Darf man Design und Kennzeichen von einem Original-Flugzeug einfach kopieren ?

hainza

User
Hallo,

könnt ihr mir bei folgendem Thema helfen ?


Wenn ich ein Flugzeug als Scale-Modell nachbauen will und dabei sowohl das Kennzeichen, als auch die Lackierung und ggf. das Interieur übernehmen will, darf ich das einfach, oder muss ich da vorher eine Genehmigung vom Eigentümer einholen ?

Was ich aus anderen Threads herausgelesen habe:
Wenn ein Modell Werbung oder geschützte Symbole/Markennamen enthält, dann kann es Probleme geben.

Aber wenn so was nicht vorhanden ist, sondern es sich einfach um eine tolle und einmalige Designlackierung handelt (keine Red-Bull, oder Lufthansa Lackierung) ?
Darf ich das dann einfach nachbauen, selbst wenn der Eigentümer auf Nachfrage es nicht möchte, dass ich seine Maschine nachbaue ?

Und die zweite Frage:
Würde es einen Unterschied machen, wenn ich das Modell bei entsprechender Nachfrage in Kleinserie z.B. als ARF-Modell kommerziell vertreiben würde ?

Mein Gefühl sagt mir, dass beides möglich ist und mir es keiner verbieten kann sein Flugzeug inkl. Kennzeichen und Lackierung nachzubauen.
Aber ganz sicher bin ich nicht.

Bin auf eure Meinung ode auch Erfahrung gespannt.

Vielen Dank
Hans
 
..hmmm, ich weiß das Red Bull verbietet sein Logo zu verwenden weil die die Rechte dran haben.Wenn ich aber ein existierende Maschine nachbaue (scalemodell, nicht komerziell ) denke ich nicht dass da einer was machen kann.....
 
Boeing hat vor einigen Jahren für ziemlichen Aufruhr in der Plastikmodellbauerszene gesorgt, weil die Markenrechte an der äusseren Form ihrer Produkte geltend machten und von den Spritzgiessern 'royalties' wollten. Wie das letztendlich ausgegengen ist, weiss ich nicht, aber der Sturm hat sich inzwischen gelegt und die Hersteller spritzen ihre Plastikmodelle immer noch.
 
Vorweg: Wissen tu ich es auch nicht

Ich denke aber dass es kein Problem geben dürfte wenn man etwas für sich privat einmalig baut. Wenn man etwas verkaufen möchte, auch wenns nur eine Kleinserie ist, dann ist man mit einem Fuß schon im Knast. Immerhin ist ja dann auch das Design oder die drauf stehende Marke ein verkaufsgrund und man benutzt das geistige Eigentum anderer zum eigenen Wettbewerbsvorteil.

Denk mal drüber nach, was verkauft sich besser? Eine weiße Edge oder eine im Hannes Arch Red Bull Design?

Aber gerade Red Bull ist da eine Besonderheit bei der ich sehr vorsichtig wäre. Ich wohne ja in der Nähe vom Red Bull Ring und angeblich gabs da sogar ziemlich saftige Abmahnungen gegen Motorräder die bei uns im Red Bull Design herumgefahren sind. Gerade Red Bull ist da anscheinend ziemlich engstirnig, immerhin gibt es ja auch von Red Bull keinerlei Merchandising Artikel wie Gewand oder Sticker usw. Das stellen sie ausschließlich der Gastronomie und ihren eigenen Extremsportlern zur Verfügung...

Ich würde, sofern man etwas baut was auch mehr Leute sehen werden als der eigene Verein, auf jeden Fall immer die Erlaubnis des geistigen Eigentümers einholen. Schriftlich. Das ist nicht wirklich ein Aufwand und man ist auf der sicheren Seite.
 
Hallo

wusste doch, daß ich von dieses Problem schon mal was gelesen habe.

siehe dort im Nachbarforum und Fachzeitschrift Modell

http://www.rc-heli.de/board/archive/index.php/t-134589.html

Auszug:

"Die bislang gehörten "Horrorstories" mit Unterlassungserklärungen und Abmahnungen wegen angeblicher Rechteverletzungen bei Benutzung von Logos, Firmensymbolen usw. auf Modellen dürften seit dem 14. Januar 2010 der Vergangenheit angehören.

