Wer darf den Kenntnisnachweis abnehmen?

Kyrill

User
In unserem Verein tummeln sich doch eine ganze Anzahl von Fluglehrern (Mann tragend). Darf ein Verein seine Mitglieder auch schulen und den Kenntnisnachweis ausstellen? Wäre ja leicht bei der jährlichen Vollversammlung zu bewerkstelligen. Was muss getan werden damit das geht?

Sollte dem Gesetzgeber doch wurscht sein wie die Weisheit an den Mann kommt...
 

hastf1b

User †
In unserem Verein tummeln sich doch eine ganze Anzahl von Fluglehrern (Mann tragend). Darf ein Verein seine Mitglieder auch schulen und den Kenntnisnachweis ausstellen? Wäre ja leicht bei der jährlichen Vollversammlung zu bewerkstelligen. Was muss getan werden damit das geht?

Sollte dem Gesetzgeber doch wurscht sein wie die Weisheit an den Mann kommt...

Genau. Den KFZ Führerschein kann man dann bei den Städtischen Verkehrsbetrieben machen.

Heinz
 

Kyrill

User
Der Gesetzgeber beschließt, dass wir einen Kenntnisnachweis brauchen (Das ist amtlich!). Er übergibt den Auftrag der Einfachheit halber, für die Druchführung, an die Verbände, (die ja aus unseren einzelnen Vereinen heraus entstanden sind). Warum wird in den Verbänden nicht darüber nachgedacht den Weg auch rückwärts zu beschreiten und den Mitgliedern die in Vereinen organisiert sind ein Schulung dort zukommen zu lassen, sofern diese den Wunsch danach äußern?
Es bleiben noch genug nicht organisierte Modellflieger übrig, die die Onlineschulung in Anspruch nehmen können/werden (Sofern es ihnen jemand sagt das dies notwendig ist). Mehr jedenfalls als organisierte schätze ich mal.

PS: Auf die dämlichen Kommentare (#2 und 3)gehe ich mal nicht näher ein...

Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen
(1) Die Bescheinigung gemäß § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 für Flugmodelle wird von einem sachkundigen Benannten eines nach den §§ 1 oder 4a der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden beauftragten Luftsportverbandes oder eines von ihm beauftragten Vereins nach einer Einweisung erteilt. Die Bescheinigung gilt fünf Jahre. Die beauftragten Luftsportverbände legen die Vorgaben für das Verfahren der Erteilung der Bescheinigung fest.
(2) Der Bewerber muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Minderjährigkeit ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nachzuweisen.


Diesem, hoffentlich richtig zitierten Text zur Folge, liegt es einzig im Willen der Verbände wie der Hase mit der Schulung läuft... Das könnte für die Zukunft also noch gändert werden...
 

hastf1b

User †
Der Gesetzgeber beschließt, dass wir einen Kenntnisnachweis brauchen (Das ist amtlich!). Er übergibt den Auftrag der Einfachheit halber, für die Druchführung, an die Verbände, (die ja aus unseren einzelnen Vereinen heraus entstanden sind). Warum wird in den Verbänden nicht darüber nachgedacht den Weg auch rückwärts zu beschreiten und den Mitgliedern die in Vereinen organisiert sind ein Schulung dort zukommen zu lassen, sofern diese den Wunsch danach äußern?
Es bleiben noch genug nicht organisierte Modellflieger übrig, die die Onlineschulung in Anspruch nehmen können/werden (Sofern es ihnen jemand sagt das dies notwendig ist). Mehr jedenfalls als organisierte schätze ich mal.

Wenn du das in deinem Eingangsbeitrag so ausgeführt hättest wäre ich nie auf die Idee gekommen das zu kommentieren. Dort steht nur etwas von Fluglehrern.

Heinz
 
PS: Auf die dämlichen Kommentare (#2 und 3)gehe ich mal nicht näher ein...
...
Diesem, hoffentlich richtig zitierten Text zur Folge, liegt es einzig im Willen der Verbände wie der Hase mit der Schulung läuft... Das könnte für die Zukunft also noch gändert werden...

gelöscht, Frank hat´s sehr klar beantwortet.
Der Rest war was mit Wald und Schall und Rauch....
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Warum wird in den Verbänden nicht darüber nachgedacht den Weg auch rückwärts zu beschreiten und den Mitgliedern die in Vereinen organisiert sind ein Schulung dort zukommen zu lassen, sofern diese den Wunsch danach äußern?

