Gerhard schrieb:
Danke für die Antwort.
also bei meiner Woody mit dem flachen Deck darf die Unterkante des Großsegels nicht mehr als 100 bzw weniger als 60mm über dem Deck liegen ?
Gerhard
Wenn Du mit "... suche Axt zum Haare spalten ...." ran gehst ist Dein Gedanke nicht ganz richtig. Deshalb hatte Andreas den Bezug auf die Mastmeßmarke genommen, die ist geregelt.
OK untere Mastmeßmarke max. 99,9 mm (genauer kann ich am Boot doch nicht messen) über Deckniveau. Da das Vorlieck eine Länge zwischen 1590 bis max 1600 mm haben darf, ist klar, dass UK Groß im Extremfall schon 109 mm über Deck landen darf. Nicht aber OK Meßmarke.
Beachte, dass die von Dir gewählte Höhe etwa auch für die anderen Riggs gilt (+/- 5 mm) Also nicht Nr.1 H= 99 mm Nr. 2 H=75 mm und Nr. 3 H= 61 mm. Die Aufteilung könnte bei einigen Extremsituationen sinnvollsein, ist aber unzulässig.
Wie man das Problem praktisch kontrollieren kann, wenn ein Boot mit 3 Riggs und alle Werte am Minimum zur Erstvermessung vorgestellt wurde, aber zum Wettkamp mit anderen Höhenwerten erscheint, die alle Klassenkonform sind, weis ich nicht.
In Frage 2 des Bootsmeßbriefes wird nur gefragt, ob eine Decksniveau-Meßmarke angebracht ist. Es wird nicht gefragt, ob sie auf dem Vordeck, oder im Cockpit ist.
In Frage 12 zum Riggmeßbrief wird nur gefragt, überschreitet die untere Meßmarke die Höhe von 100 mm. Es wird kein später kontrollierbares Maß verlangt.
Ob und wie man das ausnutzen kann, weis ich nicht.
Dass ich als Vermesser eine Veränderung feststellen kann, würde ich mir nicht zutrauen, wenn ein mir unbekanntes Boot mit gültigem Meßbrief, aber mit verändertem Mast (im Bereich Masttasche) und / oder veränderter Decksniveau - Meßmarke mir vorgestellt würde.
Aber, so etwas hat ja kein IOM Segler vor. Gedanken, .....was wäre wenn? Die scheint es zu geben.
Ull