Format, Pflicht-Inhalt und Bezugsquellen für Schilder zur Kennzeichnung

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GC

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Bitte jetzt große keine Diskussion.

Welche Randbedingungen bezgl. Größe, Position, Informationen etc. muss mein Schild auf dem Modell tragen? Gibt es hier was Verbindliches?

Weiterhin möchte ich Bezugsquellen sammeln.

P.S.: Ich hasse Monsterthreads!
 

glipski

User
hi Andreas, Danke für den Link, jetzt auf Platz 1...
ich habe auch einen anderen zum selbst beschriften drin, der hier mal irgendwo genannt wurde: http://www.avery-zweckform-fachshop.de/6922-Inventar-Etiketten-50-x-20-mm-schwarz-ar4221.aspx

Die Anforderungen wurden nun wirklich von allen Verbänden und auch hier gefühlte 87x genannt...:

z.B.: http://www.shop.deutscher-modellfli...SessionId=&a=article&ProdNr=A1405&t=3&c=6&p=6

Es ist weder Grösse, noch Material, oder Schriftart, Farbe, etc. vorgeschrieben !

Der Gesetzgeber fordert im §19:
...vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen. “


alles andere bleibt unserer Phantasie überlassen...
 
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MichaK

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Ich glaub das echt nicht.

Wie kommt Ihr eigentlich in den Bereichen durch's Leben, die nicht komplett staatlich geregelt sind?
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
Ich glaub das echt nicht.

Wie kommt Ihr eigentlich in den Bereichen durch's Leben, die nicht komplett staatlich geregelt sind?

Das ist schon ein sehr ....... dicker Hund von Dir um es mal vorsichtig zu formulieren !


Leute jetzt noch mal ...
Feuerfest da genügt Aluminium, das wissen wir ja.

Beim DMFV wird nicht mal die Buchstabengröße angegeben, somit genügt theoretisch 10mm x 4mm x 0,2mm

Viele von uns wollen so klein wie möglich, (ich habe eigene Rohlinge ca 1,0gr das Stück.) somit
ist nur die Angabe ( Beispiel 25mm x 10mm x 0,5mm ) als Minimalanforderung gesucht.
-> und diese wird es ja wohl geben !

Name, Adresse, (Telefon) ..und ggf Verein.




####


d.h. es genügt nach dieser, eine einzige Antwort.



####




Gruß
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:

GC

User
Andreas,

lass sie nur, ich weiß ja von wem die Beiträge kommen und kann sie entsprechend einordnen.:D

Welche verbindlichen Richtlinien gibt es, oder gibt es gar keine?

Muss ich jeden, der mein Modell sieht meinen Wohnort mitteilen?

Gibt es Mindestgrößen für Schild und Schrift?

P.S.: Ich frage mich, wie manche durchs Leben kommen, die keine Ahnung haben, wie man Fakten zusammenfassen kann und die auch nicht auf Fragen vernünftig antworten können.
 
...Welche verbindlichen Richtlinien gibt es, oder gibt es gar keine?

Muss ich jeden, der mein Modell sieht meinen Wohnort mitteilen?

Gibt es Mindestgrößen für Schild und Schrift?

P.S.: Ich frage mich, wie manche durchs Leben kommen, die keine Ahnung haben, wie man Fakten zusammenfassen kann und die auch nicht auf Fragen vernünftig antworten können.

Jetzt sind es gerademal 11 Beiträge, ist das auch schon wieder ein Monsterthread? Wenn ich deine Fragen in #7 nicht vernünftig beantwortet habe, weiss ich wirklich nicht mehr, wie ich dir noch helfen kann. :rolleyes: Einfach mal Tante Gugel nach LuftVO §19 fragen? :confused: ist das schwieriger, als hier einen Thread eröffnen? oder in meinem Blog etwas blättern? ;)
 

GC

User
Hans,

Dich hat es jetzt ein wenig unverdient getroffen, ob Deines großen Engagements. Ich wollte nur eine kurze Zusammenfassung. Trotzdem ist mir die Mindestgröße noch unklar. Wenn ein wissender die Vorschriften, sofern sie existieren in zwei Zeilen zusammengefasst hätte, wie das Andreas getan hat, wäre es gut gewesen.
 
Die Forderung steht doch im §19? :nochmal:
...an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen...
mehr gibts eben nicht...:rolleyes:

Ein "Schild" wird nirgends verlangt, lediglich die Angabe der Halter, oder Eigentümer, Benutzeradresse (such dir was aus...;))
 

80807

User
Das muss jetzt sein

Das muss jetzt sein

Es gibt halt immer welche die auf die Bürokratie, Beamte, öffentl. Dienst usw. schimpfen, aber selber alles bis ins letzte Detail geregelt haben wollen.
Und wenn dann alles bis ins letzte Detail vorgeschrieben wurde, dann sind das wieder die Dipfelsch..., Korinthenka... und Sesselfu.....

Gruß

Arno
 

MichaK

User
Das ist schon ein sehr ....... dicker Hund von Dir um es mal vorsichtig zu formulieren !

