Online-Flugbuch des Österreichischen Aero-Club: Datensicherung, Datenverlust und DSGVO

Hallo in die Runde,

Wir als Verein haben gemäß der EU-Verordnung 2019/947 von der Austro Control einen sog. Artikel 16-Bescheid erhalten.
In diesem Bescheid ist festgehalten, dass wir Betriebsaufzeichnungen zu führen haben, welche zumindest Datum, Uhrzeit, Dauer des Einsatzes,
den Namen des Fernpiloten und des Beobachters/Flugleiters (falls vorhanden), den Ort des Fluges, die Anzahl der Starts und Landungen,
die maximale Flughöhe, sowie ggf. Besonderheiten, Vorkommnisse und Betriebsstörungen enthalten.
Diese Aufzeichnungen sind mindestens 3 Jahre lang aufzubewahren, und auf Verlangen der ausstellenden Behörde (=Austro Control) für Aufsichts- und Monitoringzwecke vorzulegen.

Der Österreichische Aero-Club Österreich (ÖAeC) hat ein Programm (das sog. Online-Flugbuch) entwickelt, welches den Mitgliedsvereinen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Für Vereine, welche über keinen eigenen oder geeigneten Web-Server verfügen, betreibt der ÖAeC das Programm auf einem seiner Rechner.
Der Verein erhält in diesem Fall vom ÖAeC einen vereinsbezogenen Link und ist somit in der Lage, das Programm zu benutzen.
Dieses Programm besteht im Wesentlichen aus einer Datenbank (pro Verein eine eigene Datenbank), in welcher die Informationen gehalten werden.

Ein paar Mitglieder unseres Vereines testen diese Applikation seit Mai 2023.
Um vom Testbetrieb in einen Echtbetrieb umzusteigen, sind wir seitens des Vereines vom ÖAeC aufgefordert worden, eine vom Rechtsanwalt des ÖAeC entwickelte sog. Haftungsfreizeichnungserklärung zu unterzeichnen.

In dieser Haftungsfreizeichnungserklärung sind Punkte enthalten, welche uns fragwürdig und unlogisch erscheinen.

Die Nutzungsbedingungen für unseren Verein wären:
1. Der konkrete Webspace samt Software wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
2. Der ÖAeC hat keinerlei Zugriff auf die konkreten Daten und erbringt keinerlei weitere Leistungen, insbesondere hinsichtlich Datensicherheit und Datenverfügbarkeit.
3. Der ÖAeC übernimmt keinerlei Garantie/Gewährleistung/Haftung dafür, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten unterbrechungsfrei 24H/7D erfolgen kann.
4. Eine Datensicherung wird nicht vorgenommen.
5. Für einen allfälligen Datenverlust ist der Verein selbst verantwortlich.
6. Für die Einhaltung der DSGVO ist der Verein ebenso selbst verantwortlich.

Es geht um die Punkte 4, 5 und 6.

Wie bereits oben geschrieben, sind wir als Verein verpflichtet, die Betriebsaufzeichnungen 3 Jahre lang aufzubewahren.
Wir können dies seitens des Vereines nicht sicherstellen, da ja der ÖAeC keine Daten sichert.

Auch dass wir als Verein für einen allfälligen Datenverlust selbst verantwortlich sind, obwohl wir als Verein mit den Daten nicht hantieren, erscheint uns fragwürdig.
Wir sind jedoch in der Lage, über einen Punkt des Programmes die Datenbank zu sichern. Die gesicherte Kopie der Datenbank liegt jedoch weiterhin auf dem Rechner des ÖAeC.
Doch haben wir haben keinen Zugriff auf diese gesicherten Daten und der ÖAeC schreibt, dass auch er sie nicht sichert ...

Des weiteren sollen wir als Verein auch für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich sein.
Und das, obwohl sich jeder Benutzer mit seinen personenbezogenen Daten im Programm eigenhändig registrieren muss und sich die Daten in der Umgebung des ÖAeC befinden. So nebenbei verwaltet der ÖAeC natürlich auch die Daten seiner Mitglieder, also auch unsere personenbezogenen Daten.
Die Daten, welche die Personen bei der Registrierung eingeben, sind nur ein kleiner Teil jener Daten, welche der Aero-Club sowieso verwaltet.