Die Möglichkeit der lokalen Schulung mit Ausstellung des KN an Ort und Stelle besteht jetzt schon.
Alles was man braucht ist:

1 Notebook oder PC mit Netzzugang
1 Drucker
1 Zahlungsmöglichkeit

und einen der es organisiert.

Also: Kein Problem

Nachtrag für das Equipment:
Bei schönem Wetter 1 Grill + Grillgut und Holzkohle
 
Moin Frank,

einiges ist so offensichtlich und einfach - das man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht....:rolleyes :D ;)
Okay, weiße Flecken sollen ja noch existieren, aber...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Moin Frank,

einiges ist so offensichtlich und einfach - das man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht....:rolleyes :D ;)
Okay, weiße Flecken sollen ja noch existieren, aber...

Also ich fände so eine Kenntnissnachweiserlangungspartyparty ganz nett.
Wenn das Wetter schlecchter wird, kann man den Grill ja durch Feuerzangenbowle ersetzen (nach Erlangen des KN) :D

Und die lokalen Vereine könnten in der Öffentlichkeit für eine solche Veranstaltung werben und damit evtl. Mitglieder gewinnen.
 
Das wäre dann mal ein Möglichkeit, die Vereine finanziell teilhaben zu lassen.
Oder machen die Vereine dann die Arbeit und müssen die gesamten 26,75 an den Verband abgeben?

Was ja eigentlich nicht geht. Die 1,75 sind eine Mehrwertschöpfung, welche dem Finanzamt zusteht.
Dann bekömmen die Verbände davon die 25,- und müssen davon dann wiederum 1,15 abführen.
Dann bleiben ja keine 25,- netto übrig. Ohh - ohh, wenn das ma nich böses Blut gibt.....

Wirklich aufgeklärt ist das alles nicht. ^^

CU Eddy
 

Kyrill

User
...

1 Notebook oder PC mit Netzzugang
1 Drucker
1 Zahlungsmöglichkeit

...

Genau der letzte Punkt ist der unnötige, den es zu vermeiden gilt. Es sollte für Vereinsmitglieder kostenfrei sein. Da fehlt lediglich det Auftrag durch den Verband an seine Vereine. Die Kostenregelung schreibt ja kein Gesetz vor.
 

Kyrill

User
Das siehst du völlig falsch. Das ist in der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung festgelegt.

Hab da gerade mal drin gelesen. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (Punkt 25 im Abschnitt über Privatpiloten) gilt soweit ich es verstanden habe nur für Modellpiloten von Geräten über 150 Kilo TOW und sonstigen zulassungspflichtigen Geräten. Flugmodelle im Bereich bis 25 Kilo oder 5 Kilo sind aber meines Wissens nicht zulassungspflichtig. Für diesen Kenntnisnachweis habe ich dort explizit nichts lesen können. Wer es besser weis korrigiere mich bitte.
 
Hallo,

hier ist es nachzulesen:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/A...nnten-fluggeraeten.pdf?__blob=publicationFile

Der Beitrag über Modellflug und Recht ist leider momentan in der Bearbeitung

http://www.rc-network.de/forum/content.php/376-Modellflug-und-Luftrecht

Mal kurzgefasst:
Genehmigungsfrei: Bis 5 kg und ohne Verbrennungsmotor
Genehmigungspflichtig: nit Verbrennungsmotor näher als 1,5km an Wohngebieten, über 5kg bis 25kg ( AE= Aufstiegserlaubnis )
Zulassungspflichtig: über 25 kg bis 150kg

Eine Teilnahme an einer Flugleiterschulung wäre zu empfehlen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das wäre dann mal ein Möglichkeit, die Vereine finanziell teilhaben zu lassen.
Oder machen die Vereine dann die Arbeit und müssen die gesamten 26,75 an den Verband abgeben?

Was ja eigentlich nicht geht. Die 1,75 sind eine Mehrwertschöpfung, welche dem Finanzamt zusteht.
Dann bekömmen die Verbände davon die 25,- und müssen davon dann wiederum 1,15 abführen.
Dann bleiben ja keine 25,- netto übrig. Ohh - ohh, wenn das ma nich böses Blut gibt.....

Wirklich aufgeklärt ist das alles nicht. ^^

CU Eddy

Wie sollte denn sowas deiner Meinung nach ablaufen ?
 
Ich hab´s jetzt bundesweit nicht so wirklich verfolgt, aber eigentlich war in Mitte und Norden von D doch nur Schei...Fußball und kein Schei...wetter... Oder?:confused:
 
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