Urteil- Meinungsfreiheit in Internetforen

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Obwohl sich das Interesse für dieses Thema in Grenzen zu halten scheint, möchte ich versuchen, die Thematik ein wenig zu erhellen ;) denn leider gibt der heise-Artikel die Sachlage nur unzureichend wieder.

Die Meinungsfreiheit ist vor Deutschen Gerichten ein sehr hohes Gut, und solange man klar nur seine Meinung von sich gibt, darf man das auch öffentlich in weitem Rahmen tun.
Es gibt aber zwei wesentliche Abgrenzungen.

Wenn man seine Meinung so äußert, dass dabei die Diskreditierung einer Firma oder eines Produktes im Vordergrund steht, spricht man von einer Schmähung. Schmähungen sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt; bei Internetforen z.B. kann der Geschmähte nicht nur die Entfernung schmähender Beiträge verlangen, sondern hat auch Anspruch auf Schadenersatz.

Die zweite Abgrenzung liegt darin, dass Tatsachenbehauptungen in keiner Weise mit Meinungen und deren Freiheit zu tun haben. Tatsachenbehauptungen sind alles, was prinzipiell nachprüfbar ist. Öffentlich geäußerte unwahre Tatsachenbehauptungen können sehr teuer werden.

In diesem Urteil ging es darum, ob Äußerungen über eine Firma Schmähungen sind oder nicht. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass trotz der eindeutigen Wortwahl nicht die Diskreditierung der Firma, sondern die sachliche Diskussion im Vordergrund stand.

Und hier genau liegt der Knackpunkt. Es geht in der Praxis nicht um einzelne Worte, die "erlaubt" sind oder nicht, nicht mal um Sätze oder ganze Beiträge in einem Forum, sondern um die Frage, ob sich aus dem gesamten Kontext eine Schmähung ergibt.

Wo ein Richter im Einzelfall die Grenze zwischen erlaubter Meinungsäußerung und unerlaubter Schmähung ziehen wird, ist schwer vorhersehbar. Insbesondere, wenn, wie in vielen Threads üblich, Meinungen und Tatsachenbehauptungen bunt durcheinander gewürfelt werden.

Dazu kommt, dass die Rechtsprechung in bezug auf die Haftung im eingetretenen Schadensfall uneinheitlich ist. Manche Richter (das OLG Hamburg hat sich hier besonders hervorgetan) gehen davon aus, dass Internetforen vergleichbar sind mit Zeitungen, und die Beiträge mit Leserbriefen. So verwundert es auch nicht, wenn solche Richter es für zumutbar halten, dass der Forenbetreiber jeden Beitrag vor der Veröffentlichung im Sinne des Presserechts sorgfältig prüft - und, falls er das versäumt, voll haftbar zu machen ist.

Das sehen zwar nicht alle Gerichte so, aber solange sich die Rechtsprechung hier nicht vereinheitlicht, ist zumindest ein Forenbetreiber in Deutschland gut beraten, sich nicht verklagen zu lassen.

Nachdem es sogar ein (sehr umstrittenes) Urteil gibt, das dem zuständigen Moderator persönlich und privat die Schuldlast anhängt, darf es nicht verwundern, wenn eher ein Beitrag zu viel als zu wenig versenkt wird.
Es kann sein, dass dabei dem Recht auf Meinungsäußerung nicht immer vollständig genüge getan wird, aber es ist sicher auch nicht im Interesse der Mehrheit, wenn Internetforen aufgrund von Schadenersatzforderungen ihren Betrieb einstellen müssen.

Grüße, Ulrich
 
Hallo Ulrich,
klare Worte die auch zum Erhalt der Forenkultur beitragen werden.
Viele hätten das hier besprochene Urteil sonst in oberflächlicher Weise sehr leicht im Sinne von mehr Freiraum missverstehen können bzw. haben es offenkundig so missverstanden.

Gruß
Eberhard
 

Termnak

User
Hallo

Vieles wird ja schon in den Forenregeln abgesichert, wie hier auch.
Das man Personen, Firmen etc. nicht ins schlechte Licht stellen soll (Schmähung) ist jedem hier wohl klar.
Das z.b. der Motor der Firma XXX besser ist als von der Firma XXX,ist eine persönliche Meinung einer Person, diese ja wiederrum von einer anderen Person wiederlegt wird usw. Also nach meiner Auffassung Meinungsaustausch wo niemanden Schaden hinzugefügt wird.


Gruß Jürgen
 
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