Werner Wöhlecke
User
Hallo zusammen,
anlässlich des Weltjugendtages ist ein Flugverbot für Flüge nach Sichtflugregeln erlassen worden. Vom 18.08. - 21.08.05 dürfen in einem Radius von 10 NM oder 30 NM (abhängig von der Aktivierung) um die Position N 50 53 12 E 006 44 43, vom Boden bis Flugfläche 100, auch keine Modelle fliegen. Bezug: NfL I 163/05 vom 21.07.05
Die Polizei wurde angewiesen, Verstöße nach § 62 Lufverkehrsgesetz (LuftVG) zu verfolgen.
Grüße von
Werner
anlässlich des Weltjugendtages ist ein Flugverbot für Flüge nach Sichtflugregeln erlassen worden. Vom 18.08. - 21.08.05 dürfen in einem Radius von 10 NM oder 30 NM (abhängig von der Aktivierung) um die Position N 50 53 12 E 006 44 43, vom Boden bis Flugfläche 100, auch keine Modelle fliegen. Bezug: NfL I 163/05 vom 21.07.05
Die Polizei wurde angewiesen, Verstöße nach § 62 Lufverkehrsgesetz (LuftVG) zu verfolgen.
Grüße von
Werner