Der Gesetzgeber beschließt, dass wir einen Kenntnisnachweis brauchen (Das ist amtlich!). Er übergibt den Auftrag der Einfachheit halber, für die Druchführung, an die Verbände, (die ja aus unseren einzelnen Vereinen heraus entstanden sind). Warum wird in den Verbänden nicht darüber nachgedacht den Weg auch rückwärts zu beschreiten und den Mitgliedern die in Vereinen organisiert sind ein Schulung dort zukommen zu lassen, sofern diese den Wunsch danach äußern?
Es bleiben noch genug nicht organisierte Modellflieger übrig, die die Onlineschulung in Anspruch nehmen können/werden (Sofern es ihnen jemand sagt das dies notwendig ist). Mehr jedenfalls als organisierte schätze ich mal.
PS: Auf die dämlichen Kommentare (#2 und 3)gehe ich mal nicht näher ein...
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen
(1) Die Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle wird von einem sachkundigen Benannten eines nach den §§ 1 oder 4a der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden beauftragten Luftsportverbandes oder eines von ihm beauftragten Vereins nach einer Einweisung erteilt. Die Bescheinigung gilt fünf Jahre. Die beauftragten Luftsportverbände legen die Vorgaben für das Verfahren der Erteilung der Bescheinigung fest.
(2) Der Bewerber muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigkeit ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.
Diesem, hoffentlich richtig zitierten Text zur Folge, liegt es einzig im Willen der Verbände wie der Hase mit der Schulung läuft... Das könnte für die Zukunft also noch gändert werden...