ED-R & RMZ "Aasee": Flugbeschränkungsgebiet vom 02. bis 05. Nov. 2022 - (NfL 2022-1-2637/2638 und NOTAM [D3441/22])

RCN-Team

Moderator
Teammitglied
Datengrundlage
NfL 2022-1-2637 (ED-R) & NfL 2022-1-2638 (RMZ/MZ)
Gebiet mit Flugbeschränkungen
Gebiet mit Funkkommunikationspflicht
ED-R "Aasee"
RMZ/TMZ "Aasee"
im Bundesland
Anlass
G7-Außenministerkonferenz
Aktivierungszeit (Ortszeit)
ED-R Aasee
Do, 03. Nov. 2022, 07:00 bis Fr, 04. Nov. 2022, 18:00 Uhr
bezüglich Aktivierungszeit siehe weiter unten NOTAM D3441/22 (wichtig!)​
Aktivierungszeit (Ortszeit)
RMZ Aasee
Do, 03. Nov. 2022, 07:00 bis Fr, 04. Nov. 2022, 18:00 Uhr
Hiervon abweichende Aktivierungszeiten werden von der Landespolizei Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben und von der Deutschen Flugsicherung GmbH mit NOTAM veröffentlicht.​


Zur großräumigen Orientierung:

07e - NW ED-R Aasee (Übersicht)_4280.png


Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R) & Funkkommunikationspflicht (RMZ)


ED-R "Aasee"

07e - NW ED-R Aasee (Detail)_3630.png


ED-R "Aasee"
NfL 2022-1-2637
Mittelpunktskoordinaten
51° 57' 44" N 007° 37' 56" O
Gebietsdurchmesser
6 NM ~ 11,11 km
Betroffene Vereinsgelände
keine bekannt!​



RMZ "Aasee"

07e - NW RMZ Aasee (Detail+)_3610.png


RMZ "Aasee"
NfL 2022-1-2638
Mittelpunktskoordinaten
51° 57' 44" N 007° 37' 56" O
Gebietsdurchmesser
24 NM ~ 44,45 km
Betroffene Vereinsgelände
1 - FMSC Steinfurt e.V.
2 - BMFC Nottuln e.V. - etwa 335 m vom RMZ-Gebietsrand entfernt*!
3 - MFC Dülmen e.V. - etwa 472 m vom RMZ-Gebietsrand entfernt*!
4 - MFG "Ernst Udet"
5 - MFC Ottmarsbocholt e.V.
6 - MFK-Münster e.V.
7 - Modellflug Freunde Everswinkel
8 - MFV Ostbevern e.V. - etwa 1022 m vom RMZ-Gebietsrand entfernt*!
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db registriert haben!
*) Falls die genaue Lage bezüglich RMZ-Gebietsrand von Interesse ist, gibt es hier mehr Informationen!

Bitte beachten:
Textauszug aus NfL 2022-1-2637
2. Art der Flugbeschränkungen​

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge untersagt.

Hiervon abweichende Aktivierungszeiten werden von der Landespolizei Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben und von der Deutschen Flugsicherung GmbH mit NOTAM* veröffentlicht.

Informationen über den aktuellen Status des Gebietes mit Flugbeschränkungen können über die Frequenz 129,875 MHz (Fluginformationsdienst Langen) erfragt werden.​

*) Im Unterschied zu den bisher veröffentlichten Bekanntmachungen fällt bei diesem Text sofort ins Auge, dass diesmal der Modellflug nicht ausdrücklich erwähnt wird. Es wird lediglich pauschal darauf hingewiesen, dass alle Flüge untersagt sind. Daraus könnten besonders spitzfindige Leser folgern, Modellflug sei nicht betroffen, da er nicht explizit angesprochen wird. Diesem Ansinnen wird aber umgehend mit einem NOTAM der Boden entzogen. Ein NOTAM (Notice to Airmen) ist eine "Informationen über temporäre Änderungen in der Luftfahrt". Die besagte Information hat folgenden Inhalt:

NOTAM

EDGG OVERFLYING PROHIBITED D3441/22
From 02 Nov 2022 06:00 until 05 Nov 2022 17:00

OVERFLIGHT PROHIBITED FOR UAS AND MODEL ACFT 3NM RADIUS CENTERED
ON 515744N 0073756E, MUENSTER (7NM NE HAMM DVOR/DME HMM),
DUE TO ESTABLISHMENT OF POLICE OPERATIONAL AREA, ARTICLE 21H AIR
TRAFFIC REGULATION (LUFTVO) REFERS.

GND up to 2500FT AGL

Von 02 Nov 2022 07:00 bis 05 Nov 2022 18:00

ÜBERFLUGVERBOT FÜR UAS UND MODELL ACFT 3 NM RADIUS UM
515744N 0073756E, MÜNSTER (7NM NE HAMM DVOR/DME HMM),
AUFGRUND DER EINRICHTUNG EINES POLIZEILICHEN EINSATZGEBIETES WIRD AUF ARTIKEL 21H LUFTVERKEHRSORDNUNG (LUFTVO) VERWIESEN.

VON GND BIS 2500FT AGL
Die Übersetzung ist durch das RCN-Team ergänzt worden.​

Aus dem speziell an die Betreiber von unbemannten Luftfahrtsystemen und Modellflugzeugen gerichteten Inhalt ergibt sich, abweichend von den Zeitangaben der NfL 2022-1-25637 für das Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R "Aasee"), folgende Aktivierungszeit:

Mi, 02. Nov. 2022, 07:00 bis Sa, 05. Nov. 2022, 18:00 Uhr

Also einen Tag früher beginnend und einen Tag länger andauernd als für alle übrigen Luftraumnutzer! Das betrifft aber ausschließlich das Gebiet mit Flugbeschränkungen. Die RMZ "Aasee" wird davon nicht berührt.