Der ÖAeC wurde diesbezüglich von uns auf die o.a. fragwürdigen Punkte angesprochen.
Die knappe Antwort war, dass der Verein das Flugbuch analog führen soll, wenn er die Haftungsfreizeichnungserklärung nicht unterschreiben will.

Wie ist eure Meinung in Bezug auf die o.a. 3 Punkte bzw. wie würdet ihr euch in dieser Situation verhalten?
Für entsprechendes Feedback wäre ich dankbar.

Danke und schöne Grüße
Fritz
 
Antwort1 quick und dirty:

2. Der ÖAeC hat keinerlei Zugriff auf die konkreten Daten und erbringt keinerlei weitere Leistungen, insbesondere hinsichtlich Datensicherheit und Datenverfügbarkeit.
=>> Solange ihr keinen eigenen Verschlüsselungskey verwenden könnt, hat jemand Zugriff auf die Daten. ÖAec oder der letztendliche Betreiber der Server. "Bring your own Key".
4. Ein Beteiligter in der Kette muss sich um die Datensicherung kümmern. Entweder ist der ÖAEc selbst Verantwortlicher der Datenverarbeitung (...), da er über Zweck und Mittel der DV höchstpersönlich entscheidet.
Da der Verein die Daten der Mitglieder nicht selber überträgt oder einrichtet/hinterlegt, wohl aber im Falle eines Falles nutzt, scheint hier eine gemeinsame Verarbeitung zw. Verein und Öaec angezeigt. In diesem Fall muss schriftlich geregelt sein, wer sich um die Betroffenenrechte (...) kümmert. Die gemeinsame Verantwortung muss dann natürlich von beiden Parteien anerkannt werden. (Eine der Parteien muss sich dann um die Dasi kümmern. ) Kann nur keiner was mit anfangen, wenn die Werte nicht exportierbar oder fremd nutzbar sind, wenn der Server vernippelt.
Variante 2: der Verein nötigt seine Mitglieder die Daten genau dort zu erfassen. Der Verein bleibt Verantwortlicher i.S.d DSGVO , bestimmt den Zweck, aber kaum mehr die Mittel der DV. Öaec wird Auftragsverarbeiter für den / die Vereine. Dies ist schriftlich zu besiegeln. Der Verein überzeugt sich selbst über die Wirksamkeit und Anwendung von Daten-Sicherheitsmethodiken beim Auftragsverarbeiter. Hier tut sich die technische Lücke auf ... ! und der Verein hat ein schlechtes (DSGVO) Standing, sofern er die Wild-West-Methoden akzeptiert. Drum prüfe, wem man seine Daten gibt.
Auch der Auftragsverarbeiter kann sich der DSGVO nicht entziehen, privat juristisch schon.

5) Ist bei gemeinsamer Verantwortung schriftlich zu regeln. Dennoch kann der "kaum beteiligte" Verantwortliche sich im der der DSGVO nicht davon stehlen, privat juristisch schon => siehe Haftungsfreizeichnungserklärung.
6.) Keiner der beiden Partner kommt per DSGVO davon, privat juristisch schon => siehe Haftungsfreizeichnungserklärung.

Mein Fazit:
Wenn ihr nix besseres findet, kann man es machen. Wer sich (irgendwann mal wirklich hintenraus ) über DS Gedanken macht, sollte ablehnen oder
tiefer ins Gefecht gehen und Sachverhalte klären- gibt dann keine Bauchschmerzen.
Ich vermute aber, dass in Modellbauvereinen dafür keiner Bock, Zeit, und Wissen aufbringen möchte.
 

S_a_S

User
Fritz,

nach DSGVO ist der Verein der Verantwortliche und der ÖAec der Verarbeitungsdienstleister.

Die Datenaufzeichnung selbst ist ja rechtens (weil es eine rechtliche Grundlage = Flugbuchpflicht dafür gibt).
Als Verein könnt Ihr Euch insofern (zusätzlich) absichern, als dass die Eingabe der Flugbuchdaten ja mit Zustimmung der Piloten erfolgt (also vorher der Datenverarbeitung schriftlich zustimmt und Kenntnis davon hat, dass die Daten bei einem weiteren, in Österreich befindlichen Server eines Dienstleisters gespeichert werden). Wer nicht zustimmt, fliegt nicht.

Das Flugbuch in Papier ist übrigens genauso Verarbeitung von personenbezogenen Daten - von daher hat da der Verein dieselben Sorgfaltspflichten.

