Deckt die Hausratversicherung die Flugmodelle ausreichend ab?

onki

User
Hi Tobi,

also meinereiner (bzw. Fraule) ist bei der Versicherung die die Badner gar net mögen.
Die mit dem Fels und der Brandung.
Hab die Modelle usw. dort separat mit aufnehmen lassen. Mehrkosten weiß ich nicht weil Chefin die Versicherung zahlt :-) .

Gruß
Onki
 

Eisvogel

User
Vielleicht sollte man mal beim Verband nachfragen, oder der eine spezielle Versicherung für Modelle anleiern und anbieten kann, die die Risiken wie in einer Hausratvers. absichert.
Diebstahl, Brand, Wasserschaden und ?
 
Hallo zusammen,

Ich habe bei der Achner Münchner meine Modelle mit versichert. Mein Vertreter war Vorort und mein Hobbyraum läuft als Wohnfläche, damit sind auch die Modell mit versichert. Der Wert muss eben entsprechend Angepasst sein.
Die sind da recht flexibel, die haben mir sogar ne Transportversicherung gestrickt. Damit sind meine Modelle während des Transports im Hänger versichert. Aber nur bei einem Unfall, leider kein Diebstahl. Dafür für recht kleines Geld.

Gruß Daniel
 
hab mich ja letztes Jahr darum gekümmert ... meine alte VPV wollte eine explizite Detailaufstellung, hätte dann erst weiter entschieden und wohl einen Mehrbeitrag festgelegt.

Aufgrund der Erfahrungsberichte hier und in anderen Foren, war es mir besonders wichtig das die Versicherung als Sondervereinbarung auch klar in der Police beschreibt, das fertige Modelle, Bausätze, Ladegeräte, Fernsteuerung, .... also inkl. allem Zubehör für alle versicherten Gefahren absichern. Dann ist es klar geregelt und im Falle eines Falles ist darüber nicht zu streiten.
Wichtig ist weiter grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern ... das hat eigentlich aber nicht wirklich was mit dem Modellflug zu tun ... (z.B. Spühlmaschine angelassen, Brand = grobe Fahrlässigkeit - unter Umständen keinen oder begrenzten Versicherungsschutz - ist leider Freunden von mir passiert, die dann mehr oder weniger mit einem blauen Auge noch davon gekommen sind) ... mal ganz übertragen, "falsches" lagern von Lipos = grobe Fahrlässigkeit.

Wie es bei Versicherungen üblich ist, nur was in der Versicherungspolice niedergeschrieben ist, halt wirklich Gültigkeit - alles andere wird möglicherweise schwierig :-o

Einige Versicherungen sagen wohl, dass das, wenn die Gesamt-Versicherungssumme passt, ganz normal enthalten ist. Wenn man es dann aber es noch als Sondervereinbarung aufnehmen will, dann kneifen einige. Hab bei mir noch eine weiteren Sonderbestandteil, was meine Auswahl etwas weiter eingeschränkt hat.

Ich bin damals bei der ARAG gelandet, hab aber auch hier die Versicherungssumme extra erhöht, musste es unter Sammlung mit Liste und Wert aufnehmen, hab aber auch unter Sondervereinbarung damit alle versicherten Gefahren für die Modelle innerhalb der Flieger-Liste abgesichert. ARAG ist nicht die günstigste, hier werde ich wohl nach Ablauf noch mal Zeit reinstecken .... daher wäre es interessant, für welchen Versicherer ihr euch entscheidet und wie die das mit den Modellen und einer "sinnvollen" Sondervereinbarung regeln?

Es gibt auch Versicherungen die auf mehrmalige Anfragen unterschiedlich reagieren und antworten ... mal möglich, mal nicht möglich ... liegt damit sicherlich am Bearbeiter / Vertreter oder Markler ...

Jetzt bin ich auf eure Erfahrungen weiter gespannt ....
 

UweHD

User
Beschäftige mich auch gerade mit dem Thema Hausratversicherung (neuer Antrag)
und die Ammerländer Versicherung nimmt Modellflugzeuge explizit aus....
Welcher Vertrag genau? Die Ammerländer bietet viele Varianten. Ich bin dort im Tarif „Comfort“, und mir wurde auf Anfrage die volle Deckung auch für Modellflugzeuge und sonstiges Hobbyequipmemt zugesichert - bis zur maximalen Deckungssumme natürlich. Ich kann in meiner Police ( abgeschlossen vor gut einem Jahr) auch keinerlei diesbezügliche Einschränkungen finden.
 
Welcher Vertrag genau? Die Ammerländer bietet viele Varianten. Ich bin dort im Tarif „Comfort“, und mir wurde auf Anfrage die volle Deckung auch für Modellflugzeuge und sonstiges Hobbyequipmemt zugesichert - bis zur maximalen Deckungssumme natürlich. Ich kann in meiner Police ( abgeschlossen vor gut einem Jahr) auch keinerlei diesbezügliche Einschränkungen finden.

Telefonische Nachfrage.....
Haben das generell ausgeschlossen !!
 

