Plörösenmieze
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Eine gute Nachricht für Modellflieger in Baden-Württemberg:
Ab dem 1. April 2015 gilt das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz.
https://www.umwelt-online.de/recht/natursch/laender/bw/jwmg_ges.htm
Das alte Landesjagdgesetz (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=JagdG+BW&max=true&aiz=true) gilt ab dem 1 April 2015 nicht mehr.
Das Jagdrecht ist Landesrecht wenn das jeweilige Land von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht hat (konkurrierende Gesetzgebung).
Alles, was bisher - auch hier im Forum - über mögliche Konflikte zwischen Jägern und Modellfliegern geschrieben wurde, muss ab April - soweit es BW betrifft - neu bewertet werden.
So werden bspw. die Rechte der Jäger gegenüber anderen Nutzern der Natur ab April im Vergleich zum dem alten Recht stark eingeschränkt.
Überhaupt scheint das neue Gesetz mit alten Adels- oder Reichsmarschallsrechten aufzuräumen.
Insbesondere der Wegfall des alten § 29 Abs.1 S.1 Nr. 1 JagdG BW hat für Modellflieger große Relevanz.
Ab dem 1. April 2015 gilt das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz.
https://www.umwelt-online.de/recht/natursch/laender/bw/jwmg_ges.htm
Das alte Landesjagdgesetz (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=JagdG+BW&max=true&aiz=true) gilt ab dem 1 April 2015 nicht mehr.
Das Jagdrecht ist Landesrecht wenn das jeweilige Land von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht hat (konkurrierende Gesetzgebung).
Alles, was bisher - auch hier im Forum - über mögliche Konflikte zwischen Jägern und Modellfliegern geschrieben wurde, muss ab April - soweit es BW betrifft - neu bewertet werden.
So werden bspw. die Rechte der Jäger gegenüber anderen Nutzern der Natur ab April im Vergleich zum dem alten Recht stark eingeschränkt.
Überhaupt scheint das neue Gesetz mit alten Adels- oder Reichsmarschallsrechten aufzuräumen.
Insbesondere der Wegfall des alten § 29 Abs.1 S.1 Nr. 1 JagdG BW hat für Modellflieger große Relevanz.