Baugenehmigung für die Nutzung einer Wiese !

fb0816

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Villleicht ist es, damit Nachbarn in Kenntnis gesetzt werden?

Villleicht ist es, damit Nachbarn in Kenntnis gesetzt werden?

Hallo,
das mit dem "Bauantrag" leuchtet mir insofern ein, dass bei jedem Antrag dieser den Eigentümern der "Nachbragrundstücke" zur Einsicht und Zustimmung vorgelegt wird.
 

fb0816

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Vielleicht ist es, damit Nachbarn in Kenntnis gesetzt werden?

Vielleicht ist es, damit Nachbarn in Kenntnis gesetzt werden?

Hallo,
das mit dem "Bauantrag" leuchtet mir insofern ein, dass bei jedem Antrag dieser den Eigentümern der "Nachbrarundstücke" zur Einsicht und Zustimmung vorgelegt wird.
 

WeMoTec

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@ Dieter:
Der Begriff Emissionen ist im Baurecht weiter gefaßt. Es geht hier nicht nur um die Modellemissionen, sondern allgemein um Außenwirkungen (nicht nur auf Lärm bezogen).

Das können z.B. sein:
Lärm des zu-/abfließenden Verkehrs
Größere Menschenansammlungen im Außenbereich (Einfluß auf Tierwelt)
Veränderung des Landschaftsbildes durch Hecken, Zäune etc.

Oliver
 

PW

User gesperrt
Hallo,

also bei einem Nachbarverein verhielt es sich so:

Der Platz war vom Regierungspräsidenten genehmigt; allerdings regt sich ein Privatmann in der Nähe des Plätzes auf. Es handelte sich um ein einzeln gelegenen Gebäude.

Dieser Privatmann klagte zivilrechtlich (!!). Der Zivilgericht machte einen Ortstermin und die Richterin war der Ansicht, dass "sie es auch nicht gut finden würde, wenn sie an Wochenende im Garten sitzen würde und die Modellgeräusche hören würde".

Der Hinweis, dass der Flugplatz vom Regierungspräsidenten genehmigt ist, interessierte die Richterin nicht, dass das öffentliches Recht ist.

Die Genehmigung des Flugplatzes würde keinen Freibrief geben, dass zivilrechtlichen Klagen getätigt werden können. Ein Lärmgutachten holte die Richterin nicht ein, da sie sich selber vor Ort "vom Lärm der Modelle" überzeugt hat. Wie gesagt, die Modelle bewegten sich innerhalb der Vorschriften des Regierungspräsidenten.

Der Verein verlor den zivilrechtlichen Prozess !! Der Platz ist heute geschlossen. Da der Streitwert nicht hoch genug war, konnte im Rahmen des Zivilverfahren noch nicht einmal Berufung eingelegt werden.



Gruss

PW
 

Jan

Moderator
Die baurechtliche Nutzungsänderung gibt es auch in der LBO des Bundeslandes BW.

Tatsächlich kann ein baurechtliches Genehmigungsverfahren wg. Änderung der "landwirtschaftlichen Nutzung" in "Nutzung als Modellflugplatz" für die Ausübung des Hobbies gefährlich werden. So etwas kann akut werden, wenn man beispielsweise einen fest montierten Fangzaun bauen will und beim Baugenehmigungsverfahren festgestellt wird, dass die Nutzung baurechtlich illegal ist.

@Oliver
Kann man nach Deiner Erfahrung in einer solchen Situation mit "Bestandsschutz" argumentieren, wenn der Platz seit mehr als 30 Jahren als Modellflugplatz genutzt wird?
 

WeMoTec

User
@Oliver
Kann man nach Deiner Erfahrung in einer solchen Situation mit "Bestandsschutz" argumentieren, wenn der Platz seit mehr als 30 Jahren als Modellflugplatz genutzt wird?

Eigentlich bedürfte es ja eher des "Artenschutzes" für den bedrohten "Modellflieger". :D

Wenn der Platz genehmigt ist, dann hat man erst einmal Bestandsschutz, solange die öffentlichen Belange sich nicht nachhaltig ändern.

Wenn der Platz aber bislang planungsrechtlich nicht existierte, dann gibt es für diese offizielle Nichtexistenz natürlich auch keinen Bestandsschutz. Argumentativ kann man natürlich dennoch erstmal darauf abheben.

Die Frage ist eher, ob die Gemeinde die Nutzung weiter "duldet" (Nutzung zuläßt, obwohl die planungsrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind), das setzt aber leider das Wohlwollen der Gemeinde voraus.

Oliver
 
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