Die Zusicherung, dass der OAec nicht auf die Daten zugreift, habt Ihr ja dann schriftlich. Kritisch ist lediglich, wie verhindert wird, dass Fremde auf diese Datenbank zugreifen können. Da will sich der OAec genauso raus halten, wie aus der Auskunftspflicht über einzelne Datensätze oder einer Schadensersatzpflicht bei Datenverlust bzw. Nichtverfügbarkeit des Servers (zum Eintragen). Letzteres werden andere Datendienstleister aber auch ausschließen - oder viel Geld dafür wollen.

Datensicherung wäre auch damit möglich, dass regelmäßig Journalseiten ausgedruckt werden, die dann in Papierform archiviert werden.
Aber auch nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungszeit von 3 Jahren vernichtet, falls nichts mehr anhängig ist.

Dass zufällig dieselben Daten auf einem anderen Server des ÖAecs liegen - muss Euch als Verein nicht betreffen.

Grüße Stefan
 

micbu

User
Aus eigener Erfahrung kann ich ruhigen Gewissens schreiben:
Bleibt beim analogen Flugbuch!
Ich bin zwar ein absoluter Befürworter des papierlosen Büros, allerdings gibt es Umstände bei denen eine schnöde handschriftliche Aufzeichnung deutliche Vorteile haben. Ein Vereinslogbuch wäre für mich solch ein Fall. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei einem manuell einzugebenden elektronischen Log so einiges durcheinander läuft.
 
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

Mir fehlt der Zusammenhang, warum der Verein bei der Führung des digitalen Flugbuches in Bezug auf die DSGVO aufpassen sollte.

Der Ablauf ist ja folgender:
- die Mitglieder müssen sich im Programm "Online Flugbuch" registrieren und werden dann von einem Admin (=1-2 Personen des Vereines) freigeschaltet.
- sie sind dann eigenverantwortlich, dass sie die entsprechenden Aufzeichnungen in digitaler Form eingeben.
- der Verein hat mit den eingegebenen Daten nichts zu tun, es sei denn, dass die Behörde (=Austro Control) Einsicht in die Daten verlangt.

In der jetzigen Testphase haben wir einen Mischbetrieb. Bis auf 2 Mitglieder füllen alle den Zettel aus, die anderen 2 benutzen das digitale Flugbuch. Wann immer ein Zettel vollgeschrieben ist, scanne ich ihn ein und lade ihn im digitalen Flugbuch hoch. So haben wir derzeit den Letztstand im digitalen Flugbuch.
Der Nachteil bei den Zetteln ist, dass auch andere Mitglieder sehen, wann wer wie lange am Platz war.

Schöne Grüße
Fritz
 
Moin,

mal ehrlich jahrzehnte hat sich keiner beim Flugbuch jemals sorgen um Datenschutz gemacht, warum jetzt?
Ob ein anderer lesen kann das ich von 14 bis 16 Uhr geflogen hab kann er auch sehen wenn er mit mir auf dem Platz ist und das ohne Papier.
Auch ein reiner Name ist noch nicht schützenswürdig. An jeder Hausklingel und Postkasten steht ein Name. Ohne diese Info wird es sehr schwierig.
Das nächste ist das es zur Erfüllung von Vorschriften notwendig ist den Namen anzugeben.
An dieser Stelle sehe ich als Laie kein Problem. Erst wenn noch weitere Personenbezogene Daten hinzukommen wie z.B. Geburtsdatum. Das ist beim Flugbuch nicht der Fall.
 

mipme_kampfkoloss

Vereinsmitglied
Teammitglied
Ich finde an der ganzen Sache vorallem schwierig, dass sich der ÖAEC einfach abputzen will.

Also weder bekomme ich zur Datensicherung entsprechende Möglichkeiten, noch wird diese automatisch vom Betreiber gemacht.
Ich kann die Software/Systeme nicht beeinflussen, bekomme keine Einsicht - was ja noch verständlich wäre - jedoch
garantiert mir der Betrieber auch keinen DSGVO-konformen Betrieb! Aber im Falle eines Databreaches muss ich als Verein die Krott schlucken!

Also wie man sowas den Vereinen aufs Aug drücken kann, verstehe ich nicht.