Gruß
Andreas

Bitte was? Warum? Ein feuerfestes Schild mit Name und Adresse, fest am Modell befestigt. Das stand schon ca. 3298 mal in diesem Forum. Und dann nach weiteren Vorschriften fragen, damit man auch bloß nix falsch macht, DAS ist ein dicker Hund.

Schriftgröße? Graviertiefe? Farbe des Schildes, Farbe der Schrift? Eine Mindestgröße wurde nicht genannt, aber der gesunde Menschenverstand (!) sagt zumindest mir, dass es ohne Zuhilfenahme eines Mikroskops lesbar sein sollte.

Unglaublich dass einige Leute auch noch nach zusätzlicher Gängelung schreien - als ob es davon nicht schon genug gäbe.

Zumal es sich bei dem ganzen Mist um völlig überflüssige Bürokratie handelt, genau wie der "Modellflugführerschein".
 

GC

User
Michael,

ist Dir heute morgen das Frühstücksei vom Tisch gefallen oder hast Du was schlechtes geraucht oder bist Du immer so unüberlegt cholerisch?

Ich schreie nicht nach Gängelung, sondern will eventuelle Randbedingungen wissen, bevor ich mir eine größere Menge von womöglich zu kleinen Namenschildern bestelle.

Wenn man nichts zu der Fragestellung beitragen will oder kann:D, sollte man den Mund halten, respektive nichts dazu schreiben.
 

MichaK

User
Ich trage ganz Wesentliches dazu bei, Gerhard.

Nämlich den Appell statt des Rufes nach detailliertesten Vorschriften einfach mal den schon genannten "gesunden Menschenverstand" einzuschalten.

Und nochmal extra für Dich: es gibt keine vorgeschriebene Mindestgröße.
 
Das wäre jetzt ein Titel für ein neues Thema: "wo finde ich den Schalter...", oder: "welchen Schalter verwendet Ihr"... ;)
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
Ich glaub das echt nicht.

Wie kommt Ihr eigentlich in den Bereichen durch's Leben, die nicht komplett staatlich geregelt sind?


Das ist der dicke Hund !


Bitte was? Warum? Ein feuerfestes Schild mit Name und Adresse, fest am Modell befestigt. Das stand schon ca. 3298 mal in diesem Forum. Und dann nach weiteren Vorschriften fragen, damit man auch bloß nix falsch macht, DAS ist ein dicker Hund.

Schriftgröße? Graviertiefe? Farbe des Schildes, Farbe der Schrift? Eine Mindestgröße wurde nicht genannt, aber der gesunde Menschenverstand (!) sagt zumindest mir, dass es ohne Zuhilfenahme eines Mikroskops lesbar sein sollte.

Unglaublich dass einige Leute auch noch nach zusätzlicher Gängelung schreien - als ob es davon nicht schon genug gäbe.

Zumal es sich bei dem ganzen Mist um völlig überflüssige Bürokratie handelt, genau wie der "Modellflugführerschein".



Nun ganz überflüssig empfinde ich das nicht,
denn wer diese Bestätigung hat und auffällig wird, handelt unter Umständen grob Fahrlässig.
Die Beschriftung von Modellen, ist ebenso nicht unbedeutend.
Bei entflogenen Modellen wo Schaden entsteht kann man dann den Halter besser ermitteln,
damit dessen Versicherung zeitnah die Kosten des Schadens übernehmen kann.


~~~~~~


Wenn der Gesetzgeber sagt ab Schriftgröße 2mm,
kann es keinem passieren die Kennzeichnung "zu unleserlich weil zu klein" an zu bringen.
Wie lang dann diese Kennzeichnung / das Schild wird hängt dann vom Name und der Adresse ab.

http://www.webmasterpro.de/design/a...en-richtigen-einsatz-von-schriften-teil2.html
https://www.designtagebuch.de/wiki/die-gefuehlte-lesbarkeit/







Ich trage ganz Wesentliches dazu bei, Gerhard.

Nämlich den Appell statt des Rufes nach detailliertesten Vorschriften einfach mal den schon genannten "gesunden Menschenverstand" einzuschalten.

Und nochmal extra für Dich: es gibt keine vorgeschriebene Mindestgröße.


Doch die vorgeschriebene Mindestanforderung gibt es !
( Da hat man die Modellflieger mächtig reingelegt, bzw kann man da jeden Angreifbar machen.)


Brennt bei einem Schadenfall das Modell ab und die Kennzeichnung geht dabei verloren
hat der Fluggerätehalter wenn er ermittelt wird ein kleines Problem,
auch wenn seine Versicherung den entstandenen Schaden trägt.

d.h. bei einem 300gr. schweren Balsa-Papier-Modell genügt ein kleines hauch dünnes Alu-Schild,
aber bei einem Großmodell mit 3Liter Kraftstoff und 10kg Holz und Kunststoffen genügt dies eben nicht.
Da sollte es dann eher ein dünnes Stahlblech sein, damit dieses unbeschädigt ein Feuer übersteht.


Hier kommst du ins Spiel !
Ja es ist toll dass diese Verantwortung wann ich welches Material
und welche Größe ich für eine Kennzeichnung nehme, bei uns Modellfliegern bleibt.



Gruß
Andreas


- ich denke ich kann jetzt schließen da alles wichtige nach zu lesen ist.
 
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