Ab dem 01.11.09 sind Überweisungsrückrufe gem.
SEPA nicht mehr möglich. Begründen musste das eh keiner.
Hab mal den Link gelesen: Was meinst Du da rauslesen zu können???
"Die SEPA-Überweisung wird seit dem 28. Januar 2008 zur Abwicklung sowohl nationaler als auch grenzüberschreitender europäischer Zahlungen angeboten. " Also nix am 1.11.2009 bei Überweisungen.
"...darf die Abwicklungszeit im nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa ab November 2009 nicht mehr als drei Bankgeschäftstage (ab 2012 nur noch ein Bankgeschäftstag) betragen. Dies ist unabhängig davon, in welchem Land des SEPA-Raumes der Zahlungsempfänger sein Konto unterhält. Kürzere Abwicklungszeiten ..."...also, ab 1.11. schneller gutschreiben, wieder nix mit Widerrufswiderruf...weiter im Text
"Die SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit)
Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen nationalen Lastschriftverfahren hatte sich der European Payments Council (EPC) frühzeitig für die Entwicklung eines völlig neuen SEPA-Lastschriftverfahrens entschieden. Dies konnte allerdings erst implementiert werden, nachdem ein gemeinsamer Rechtsrahmen in der Europäischen Union entwickelt wurde. Mit der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie in nationales Recht können Kreditinstitute ab November 2009 die SEPA-Lastschrift anbieten.
Vorgesehen sind zwei Lastschriftverfahren: eine Basisvariante (SEPA Core Direct Debit) sowie ein Verfahren, das ausschließlich für den Verkehr mit Geschäftskunden vorgesehen ist (Firmenlastschrift oder SEPA Business to Business Direct Debit). Die Basisversion der SEPA-Lastschrift enthält vom deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren zahlreiche bekannte Elemente. Die Firmenlastschrift berücksichtigt die Bedürfnisse von Geschäftskunden und ist dem heutigen Abbuchungsverfahren ähnlich.
SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Gemäß den Regelwerken für die SEPA-Basislastschrift müssen erstmalige Lastschriften fünf Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen, darauf folgende Zahlungen hingegen mindestens zwei Tage vor Fälligkeit. Die Vorlauffrist für einmalige Lastschriften beträgt ebenfalls fünf Tage. Eine SEPA-Basislastschrift kann
innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d.h. die entsprechende Kontobelastung rückgängig gemacht werden. Bei Vorliegen einer unautorisierten Lastschrift, d.h. einer unrechtmäßigen Kontobelastung, kann die Zahlung innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden." na also, ändert sich ja was ab 1.11.09, aber nur das übliche bei Lastschriften.
Bin ich ja beruhigt, dass ich
- mich weiterhin auf die Existenz der Rückgabemöglichkeit bei Lastschriften - inländisch wie aus dem SEPA-Raum verlassen kann
- ich weiterhin nicht davon ausgehen kann, Überweisungen so mir nichts dir nichts widerrufen zu können
Ach ja, Online-Überweisungen: Früher kam kein Hinweis, daß sie 30 minuten nach Absendung widerrufen werden kann. Heutzutage schon. Also Achtung bei gutgemeinten Schnellgeschäften: Sie schicken sofort auf screenshot der Überweisungsseite los....DAS kann ins Auge gehen....
Wollt ich nur gesagt haben.
Aber zum Ausgangsszenario: Da gibt es doch diese Nigeria-Connection, deren Masche Riesengeldanweisungen sind, einerseits natürlich Geldwäsche, andererseits auch Abzocke. Mit hochpreisigem würde ich mir vorstellen können, die lassen für den leider schwer verunfallten Capt. Bob per Vollmacht vom Krankenbett die irrtümlich zuviel bezahlten Lire in Bargeld gleich als Spesengeld mit dem Auto abholen. Und zwar leider ganz eilig am Abend, wenn die Banken geschlossen haben und es draußen dunkel und kalt ist. Und schwupp, Auto weg, alles Geld nicht nur weg, nein, beim Staatsanwalt ist noch eins da....allerdings nur in dessen Akten.