Eine automatisierte Datensicherung ist jetzt kein Hexenwerk.
Als Datenverarbeiter und Bereitsteller solcher Dienste muss ich normalerweise entsprechende Systemvorkehrungen treffen und zusichern die DSGVO einzuhalten. Ein Monitoring und Berichterstattung im Anlassfalle inklusive.
Sonst stelle ich die Software zur Verfügung und jeder soll sich um den Betrieb und Absicherung selbst kümmern.

Aber so reitet man nur (meist) Unwissende rein.

Da bleib ich definitiv bei den Zetteln!
 
Also wie man sowas den Vereinen aufs Aug drücken kann, verstehe ich nicht.
Tun sie doch nicht... 🤷‍♂️

Ihr müsst ein entsprechendes Flugbuch führen... ihr KÖNNT das Angebot vom ÖAEC nutzen, dann jedoch mit den Einschränkungen die dieses Angebot hat.

Also damit leben oder Flugbuch anders führen.
 

S_a_S

User
Fritz,
- der Verein hat mit den eingegebenen Daten nichts zu tun, es sei denn, dass die Behörde (=Austro Control) Einsicht in die Daten verlangt.
AustroControl hat kein Recht, direkt in der Hütte ins Flugbuch oder beim ÖAeC auf den Server zu schauen, sondern Euer Vereinsvorstand muss auf Anfrage diese Auskunft geben (können). Insofern hat der Verein schon was mit den Daten zu tun - auch dass sie vollständig und richtig sind.

Der Nachteil bei den Zetteln ist, dass auch andere Mitglieder sehen, wann wer wie lange am Platz war.
Das hast Du richtig erkannt: Wenn die Zettel "offen rumliegen", wird die DSGVO ja im Grunde auch schon verletzt.

Datenschutzkonform wäre, wenn jeder Pilot seinen Zettel bekommt und dann in einen verschlossenen Briefkasten wirft - aus dem der Vorstand die eingeworfenen Zettel entnimmt, prüft, sammelt und während der vorgeschriebenen Aufbewahrungsdauer archiviert.

Aber man kann die Kirche auch im Dorf lassen.

Solange derjenige, der die Daten preisgibt, ausdrücklich mit der Verarbeitung einverstanden ist (selbst einträgt), auch kein Problem - in die Vereinshütte zum Eintragen geht ja in der Regel auch kein Wildfremder - und die anderen Mitglieder können auch fehlende Daten (wie z.B. Ende des Betriebs) kontrollieren/ergänzen bzw. den Piloten dran erinnern (und der meckert dann, dass das die andern gar nix angeht ).

Aber die Speicherung/Verarbeitung dieser Daten muss mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgen. Einerseits, dass niemand unberechtigt an dies Daten kommt, andererseits aber auch, dass sie nicht verloren gehen. Denn dann habt Ihr als Verein ein Problem mit der ordentlichen Führung des Buches. Bei einem Einbruch in die Hütte muss das Buch noch nicht mal weg sein, auch abfotografiert sind die Daten "geklaut", ohne dass man es merkt. Aber damit schon ein Vorfall, der weitere Maßnahmen erforderlich macht. In der Wohnung des Vorstands ist das gesammelte Flugbuch sicher besser aufgehoben.

Soweit zur Papierform. Elektronisch im Grunde nicht anders.
Der "Zettel" ist die Meldung des Piloten mit seinem Zugang auf dem Server (verschlossener Briefkasten). Seine eigenen Daten sind für ihn kein Geheimnis, da kann er drauf sehen. Auf sein Passwort muss er selbst aufpassen.

In das gesammelte Flugbuch kommt nur der Vorstand/Admin - auch da muss er zumindest regelmäßig nachsehen, ob die Daten soweit plausibel sind.
Daten auf einem Server sollten immer entsprechend geschützt sein. Stand der Technik wäre mindestens Zwei-Wege-Authentifizierung ähnlich wie bei Online-Banking, nicht nur einfaches Passwort. Wenn da der ÖAeC das auf seinem Server nicht bietet, muss das der Verein in Eigenregie machen, wenn er es elektronisch haben will. Auch bei einem privaten Rechner sollten solche Daten (Datensicherung vom Server) hinter einer ordentlichen Firewall vom Netz getrennt sein und mit Passwort geschützt sein.

Grüße Stefan
 
Servus Stefan,

In Bezug auf die Zetteln wird das auch so gehandhabt, dass sich max. 1 Zettel im Klubhaus befindet. Das restliche gesammelte Werk befindet sich im Haus einer Person des Vorstandes.

