ~ 6,296 km

Betroffene Vereinsgelände
keine bekannt​
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

Bitte beachten:
aus NfL 2022-1-2625
2. Art der Flugbeschränkungen​

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind mit Ausnahme der an dem Forschungsprojekt beteiligten unbemannten Luftfahrzeuge alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.​

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.

Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
...und zur Erinnerung:

(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​

Hinweis:


Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher § 62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​

Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.
 

Anhänge

  • NfL 2022-1-2625 Lindenberg.pdf
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