Jan
Moderator
Eine kritische Sache, die mir gelegentlich bei Diskussionen (auch in diesem Forum) auffällt, ist die Anerkennung der Pflicht zur Leistung von Schadenersatz nach einem Unfall durch den Schädiger.
Beispiel: Der Fredi-Flieger verursacht durch Fahrlässigkeit bei einem anderen Modellflieger einen Schaden. Durch z.B. Kanaldoppelbelegung kommt der Flieger eines Vereinskollegen im Wert von 100 EUR zu Totalschaden. Nach dem Absturz geht Fredi zum Geschädigten und drückt diesem 100 EUR in die Hand. Hinterher nimmt er zu seiner Haftpflichtversicherung Kontakt auf und verlangt die 100 EUR zurück.
Das kann kritisch werden, wenn die Versicherung Kenntnis von der Zahlung bekommt.
Was jeder darf ist natürlich die Umstände des Unfalls genau zu schildern. Er darf auch zugeben, dass er etwas falsch gemacht hat und er darf das auch genau schildern. Er sollte aber das Wort "Anerkenntnis" oder die Formulierungen "ich anerkenne" oder "ich erkenne an" vermeiden...
Beispiel: Der Fredi-Flieger verursacht durch Fahrlässigkeit bei einem anderen Modellflieger einen Schaden. Durch z.B. Kanaldoppelbelegung kommt der Flieger eines Vereinskollegen im Wert von 100 EUR zu Totalschaden. Nach dem Absturz geht Fredi zum Geschädigten und drückt diesem 100 EUR in die Hand. Hinterher nimmt er zu seiner Haftpflichtversicherung Kontakt auf und verlangt die 100 EUR zurück.
Das kann kritisch werden, wenn die Versicherung Kenntnis von der Zahlung bekommt.
Das Zitat ist ein Beispiel für Versicherungsbedingungen, die eine sogenannte Obliegenheit des Versicherungsnehmers (also des Schädigers) regeln. Der Schädiger darf weder ganz oder zum Teil anerkennen noch befriedigen. Es droht sonst der (vollständige) Verlust des Versicherungsschutzes...II. (1) Bei Haftpflichtschäden ist der Versicherungsnehmer nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Anspruch ganz oder zum Teil anzuerkennen oder zu befriedigen. Das gilt nicht, falls der Versicherungsnehmer nach den Umständen die Anerkennung oder die Befriedigung nicht ohne offenbare Unbilligkeit verweigern konnte.
Was jeder darf ist natürlich die Umstände des Unfalls genau zu schildern. Er darf auch zugeben, dass er etwas falsch gemacht hat und er darf das auch genau schildern. Er sollte aber das Wort "Anerkenntnis" oder die Formulierungen "ich anerkenne" oder "ich erkenne an" vermeiden...