Ich bin aber vom Aero-Club enttäuscht. Auf der einen Seite möchte er nach außen hin glänzen und seinen Mitgliedsvereinen eine elektronische Führung des Flugbuches anbieten, auf der anderen Seite muss man als Vereinsvorstand Dinge unterschreiben, welche gemäß dem Artikel 16-Bescheid seitens des Vereinsvorstandes nicht unterschrieben werden können. Nur so nebenbei - der ÖAeC war bei der Erlangung der Artikel 16-Bescheide der Vereine in Ö maßgeblich involviert.

Wir werden dann halt notgedrungen bei den Zetteln bleiben (müssen). Ich bin aber gespannt, was andere Vereinsvorstände in Österreich zu dieser Vorgangsweise des ÖAeC sagen.

Danke an alle für euren Input und schöne Grüße
Fritz
 

Figo62

User
Hallo zusammen!

Ich hab mir jetzt die Einträge gelesen und muss sagen: " da hat der DI Faymann wieder einen Bock geschossen (wie auch bei den Checklisten!).
Da ich selber auch Flugbücher progrmmiere und wir im Verein dieses verwenden (inkl Datensicherheit und Sicherung (inkl.Datenbank)) geht das sehr gut und einfach.
Auf den Servern die da vom Aeroclub angeboten wurden würde ich es nicht ablegen (da war ein Herr zu sehr mit der ACG verbandelt) zumal ddort keine Datensicherung gemacht wird oder worden ist. Auch die Onlinemeetings haben nicht wirklich etwas dort gebracht nur beweihräucherung der Personen. Umsonst haben sie nicht abgedankt. Es wurde vieles verschwiegen was den Artikel 16 und der Registrierug betrifft.

Es gibt einige Dinge die man bei solchen Sachen berücksichtigen muss.
Wer kommt an die Daten?
(Das läßt sich im Programm einstellen, meist einer aus dem Vorstand)
Wer macht Datensicherung: (meist der Admin, einer aus dem Vorstand, der kann aus dem Prograamm ausdrucken, Datenbank sichern, den dort liegen ja die Daten. Die Datenbank ist sowieso geschützt durch Benutzer und PW am Server)
Wo liegen die Daten: (habe ich selber Zugriff auf den Server, kann ich dort die Sicherheit einstellen, die Datenbank sichern?)

Wir betreiben das Flugbuch jetzt und sind sehr zufrieden damit und jeder kommt gut zurecht (auch unser Junggebliebener mit 89)
Derzeit gibt es 2 Versionen (kleine Version mit den Wichtigsten Daingen zu einem Audit von der ACG oder das Große mit Mitgliederverwaltung, Kasse, Arbeitszeit usw.) Zu finden unter www.schleppleine.at.
Da ich es selber programmiere kann es auch angepasst auf den Verein werden. Ebenso gibt es Videos dazu und was ich noch anbieten kann, ist für 2 € im Monat einen eigenen Server mit Domain für euer Flugbuch (Server steht in der grünen Mark und wird von einen guten Mann den man auch am Wochende kontaktieren kann betrieben, falls mal etwas in diee Hose geht, ebenso wird dort der Server täglich gesichert). Da hat man dann alleine Zugriff und kann die Sicherheit einstellen. Ebenso gibt es Hilfestellung von mir falls gewünscht.
Das sollte jetzt keine Werbung sein, aber es geht auch Online und wenn man da etwas zusammen macht, funktioniert es sehr gut.

LG Josef
 
Servus Josef,

Vielen Dank für das Angebot betreffend der Führung des Flugbuches. Ich werde mich per Mail bei Dir (Euch) melden.
Wir sind seit Mai beim Testen (der C. F. hat uns in einem Zoom-Meeting diesbezüglich erwähnt und gelobt, einige Änderungen wurden auf unsere Initiative hin von C.F. eingebaut) und hätten eine fertige Datenbank auf einem Server des Aero-Club liegen. Ob man die übertragen kann, müsste man abklären.

Mich freut, dass wenigstens einer das Abdanken der 3 Herren so sieht wie ich. Die Schulterklopferei war nicht mehr auszuhalten. Der Gipfel war dann in Bruck an der Mur, als dem C.F. für seine Erfolge hinsichtlich der Artikel 16-Bescheide vor den Obmännern der Stmk. vom LSL und dem BSL eine Rolex überreicht wurde.
Und ach ja - seit August 2023 wird versucht, dass der Aero-Club, die ACG und das Bundesministerium für Landesverteidigung gemeinsam einen Termin finden, um unsere Situation in der Kontrollzone Zeltweg zu besprechen. Bis jetzt haben sie bis jetzt nicht zu Stande gebracht.