TG

User
Hausrat Bedingungen

Hausrat Bedingungen

Es kann ja jeder in den Bedingungen seiner Hausrat nachlesen ob versichert oder nicht. Falls folgendes in den Bedingungen steht sind Modellflugzeuge und Zubehör (Alles was so rumliegt) nicht versichert:

4. Nicht versicherte Sachen
d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht,
einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht
unter Nr. 2 c) genannt

2. Definitionen (=versichert)
ee) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und
Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
ff) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren
sowie Surfgeräte,
gg) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen

Auszug aus den Ammerländer Comfort-Bedingungen. Achtung hier sind keine Modellflugzeuge und Zubehör versichert!, hier ist der manntragende Flugdrachen versichert, der Multiplex HERON nicht.Klar?


Empfehlung: Nach den oben aufgeführten Texten in den Hausratbedingungen suchen auch nach "Modell" dann ist man schlauer. Falls nichts von Luft- Modell- aufgeführt ist kann man von "nicht versichert" ausgehen. Eine schriftliche Anfrage bei der Versicherung schafft dann Klarheit.

Thomas
 

UweHD

User
...Auszug aus den Ammerländer Comfort-Bedingungen. Achtung hier sind keine Modellflugzeuge und Zubehör versichert!, hier ist der manntragende Flugdrachen versichert, der Multiplex HERON nicht.Klar?...
Thomas, so einfach ist das nicht.

Die Hausratversicherung muss generell "Hausrat" ersetzen, wobei das eine diffuse Definition ist. Von daher schaffen in den Versicherungsbedingungen durch explizite Ausschlüsse (hier: Fahrzeuge) oder Einschlüsse (hier: Flugdrachen) weitgehend Klarheit.

Flugmodelle sind in dem Ammerländer Bedingungen nicht erwähnt, denn das sind keine Fahrzeuge im Sinne der Definition des Absatz 4. Von daher ist auch ein expliziter Wieder-Einschluss von Flugmodellen nicht notwendig. Genau wie für unzählige andere Dinge des Hausrats auch, wie z.B. der Kochtopf, die Lockenwickler, das Monopoly-Spiel etc. etc. Nur weil etwas nicht eingeschlossen wird, ist es nicht automatisch ausgeschlossen.

Fraglich ist nur, ob Modellflugzeuge generell zum Hausrat gehören. Daher ist eine schriftliche Bestätigung natürlich ratsam.
 
Mit welcher Begründung?
Ich habe mit denen vor vielleicht 14 Tagen telefoniert, und eine gegensätzliche Auskunft bekommen.

Hallo Uwe,

habe nochmal explizit schriftlich nachgefragt, aber noch keine Antwort erhalten...
Werde hier berichten.

Ansonsten haben alle (!!) bis auf eine Versicherung bei denen ich schriftlich nachgefragt habe abgelehnt bzw. die Modellflugzeuge ausgeschlossen :eek:

Am ausführlichsten und konkretesten hat die Versicherung geantwortet, bei der ich meine Gebäudeversicherung abgeschlossen habe:

Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß §1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Ziffer (2) sind Luftfahrzeuge: 1.Flugzeuge, 2. Drehflügler, 3. Luftschiffe, 4. Segelflugzeugem, 5. Motorsegler, 6. Frei- und Fesselballone, 7. (weggefallen), 8. Rettungsfallschirme, 9. Flugmodelle, 10. Luftsportgeräte, 11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können. Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).

Ihrer Beschreibung nach handelt es sich somit um Luftfahrzeug noch oben stehender Definition. Unseren Hausratversicherungsbedingungen nach gilt folgendes:

§6 Ziffer 4. Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören
d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren
Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter
Teile, soweit nicht unter Nr. 2 c) genannt,

Somit können wir Ihnen hier leider den gewünschten Versicherungsschutz nicht bieten.

Ich habe die Befürchtung, dass die Vertriebsbüros gerne mal vorschnell zusagen,
aber bei einer detaillierten Prüfung/Nachfrage im Hause sie sehr schnell zurückrudern.


Also lasst euch die Bestätigung schriftlich geben, sonst kuckt ihr womöglich in die Röhre !!

Ich werde weiter berichten....
 
Ich denke hier wird einfach viel gefragt, vor allem falsch gefragt.

Wenn ich frage ist mein Luftfahrtgerät versichert, und ich auch noch darauf bestehe, dass meine Schaumwaffel ein Luftfahrtgerät ist, erhalte ich die Antwort "Nein". Kann ja richtig sein, wenn ich damit professionell Geld verdiene.

Wenn ich frage: Sind meine Hobbygeräte alle versichert, z.b. Schachspiel, Fussball, Fahrad, Modellschiffe, Flugmodelle, Modellflugzeuge ?

Dann bekomme ich die Antwort: Ja,


Sigi

Also fragt einfach weiter, aber traut keiner Antwort, wenn eure Frage undeutlich ist.
 
ganz so einfach sehe ich das nicht ...

