rubberduck
User gesperrt
hallo,
ich habe eine kleine Checkliste des DMFV bekommen.
Die ist einfach und verständlich gehalten, bis auf eine Formulierung:
FPV-Fliegen
Das Fliegen per Videobrille oder Monitor (FPV-Fliegen) darf bis zu einer Höhe von 30m betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 Gramm ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird.
usw.
Was ist ein Luftraumbeobachter?
Bislang ging es eher um Personen und Tiere, auf die besonders geachtet werden muss und die befinden sich üblicherweise am Boden und nicht in der Luft (ausser Vögel).
Sprich, es geht doch eher um das Gelände auf dem man FPV fliegt, oder?
Aber laut DMFV heisst es, keine Absperrungen etc. erforderlich, sondern jemand der den Luftraum über dem Gelände beobachtet.
(seltsam ??? bei 30m Flughöhe ?)
Oder meint man damit einen Beobachter bei gemischtem Flugbetrieb von herkömmlichem Modellflug (ohne Videobrille) und FPV?
Sehr niedrig fliegende Hubschrauber hört man schon von weitem, selbst die kommen kaum auf 30m runter.
jürgen
ich habe eine kleine Checkliste des DMFV bekommen.
Die ist einfach und verständlich gehalten, bis auf eine Formulierung:
FPV-Fliegen
Das Fliegen per Videobrille oder Monitor (FPV-Fliegen) darf bis zu einer Höhe von 30m betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 Gramm ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird.
usw.
Was ist ein Luftraumbeobachter?
Bislang ging es eher um Personen und Tiere, auf die besonders geachtet werden muss und die befinden sich üblicherweise am Boden und nicht in der Luft (ausser Vögel).
Sprich, es geht doch eher um das Gelände auf dem man FPV fliegt, oder?
Aber laut DMFV heisst es, keine Absperrungen etc. erforderlich, sondern jemand der den Luftraum über dem Gelände beobachtet.
(seltsam ??? bei 30m Flughöhe ?)
Oder meint man damit einen Beobachter bei gemischtem Flugbetrieb von herkömmlichem Modellflug (ohne Videobrille) und FPV?
Sehr niedrig fliegende Hubschrauber hört man schon von weitem, selbst die kommen kaum auf 30m runter.
jürgen