Finanzmühlen

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
HI @ll,

ich wollte Euch diese Geschichte aus Frontal21 nicht vorenthalten.

Ein Rentner macht einen Steuergewinn. Ehrlich wie der Herr nun mal ist gibt er diese €11.000 auch beim Finanzamt an. Ein paar Tage, nachdem er die Steuererklärung abgeschickt hat, stellt er voller entsetzen fest, dass er sich verrechnet hat. Es sind 17064 € Gewinn.
Also flugs das Finanzamt angerufen und den Fehler mitgeteilt. Die Fr. Finanzbeamtin am Telefon war natürlich gerne behilflich und und rief seine Steuererklärung am Computer auf und tippt die 17064€ ein.
Leider vergas sie davor die 11000€ zu löschen. :eek: So mit wurde also 1100017064€ zur Berechnung der Steuerschuld heran gezogen.
Der Rentner schaute nicht schlecht als er einige Tage später einen Steuerbescheid über 287Mio. € zugestellt bekam. :eek:
Er rief natürlich sofort beim Finanzamt an um den Fehler aufzuklären. Die Herren dort kümmerten sich auch um die Sache. Nur ist es wohl nicht so einfach einen Steuerbescheid nachträglich zu ändern. So ging es dem Rentner nicht so gut. Die Mühlen des Finanzamtes begannen unerbittlich zu mahlen und am Schluss wurde noch sein Konto gepfändet.
Nun suchte der nette und ehrliche Herr Hilfe bei einem Rechtsanwalt. Der auch die ganze Sache mit einem einzigen Brief aus der Welt schaffen konnte.
Eigentlich könnte man meinen die Geschichte endet hier aber weit gefehlt, unsere gesetze sind ja eindeutig und so bemühte eben jener Anwalt seine gesetzlich vorgeschriebene Gebührenordnung und stellte dem Finanzamt seine Forderungen in Rechnung. Sage und schreibe 2,1 Mio. € für einen einzigen Brief.
Na ja bei einem Streitwert von 287 Mio. €. ;)
Der Rechtsanwalt hat übrigens das Geld beim Finanzamt per Gericht eingeklagt. Man fand eine außergerichtliche Einigung über deren Höhe stillschweigen vereinbart ist.

Und für alle die den Originalbeitrag sehen wollen hier der passende Link

http://www.zdf.de/ZDFmt/mediathek/0,3496,MT-2274977,00.html
 
Hab´den Beitrag kopfschüttelnd auch gesehen. Was zeigt uns dieses Beispiel ´mal wieder:

1. auch Beamte machen Fehler ;)
2. Beamte haben Probleme ihre Fehler zu korrigieren :confused:
3. Beamte dürfen Fehler machen :(
4. Beamte haben trotz Fehler einen sicheren Arbeitsplatz :rolleyes:
5. für Beamtenfehler darf der Steuerzahler einstehen :eek:
6. es kann sich ggf. sehr lohnen als Anwalt tätig zu sein ;)

Wie ging die Beamtenprüfung noch ´mal : Der Prüfling muß eine halbe Stunde aus dem Fenster schauen, und darf sich dabei weder bewegen, noch nachdenken! :D

( Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind rein zufällig, und vom Verfasser des vorangegangenen Textes nicht beabsichtigt !) :cool:
 
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