Auf Nachfrage ob Modellflugzeug zum Luftfahrgerät gehört wurde es verneint ... aber rein faktisch fallen wir aber mit den Modellen unter die LuftVG/LuftVO ... und damit ist für eine Versicherung erst mal eine Argumentationskette recht einfach möglich.
Jeder sagt auch, "ach das ist kein Problem ... das ist ganz normaler Hausrat" ...

Dann frage ich mich, was die betroffenen Personen, bei denen die Versicherung sich geweigert hat, so offensichtlich falsch gemacht haben?



Daher hab ich mich nach der damaligen Infos, dazu entschieden, dass ich genau DAS extra auf der Versicherungspolice vermerkt haben will. Selbst wenn ich jetzt ein paar Euros pro Jahr dafür mehr zahle ... bei den normalen Hobbykosten fällt das nicht mehr wirklich auf!
Eine Versicherung die dann anfängt rumzueiern, da kann man dann schon ablesen, dass es im Schadensfall nicht einfach wird ....

Aber auch hier muss jeder für sich entscheiden, was die persönliche Lösung ist ... jeder hat andere Präferenzen
 

TG

User
Bedingungen!

Bedingungen!

Hallo Uwe,

das Einzige was interessiert sind die Bedingungen. Was passiert im Schadensfall?
Gutachter kommt zur Schadensbegutachtung: Ja was ist denn das? Uwe: Hausrat Modellflugzeuge. Gutachter schaut in die Bedingungen: Modellflugzeuge sind nicht enthalten, diese fallen unter Luft...., also die Möbel ersetzen wir. Uwe: aber. Gutachter: nix aber, Tschüss.
Uwe: Nun längerer Klärungsbedarf mit Versicherung, aber kein Geld.:cry::mad:

Es gibt einige Versicherer die Modellflugzeuge über Hausrat versichern. Diese sind dann in der Regel auch explizit erwähnt. Es hilft nichts sich selbst aus den Bedingungen etwas zusammen zu reimen und es sich schön zu reden. Es zählt nur die Sichtweise der Versicherungsgesellschaft bei nicht klar geschriebenen Bedingungen! Hier hilft nur die schriftliche Zusage von berechtigter Stelle.

Und übrigens, ein Kochtopf ist auch ohne Aufführung in den Bedingungen ein unstreitiger Hausratgegenstand, ein Modellflugzeug eher nicht.

Von Tobi kam ja auch die klare Klarstellung von der Versicherung, so ist es.

Deshalb einfach nach Modell in den Bedingungen suchen und wenn nicht aufgeführt, die in meinem letzten Beitrag aufgezeigten Passagen in den Bedingungen suchen.

Bei allen Versicherungssparten wird im Schadensfall nach den für diesen Vertrag gültigen Bedingungen reguliert, egal welche Gesellschaft!

Sigi: Fragen ist nicht die Lösung, die, denen man die Frage stellt, wissen es einfach oft nicht genau und sagen aus Vertriebsgründen evtl. das was Du hören willst.

Thomas
 

Eisvogel

User
Selbst wenn Modellflugzeuge in der Police als versichert mit drinstehen kann irgendwo in den folgenden 100 Seiten der Bedingungen eine Höchstgrenze stehen. Wie z.B. bei Fahrrad oder Schmuck, da hab ich was im Hinterkopf von 2000 €.

Das sicherste (was nicht heißen soll daß damit sichergestellt ist daß die Vers. im Schadensfall auch zahlt) ist die Angabe der Flugmodelle + Wert des gesamten Equipments. Erst wenn das so im Vertrag (nicht im Antrag) steht, dann müsste es eigentlich......

Ich hab zum Glück nur altes Zeug und Holzmodelle. Alles relativ wertlos, das brauch ich nicht versichern :cool:
 
----------------------------------------------------------------- Zitat
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß §1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Ziffer (2) sind Luftfahrzeuge: 1.Flugzeuge, 2. Drehflügler, 3. Luftschiffe, 4. Segelflugzeugem, 5. Motorsegler, 6. Frei- und Fesselballone, 7. (weggefallen), 8. Rettungsfallschirme, 9. Flugmodelle, 10. Luftsportgeräte, 11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können. Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).

---------------------------------------

Nun betrachtet das doch mal ganz genau.

In den Punkten 1. Flugzeuge bis 11. Sonstige ... werden nur manntragende Luftfahrzeuge genannt. Auch ein Flugmodell ist hier Manntragend.

Ein Modellflugzeug (kein Flugmodell) gehört zu den unbemannten Fluggeräten, diese zählen nicht zu den Luftfahrtzeugen, wenn sie zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Dann ist es ein Sport oder Hobbygerät und eindeutig versichert im Hausrat.

Sigi
 
Ok - sigi kümmert sich nicht darum ...

Andere sehen es anders und kümmern sich proaktiv darum ...


Wer richtig liegt, wird sich nur im Schadensfall zeigen! Das es eine Risikoversicherung ist, muss jeder entscheiden, welches Risiko er wie versichert!

Es gibt hier nicht die EINE Wahrheit, such wenn sigi das uns wahrmachen will:-)
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten