Flugverbot

Hallo zusammen,

anlässlich des Weltjugendtages ist ein Flugverbot für Flüge nach Sichtflugregeln erlassen worden. Vom 18.08. - 21.08.05 dürfen in einem Radius von 10 NM oder 30 NM (abhängig von der Aktivierung) um die Position N 50 53 12 E 006 44 43, vom Boden bis Flugfläche 100, auch keine Modelle fliegen. Bezug: NfL I 163/05 vom 21.07.05
Die Polizei wurde angewiesen, Verstöße nach § 62 Lufverkehrsgesetz (LuftVG) zu verfolgen.

Grüße von
Werner
 

Yeti

User
foka4 schrieb:
Und was heisst das in allgemeinverständlichem Deutsch ?

Weltjugendtag: Ganz viele jugendliche Katholiken treffen sich mit dem Papa Ratzi auf einer großen Wiese bei Köln.

Flugverbot: Man darf nicht fliegen

Flüge nach Sichtflugregeln: Flüge, die nicht nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden

in einem Radius von: in einer Entfernung von weniger als

10 NM: 18,52 km (Kilometer)

30 NM: 55,56 km

um die Position N 50 53 12 E 006 44 43: um die Wiese, wo sich die jugendlichen Katholiken mit dem Papst treffen

bis Flugfläche 100: bis zu einer Flughöhe von 10.000 ft (Fuß) / 3028 m über der Dichtehöhe 1013,25 hPa

Die Polizei wurde angewiesen, Verstöße nach § 62 Lufverkehrsgesetz (LuftVG) zu verfolgen: Das gilt auch, wenn man diese Regelung für Blödsinn hält.

Gruß Yeti
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Wie gut, dass alle Modellflieger und "Baumarktmodelle-Flieger" bei der Flugvorbereitung ein VFR-Bulletin und NOTAM lesen. :D

Aber mal ganz ohne Spott gefragt:
Hat die zuständige Landesregierung die Modellfliegerclubs informiert oder sind die Infos der Presse entnommen?
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Das Flugverbot für Modelle gilt aber wohl nur für den 10NM-Kreis!

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Damit jeder abschätzen kann, ob er vielleicht betroffen ist.

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Wer kann sich schon unter den kargen Koordinaten was vorstellen...


Besonders interessant ist die Ankündigung, dass anlässlich der WM 2006 an vergleichbare Maßnahmen gedacht wird. Die vier Wochentage Papstbesuch an einem geographischen Ort lassen sich ja noch verschmerzen. Aber die Beschränkungen für die Dauer der WM 2006, die über die ganze Republik verteilt ist... :confused: :o :cry:
Die betroffenen Vereine sind mit dem oben in Ausschnitten gezeigten Schreiben informiert worden.
 

Yeti

User
Claus Eckert schrieb:
Hat die zuständige Landesregierung die Modellfliegerclubs informiert oder sind die Infos der Presse entnommen?

Als Teilnehmer am Luftverkehr bist du selbst dafür verantwortlich, dich über die geltenden Vorschriften zu informieren.

Gruß Yeti
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Christian

Absolut richtig. Aber genau da liegt ja der Knackpunkt. Wer hat denn als Modellflieger schon Zugang zu VFR-Bulletins, NFL oder kann so etwas überhaupt lesen?

Es werden ja fast täglich Lufträume temporär gesperrt bzw. für militärische Tiefflüge und andere Vorhaben geöffnet. Nur erscheint es mir neu, dass Modellflieger davon explizit betroffen sind.
 

Yeti

User
Mir musst du das nicht erklären, Claus. Versuch's mal hier:

Bundesverkehrsminister
Manfred Stolpe
Invalidenstr. 44
10115 Berlin

Gruß Yeti
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Nur erscheint es mir neu, dass Modellflieger davon explizit betroffen sind.

