Achtung!!Betrug auf Modellbau-Plattformen

obmar

User
:mad:Vorgehensweise so bei mir:
Interessent aus England möchte Motor kaufen, Wert ca. 380 EUR
Scheck über 2.900,-- Brit.Pfund kommt per Post, wird auch eingereicht und gutgeschrieben, beim Nachrechnen sind das aber vielzuviel, also sollte ich Differenzbetrag an W.U. London rücküberweisen. Hätte ich dies gemacht, wäre der eingereichte Scheck hinterher geplatzt und ich ca. 3.140,-- EUR + Motor verloren. Also Augen auf.
Fall wurde zur Anzeige gebracht.:mad:
 
Mit der gleichen Masche haben sie es letztes Jahr schon bei den Manntragenden versucht...
Anscheinend hat es sich dort mittlerweile zu weit rumgesprochen.
*Unglaublich*
 

PIK 20

User
Hallo Dennis,

der Trick hat mit der Währung eigentlich nichts zu tun.

Heinz
 

shoggun

User gesperrt
Hi, er hätte doch auch irgendwie Euro Überweisen können oder?

Gruß Dennis

Darum geht es nicht, die Währung ist grundsätzlich egal, es geht nur darum das der Betrag zu hoch ist und man deshalb den Betrag der zuviel ist zurückerstatten soll.
Wurde/wird auch oft mit Fahrzeugen gemacht.

Ich habe dazu mal eine reportage gesehen, und wenn ich mich recht erinnere ist es nur in wenigen Ländern erlaubt eine Überweisung noch mehrere Tage im Nachhinein rückgängig zu machen ohne irgendwelche Begründungen machen zu müssen.

Grüsse Mathias
 
nicht nur dass der Scheck platz, meines Wissen muss man 10 Wochen warten dann erst schreibt die Bank den Betrag endgültig gut, sondern man begibt sich auch in Gefahr der wegen Geldwäsche angezeigt zu werden.
Nie, nie einen Scheck aus dem Ausland annehmen, von einem Fremden!
 

chip

User
Normalerweisew sollte man die Kohle einstecken und wo spenden.
Ist wohl nicht möglich aber strafbare Handlung.
 

DG-Fan

User
Hey,
solche englischen Scheck's habe ich auch oft bekommen,
als ich mein Motorrad verkaufen wollte.
Nach meiner Mail,,Vorbeikommen und Bares mitbringen'',habe ich nicht's mehr gehört oder bekommen.

Gruß
Thomas
 

Olli S

User
Geldwäsche

Geldwäsche

es nur in wenigen Ländern erlaubt eine Überweisung noch mehrere Tage im Nachhinein rückgängig zu machen ohne irgendwelche Begründungen machen zu müssen.Grüsse Mathias

Ab dem 01.11.09 sind Überweisungsrückrufe gem. SEPA nicht mehr möglich. Begründen musste das eh keiner.

Der geschilderte Fall ist ein klarer Versuch der Geldwäsche. Jetzt hat es halt den Modelbaubereich erreicht.
 
Hab gestern eine Mail auf meine mobile.de - Anzeige bekommen, aus Italien ( mobile wird dort auf der Ebay-Seite wie auch bei uns mit angezeigt ). Absender war ein Captain Bob irgendwasabgekürzt. Wollte Minimalpreis wissen und Daten wie Adresse etc.
Ich denke, das war auch ein Versuch aus dieser Kategorie.
Interessant wäre es ja, einfach nach Erhalt des Scheck nichts zu tun, und zuzusehen, mit welchen Typen man es dann zu tun bekommt. Nachdem ich dazu aber nicht der richtige bin, hab ich mal einfach gar nicht geantwortet...auch auf die 0,0001 prozentige Chance hin, eben nicht verkauft zu haben...
 

Stefan Kreuz

Vereinsmitglied
Interessant wäre es ja, einfach nach Erhalt des Scheck nichts zu tun, und zuzusehen, mit welchen Typen man es dann zu tun bekommt.

Solange der Scheck nicht eingelöst wird passiert ja erstmal nichts. Wird er eingelöst platzt der Scheck anschließend. Passiert wieder nichts. Eigentlich sollte also gar nichts passieren.
Aber: Ob man mit der Kategorie Menschen generell Kontakt haben möchte, weiß ich nicht.

Gruss

Stefan
 
Aktuell habe ich solch einen Fall am laufen, der Check wir die kommende Woche hier in meinem Briefkasten liegen,werde ihn auf die Bank bringen und mich beraten lassen.
 
Ab dem 01.11.09 sind Überweisungsrückrufe gem. SEPA nicht mehr möglich. Begründen musste das eh keiner.

