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Den Abschuss sehe Ich schon etwas problematisch an. Den dabei wird die Drohne unkontrollierbar.
Was wäre wenn bei dem Absturz eines seiner Familienmitglieder verletz worden wäre ? Oder die Drohne
fällt auf die Straße oder Gehweg worauf sich Menschen befinden ?
Ich kann diese Urteil nicht für gut finden.
Da hat der "Schütze" aber Schwein, dass das Waffengesetz nicht greift. Demnach darf ein Geschoss den befriedeten Besitztum nicht verlassen. Der erste Schuss ging ja daneben.......
Ich finde die Nummer schon echt "schneidig".