Na, das sollte es aber nicht. Beispielsweise die Flugbeschränkungsgebiete rund um etliche (alle?) Kernkraftwerke gelten ab GND, also auch für Modell-Luftfahrzeuge! Und genauso sieht es mit dem Luftraum D aus, rein juristisch...
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Eckart,

bei "dauerhaften" Flugbeschränkungsgebieten ist das einleuchtend.

Naja, ist schon interessant. Es wird keine Luftaufnahmen vom Jugendkirchentag geben. Der Papst mir dem Auto kommen.
Vielleicht kein Stadion bei einem WM-Spiel live aus der Luft gezeigt werden.

Oder sollten da die Filmrechte schon für teures Geld verkauft worden sein und es doch Ausnahmegenehmigungen geben? Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
 

Ingo Seibert

Vereinsmitglied
Hallo Yeti,

nur bezweifle ich, dass eine statistisch relevante Menge an Modellfliegern NOTAMs oder Bulletins liest geschweige denn mit den Informationen was anfangen kann und gar eine gültige ICAO-Karte zuhause hat. Viele lachen einen ja schon aus, wenn man was von "Teilnahme am öffentlichen Luftverkehr" erzählt ... :rolleyes:
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Da nicht jeder gleich weiß, wo der Text zu finden ist, hier der Sachverhalt:

LuftVG § 62
[Luftsperrgebietsverletzung]

(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.


Dann noch eine Frage in eigener Sache. Oben in meinem Posting (#7 von 11:13Uhr) sind zwei Abbildungen. Konrad K. bekommt aber nur eine angezeigt. Wie sieht das bei Euch aus? Seht ihr beide Bilder oder auch nur eines?
 

Yeti

User
Ingo, bitte nicht falsch verstehen: Ich will diesen Unsinn nicht verteidigen. Und ich will auch nicht behaupten, dass ein 18,49km vom Papst entfernt fliegendes Modellflugzeug oder ein in 17,36km Entfernung Platzrunden fliegender Motorsegler eine Gefährdung darstellt oder dass man mit Hilfe dieser Maßnahme eine Gefährdung durch Papst-Attentäter verhindern kann. Mir geht es nur darum, dass sich niemand damit herausreden kann, dass er nicht persönlich über irgendwelche Beschränkungen benachrichtigt wurde. Wenn -wie Eckart schreibt- die Modellflugvereine im betroffenen Gebiet informiert wurden, ist das bereits ein Entgegenkommen.

Gruß Yeti
 
Eckart Müller schrieb:
Dann noch eine Frage in eigener Sache. Oben in meinem Posting (#7 von 11:13Uhr) sind zwei Abbildungen. Konrad K. bekommt aber nur eine angezeigt. Wie sieht das bei Euch aus? Seht ihr beide Bilder oder auch nur eines?

Nur eines.

Gruß
Heiko
 

Ingo Seibert

Vereinsmitglied
Hallo,

es ist wie mit dem Flugverbot über dem Reichstag (das formell nicht einmal Gültigkeit besitzt, da noch nicht von der dt. Luftaufsicht abgenickt): Piloten welcher Art auch immer werden in ihrer, sagen wir mal, "freien Entfaltung" behindert (könnte man schon fast als religiöse Repression sehen). Diejenigen, die einen Anschlag vorhaben, werden sicher nicht mit den Worten "Mist, Flugbeschränkungsgebiet" wieder umdrehen sondern hübsch weiter ihren Plan verfolgen. Bei der minimalen Entfernung zum Ort des Geschehens ist das Unglück längst passiert, bevor ein Controller merkt, dass da was nicht stimmt, und somit auch nur ansatzweise Gegenmaßnahmen getroffen werden können ...
 
Wie? Das gilt auch für Modelle? Habe gedacht wir können wenigstens Modell fliegen, wenn wir schon nicht richtig fliegen können.

Ach ja, mein Swift kommt ja bis Köln und zerstört dort alles ;-)

Ohh man...
 
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