Hab mal den Link gelesen: Was meinst Du da rauslesen zu können???
"Die SEPA-Überweisung wird seit dem 28. Januar 2008 zur Abwicklung sowohl nationaler als auch grenzüberschreitender europäischer Zahlungen angeboten. " Also nix am 1.11.2009 bei Überweisungen.
"...darf die Abwicklungszeit im nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa ab November 2009 nicht mehr als drei Bankgeschäftstage (ab 2012 nur noch ein Bankgeschäftstag) betragen. Dies ist unabhängig davon, in welchem Land des SEPA-Raumes der Zahlungsempfänger sein Konto unterhält. Kürzere Abwicklungszeiten ..."...also, ab 1.11. schneller gutschreiben, wieder nix mit Widerrufswiderruf...weiter im Text
"Die SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit)
Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen nationalen Lastschriftverfahren hatte sich der European Payments Council (EPC) frühzeitig für die Entwicklung eines völlig neuen SEPA-Lastschriftverfahrens entschieden. Dies konnte allerdings erst implementiert werden, nachdem ein gemeinsamer Rechtsrahmen in der Europäischen Union entwickelt wurde. Mit der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie in nationales Recht können Kreditinstitute ab November 2009 die SEPA-Lastschrift anbieten.

Vorgesehen sind zwei Lastschriftverfahren: eine Basisvariante (SEPA Core Direct Debit) sowie ein Verfahren, das ausschließlich für den Verkehr mit Geschäftskunden vorgesehen ist (Firmenlastschrift oder SEPA Business to Business Direct Debit). Die Basisversion der SEPA-Lastschrift enthält vom deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren zahlreiche bekannte Elemente. Die Firmenlastschrift berücksichtigt die Bedürfnisse von Geschäftskunden und ist dem heutigen Abbuchungsverfahren ähnlich.

SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Gemäß den Regelwerken für die SEPA-Basislastschrift müssen erstmalige Lastschriften fünf Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen, darauf folgende Zahlungen hingegen mindestens zwei Tage vor Fälligkeit. Die Vorlauffrist für einmalige Lastschriften beträgt ebenfalls fünf Tage. Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d.h. die entsprechende Kontobelastung rückgängig gemacht werden. Bei Vorliegen einer unautorisierten Lastschrift, d.h. einer unrechtmäßigen Kontobelastung, kann die Zahlung innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden." na also, ändert sich ja was ab 1.11.09, aber nur das übliche bei Lastschriften.
Bin ich ja beruhigt, dass ich
- mich weiterhin auf die Existenz der Rückgabemöglichkeit bei Lastschriften - inländisch wie aus dem SEPA-Raum verlassen kann
- ich weiterhin nicht davon ausgehen kann, Überweisungen so mir nichts dir nichts widerrufen zu können
Ach ja, Online-Überweisungen: Früher kam kein Hinweis, daß sie 30 minuten nach Absendung widerrufen werden kann. Heutzutage schon. Also Achtung bei gutgemeinten Schnellgeschäften: Sie schicken sofort auf screenshot der Überweisungsseite los....DAS kann ins Auge gehen....
Wollt ich nur gesagt haben.
Aber zum Ausgangsszenario: Da gibt es doch diese Nigeria-Connection, deren Masche Riesengeldanweisungen sind, einerseits natürlich Geldwäsche, andererseits auch Abzocke. Mit hochpreisigem würde ich mir vorstellen können, die lassen für den leider schwer verunfallten Capt. Bob per Vollmacht vom Krankenbett die irrtümlich zuviel bezahlten Lire in Bargeld gleich als Spesengeld mit dem Auto abholen. Und zwar leider ganz eilig am Abend, wenn die Banken geschlossen haben und es draußen dunkel und kalt ist. Und schwupp, Auto weg, alles Geld nicht nur weg, nein, beim Staatsanwalt ist noch eins da....allerdings nur in dessen Akten. :mad:
 

Olli S

User
Ist es dann am dem 1.9.09 nicht mehr möglich das Geld einfach so wieder zurück zu ziehen ?

Das war´s noch nie;) Irgendwann ist der Zeitpunkt, an welchem der Zahlungsempfänger doch davon ausgehen möchte, die Zahlung ist verbindlich;)

Hallo Milkafreund,

ist das der Originaltext ?, dann pass auf das du dadurch kein Urheberrecht verletzt hast sonst könnte es passieren das du von irgendeinem Anwalt ne schöne Rechnung bekommst.

Ja, das ist der Orginaltext. In einem anderen Forum werden die "Vollzitierer" mehr in die Schranken verwiesen als hier (Wunsch an die Admins;)). Deswegen ja die Verlinkung;) Damits wird in diesem Fall sicherlich keine Probleme geben. Der Sachverhalt zum Rückruf eines Überweisungsauftrages findet sich in einer der vielen Verlinkungen auf die ach so interessanten Gesetztesgrundlagen. Schau doch einfach in das dicke Heft, welches Dir Deine Hausbank vor kurzem zugesandt hat;)
 
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