Weshalb ausgerechnet die Pressestelle der DFS in diesem Zusammenhang hier eine fehlerhafte Mitteilung verbreitet, ist mir völlig unerklärlich.

DFS & G7.png



Wem kann man denn noch vertrauen, wenn selbst diese "Fachleute" nicht in der Lage sind, korrekte und verlässliche Informationen zu übermitteln?
Damit wird doch der Eindruck erweckt, das "zusätzliche Flugverbot vom 2. bis 5. November" gelte nicht für Modellflugzeuge sondern nur für unbemannte Luftfahrtsysteme.
Hätte der abweichende Aktivierungszeitraum nicht auch gleich in die NfL 2022-1-2637 gepasst? Fragen über Fragen...


Bitte beachten:
Textauszug aus NfL 2022-1-2638
2. Regelungen​

In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikationspflicht...haben Luftfahrzeuge...
e) mit Ausnahme von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Höhe von 120 m über Grund...den Code ...abzustrahlen.​
Hervorhebung durch RCN-Team.

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.

Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
...und zur Erinnerung:

(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​


Hinweis:


Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​


Fazit

Aus den Regelungen gemäß NfL 2022-1-2637, NfL 2022-1-2638, NfL 2021-1-2248 sowie NOTAM D3441/22 ergeben sich hier folgende Bedingungen für Modellflieger:
  • Ab dem 02. Nov. 2022, 07:00 Uhr bis zum 05. Nov. 2022, 18:00 Uhr besteht im Bereich des ED-R "Aasee" ein absolutes Modellflugverbot.
  • Ab dem 03. Nov. 2022 bis zum 04. Nov. 2022 ist der Modellflug im Bereich von RMZ/TMZ "Aasee" täglich von 07:00 bis 18:00 Uhr nur bis zu einer maximalen Höhe von 120 m über Grund erlaubt.
  • In der Kontrollzone Münster-Osnabrück (EDDG) darf weiterhin ohne individuelle Freigabe nur bis zu einer maximalen Flughöhe von 50 m über Grund Modellflug stattfinden. Dabei sind die Rahmenbedingungen aus NfL 2021-1-2248 zu beachten.
Letzteres ergibt sich einerseits aus der NfL 2022-1-2638, die unter 1.3 Ausnahmen folgende Regelung enthält:

Ausgenommen von der RMZ/TMZ „Aasee“ sind […] die Kontrollzone Münster-Osnabrück (EDDG).​

Andererseits unterliegt die Kontrollzone Münster-Osnabrück (EDDG) gemäß NfL 2021-1-2248 der

Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen von Flugplätzen nach § 27d Abs. 1 LuftVG an den internationalen Verkehrsflughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle.

In der NfL 2021-1-2248 heißt es unter

2.2 Flugverkehrskontrollfreigaben und Auflagen in der Kontrollzone
2.2.1 Flugmodelle
Sofern nicht in Betriebsabsprachen zwischen Modellflugvereinen in den unter 1.1 genannten Kontrollzonen und der DFS anderslautend vereinbart, wird die Flugverkehrskontrollfreigabe für Flüge von Flugmodellen mit einer maximalen Startmasse von 5 Kilogramm und unter den Voraussetzungen, dass - der Flugbetrieb nur unter folgenden Wetterbedingungen stattfindet (maßgeblich ist das Flugplatzwetter des nächstgelegenen internationalen Verkehrsflughafens):
1. Bodensicht mindestens fünf Kilometer und
2. Hauptwolkenuntergrenze mindestens 1.500 Fuß über Grund
und
- der Flugbetrieb in einer Entfernung von mindestens 1,5 Kilometer zur nächsten Begrenzung des Flugplatzes stattfindet und
- eine Flughöhe von 50 Meter über Grund nicht überschritten wird und
- der Flug nicht als Formation (mit zwei oder mehr gleichzeitig und in räumlicher Nähe zueinander stattfindenden koordinierten Flugbewegungen) sowie
- nicht autonom (d. h. ohne direkte Eingriffsmöglichkeit des Fernpiloten) durchgeführt wird, hiermit vorbehaltlich anderer Genehmigungen unter folgenden Auflagen erteilt:
a. Während der gesamten Flugdauer ist das Flugmodell vom Fernpiloten zu beobachten und in Sichtweite zu halten. Ferngläser, On-Board Kameras,
Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite.
b. Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Fernpiloten oder einer zweiten Person, die mit dem
Fernpiloten in direktem Kontakt steht, zu beobachten.
c. Bei Notfällen, Unfällen und Großschadensereignissen sind Flugmodelle umgehend zur Landung zu bringen.

Die Quintessenz aus diesem Wust von Regelungen, Ausnahmeregelungen und Spezialsonderregelungen lässt sich mit einer einzigen Grafik übersichtlich darstellen:


07e - NW RMZ Aasee (Modellflugbereiche)_9000.png


Zu beachten ist allerdings, dass in dieser Darstellung die zahlreichen Bereiche nicht berücksichtigt sind, von denen 100 m-Abstände eingehalten werden müssen!


Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.
 

Anhänge

  • NfL 2022-1-2637 ED-R Aasee.pdf
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  • NfL 2022-1-2638 RMZ-TMZ Aasee.pdf
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  • NfL-2021-1-2248 (DFS-Flugplatzkontrolle).pdf
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