Hallo, miteinader,
evtl. etwas außerhalb der Reihe, aber es könnte jeden von Euch treffen - oder hat Euch schon getroffen?? !
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Ich, Privatperson habe an eine andere Privatperson ein Modell verschickt (incl. Transportversicherung). Das hiermit beauftragte Unternehmen ist ein ganz großes und bewirbt sich mit einer sehr hellen, leuchtenden Farbe.
Das Modell war - nach meinem Dafürhalten und dem des Empfängers - sehr gut verpackt! Als Größenordnung: Modellgewicht ca. 2,3 - 2,5 kg; Paketgewicht laut Einlieferungsbeleg 9,2 kg! Geometrie: Sperrgut, rechteckig, ohne Überstand, sauber verklebt.
Das Paket wurde dem Empfänger durch eine Möbelspedition (Subunternehmer) ausgeliefert. Der Empfänger war zufällig anwesend; Er musste zusammen mit dem Fahrer zunächst die Matratzen wegräumen, welche auf das Paket gefallen waren, bevor er das Paket in Empfang nehmen konnte.
Da das Paket bereits außen beschädigt war, bat der Empfänger den Fahrer, den Inhalt gemeinsam zu sichten, was dann beide taten.
Tatsächlich: Das Modell war beschädigt - die Tragflächen waren angeknackst!
Da das Paket versichert war, wurde der Schaden gemeinsam protokolliert und eine entsprechende Schadensabwicklung durch das große Unternehmen eingeleitet.
Nach einem intensiven Briefwechseln mit dem großen Unternehmen vertritt dieses nachwievor die Auffassung, dass der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass das Modell mangelhaft verpackt war und somit eine Haftung abzulehnen ist.
In keinem der Antwortschreiben wurde bisher auf die tatsächliche, dokumentierte Schadensursache eingegangen.
Hat jemand von Euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wie mache ich sinnvoll weiter?
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich erstmal nicht zwingend zum Anwalt will (Kosten!) - gibt es evtl. eine Schlichtungsstelle ö.Ä. für solche Fälle?
Ich werde die Sache SO auf jeden Fall nicht auf sich beruhen lassen!
Grüße Andreas H.
evtl. etwas außerhalb der Reihe, aber es könnte jeden von Euch treffen - oder hat Euch schon getroffen?? !
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Ich, Privatperson habe an eine andere Privatperson ein Modell verschickt (incl. Transportversicherung). Das hiermit beauftragte Unternehmen ist ein ganz großes und bewirbt sich mit einer sehr hellen, leuchtenden Farbe.
Das Modell war - nach meinem Dafürhalten und dem des Empfängers - sehr gut verpackt! Als Größenordnung: Modellgewicht ca. 2,3 - 2,5 kg; Paketgewicht laut Einlieferungsbeleg 9,2 kg! Geometrie: Sperrgut, rechteckig, ohne Überstand, sauber verklebt.
Das Paket wurde dem Empfänger durch eine Möbelspedition (Subunternehmer) ausgeliefert. Der Empfänger war zufällig anwesend; Er musste zusammen mit dem Fahrer zunächst die Matratzen wegräumen, welche auf das Paket gefallen waren, bevor er das Paket in Empfang nehmen konnte.
Da das Paket bereits außen beschädigt war, bat der Empfänger den Fahrer, den Inhalt gemeinsam zu sichten, was dann beide taten.
Tatsächlich: Das Modell war beschädigt - die Tragflächen waren angeknackst!
Da das Paket versichert war, wurde der Schaden gemeinsam protokolliert und eine entsprechende Schadensabwicklung durch das große Unternehmen eingeleitet.
Nach einem intensiven Briefwechseln mit dem großen Unternehmen vertritt dieses nachwievor die Auffassung, dass der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass das Modell mangelhaft verpackt war und somit eine Haftung abzulehnen ist.
In keinem der Antwortschreiben wurde bisher auf die tatsächliche, dokumentierte Schadensursache eingegangen.
Hat jemand von Euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht?
Wie mache ich sinnvoll weiter?
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich erstmal nicht zwingend zum Anwalt will (Kosten!) - gibt es evtl. eine Schlichtungsstelle ö.Ä. für solche Fälle?
Ich werde die Sache SO auf jeden Fall nicht auf sich beruhen lassen!
Grüße Andreas H.