Liebe Grüße aus der Obersteiermark
Fritz
 

Figo62

User
Hallo Fritz

Hab dir eine Mail geschrieben, wie das funktioniert diesbezüglich dem Flugbuch und Sicherung.

Tja der C.F. bekommt vom ehemaligen BSL P.Z. eine Rollex, jetzt treibts mir die Tränen raus. Der BSL Z. hat ja nur Fahrspesen für seine Zigeunerkutsche abkassiert. Soviel Spritgeld verbrauche ich als Selbstständiger nicht mal und auf den Flugplätzen wurden die noch durchgefüttert.

1 Sitzung mit der ACG war schon, nur vom Heer war keiner anwesend. Unser LSL und der derzeitige BSL ist eh hier im Forum auch vertreten, der weis dazu sicher mehr.

LG aus OÖ Josef
 

Figo62

User
Was gibt es Neues auf dem Flugbuchsektor und der ACG???

Die F.- Partie rückt mit einem deutschen abgekupferten Flugbuch am Hl. Abend an. Na da sind wir aber gespannt darauf.
Zumal von der ACG bis heute nirgends etwas steht was man für Artikel 16 braucht oder für eine Verlängerung. Angeblich wollen sie das Flugbuch und eine Mitgliederliste. Das ist wieder DSVGO konform hoch 3.
Unser ehem. Bussi Bussi Vizepräsi hat uns mit der Checkliste zur EU Lachnummer gemacht und jetzt kommt weiteres auf uns zu. Der Server vom Aeroclub bedarf einer Zustimmung vom Verein das sie sich abputzen können. Hätte man vorher mit den Vereinen abklären sollen vielleicht???
Wenn es so weitergeht ist es am Besten überall abmelden und umsteigen auf Schach spielen. Die haben den Karren so verfahren das es da kein zurück gibt - Schade! Für die Nachfolger ein Begräbnis des Modellfluges in Österreich.
Die alte F-Riege hat so wie es aussieht immer noch gute Freunde und Beziehungen zur ACG und Aeroclub - siehe prop.at. Statt der digital Erneuerunge, kamen nur Auflagen und Schwachsinn auf die Vereine und Mitglieder zu. Traurig!
Auch von der ACG nur wischi waschi auf deren Seite wo man sich mühsam alles zusammen suchen muss, anstatt es klipp und klar zu formulieren auch so das es ein Otto Normalobürger lesen kann und das zu veröffentlichen. In welcher Traumwelt leben alle???
Für Vereinsvorstände ist das nicht zumutbar.
Alleine die Kosten die der Verein und die Mitglieder haben, Mitgliedsbeitrag im Verein, Aeroclub Versicherung, Registrierungskosten.
Abgesehen von der bürokratischen vernichtenden Zeit die man für all das aufwenden muss/soll. Einfach zum kot...

Aber das sind nur meine Gedanken zu allem! Vielleicht sieht das wer anders.

LG Josef
 
Zuletzt bearbeitet:

Figo62

User
Der letzte Stand Thema Flugbuch

Der Schriftführer von Oberpullendorf (ehem. Vizepräsi) hat in seiner Amtszeit für sein selber gemachtes Flugbuch vom Aeroclub 8000 Teuronen kassiert, na bravo. Also selber bei sich gekauft für den Aeroclub. Meins wäre umsonst also kostenlos für den Aeroclub gewesen. Aber na ja.
Da ich ja einen Wirbel mache, sind lt. dem Schriftführer (siehe oben) schon von 8 Vereinen Beschwerden an ihn gegangen und Leute ausgetreten. Ja das möchte ich gerne sehen, aber leider kommt auf meine Mail an ihn nichts zurück. Dafür hat er sich beim Hr. Präsidenten vom Aeroclub fürchterlich beschwert das so ein Funktionär wie ich nicht tragbar bin für den Aeroclub.

Nichts desto trotz mache ich mein Flugbuch weiter (ohne irgendwelche Sichtbarmachung des Modellfluges) und bin gern berteit jeden dieses zusenden und behilflich dabei

LG Josef
 
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