ED-R Rheinfall: Flugbeschränkungsgebiet am 28. und 31. Jul. 2023 - (NfL 2023-1-2853)

RCN-Team

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Teammitglied
Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen
ED-R Rheinfall
im Bundesland
Anlass
Flugvorführung
Aktivierungszeit (Ortszeit)
Fr, 28. Jul. 2023 von 13:30 Uhr bis 14:45 Uhr
und
Mo, 31. Jul. 2023 von 19:45 Uhr bis 21:30 Uhr


Zur großräumigen Orientierung:

002e - BW (temp ED-R Rheinfall)-Übersicht_4000px.png



Das Gebiet mit Flugbeschränkungen:


002e - BW (temp ED-R Rheinfall)-Einzelheit_4000px.png



Lage des Vereinsgeländes bezüglich des Flugbeschränkungsgebiets:


002e - BW (temp ED-R Rheinfall)-Vereinsgelände_4000px.png



ED-R Rheinfall
Mittelpunktskoordinaten
47° 40' 41" N - 008° 36' 56" E
Gebietsdurchmesser
7,56 NM ~ 14 km


Von den Flugbeschränkungen betroffenes Vereinsgelände
MFG Jestetten e.V.
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.

Bitte beachten:
2. Art der Flugbeschränkungen​

In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind mit Ausnahme der an der Flugvorführung beteiligten Luftfahrzeuge alle Flüge untersagt.​
Textauszug aus NfL 2023-1-2853

Hinweis:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​

...und zur Erinnerung:

Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​

Es wird keinerlei Gewähr für Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Informationen übernommen.
Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.
 

Anhänge

  • NfL 2023-1-2853 ED-R Rheinfall.pdf
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