An jenem Tag hat der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 88/08 eine diesbezügliche Klage der Firma Opel (!) gegen einen Hersteller (!) von Modellautos abgewiesen und eine sehr klare Urteilsbegründung dazu geliefert.

Ich empfehle hierzu dringend die Lektüre der MODELL 3/ 2010, Seite 105.

Dort schreibt Walter Felling ausführlich zu diesem Urteil.
Der Artikel trägt die Überschrift "Modellbaunachbildungen stellen keine Markenverletzung dar", was für sich schon eine deutliche Aussage darstellt."



Gruß

Thomas
 

hainza

User
"Die bislang gehörten "Horrorstories" mit Unterlassungserklärungen und Abmahnungen wegen angeblicher Rechteverletzungen bei Benutzung von Logos, Firmensymbolen usw. auf Modellen dürften seit dem 14. Januar 2010 der Vergangenheit angehören.

Aber bei meiner Frage habe ich Markensymbole explizit ausgeklammert.

Ich frag mich halt, ob ein spezielles Design, das jemand auf sein Original-Flugzeug pinselt, nicht als "Kunst" oder "eigenes Werk" gelten könnte.
Ich meine hier natuerlich keine weiße Lackierung mit schwarzen Kennzeichen.

z.B. darf man bestimmt nicht so einfach ein BMWl der "Kunst-Reihe" mit der Bemalung von RoyLichtenstein einfach als Modell nachbauen und/oder kommerziell vertreiben, denek ich mir ?!?!?
 
Hallo

wie schon oben gesagt, ich habe nur Auszüge eingestellt:

"Der Artikel trägt die Überschrift "Modellbaunachbildungen stellen keine Markenverletzung dar", was für sich schon eine deutliche Aussage darstellt."

- und darum den Artikel von Herrn Felling lesen, Zeitschrift kaufen oder auf seine Homepage gehen.

- dann seine eigene Meinung bilden.

Für mich ist eine Lakierung auch ein "LOGO" bzw. Marke genauso wie Kunstwerk. Es ist und bleibt ein Modellnachbau.

Ich selber habe den Artikel damals gelesen und seither ist für mich persönlich klar, solange ich Modellnachbauten baue, ist das Recht auf meiner Seite.
Ob ich dieses letztendlich auch bekomme, ist eine ganz andere Sache.


Gruß

Thomas
 
Ich frag mich halt, ob ein spezielles Design, das jemand auf sein Original-Flugzeug pinselt, nicht als "Kunst" oder "eigenes Werk" gelten könnte.
Ich meine hier natuerlich keine weiße Lackierung mit schwarzen Kennzeichen.

Wenn man den obrigen Link folgt kommt man recht schnell zu diesem Thema:
http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/49082-Red-Bull-Vorlage-Folie?p=470058#post470058

So wie ich das jetzt rauslesen würde (ab Seite 3 oder 4 glaube ich), hätte man mit dem Logo selbst noch weniger Probleme (siehe Opel Urteil), aber gerade "das Gesamte" scheint kritisch. Ob das jetzt nur auf den Brausehersteller oder allg. zutrifft kann ich nicht ganz rauslesen.

Wenn es eh nicht die feinen Herren auf ihren hohen Plätzen von Red Bull sind, warum fragst du nicht einfach mal unverbindlich nach und schilderst ein wenig was du machen möchtest?

Meine persönliche Meinung:
1. Bin ich sowieso keiner der gratis für andere Werbung macht
2. Wenn ich schon sowas nachabuen möchte, vielleicht auch noch in Super-Scale, und Bedenken habe, dann würde ich einfach nachfragen
3. Wenn mir keine Erlaubnis erteilt werden würde, dann würd ich das halt hinnehmen und mir was anderes suchen
Ansonsten würd ich das Gefühl bekommen, dass ich betteln oder gar etwas zahlen müsste damit man für jemand anders Werbung macht. Darüber sollte man mal nachdenken und sich das auf der Zunge zergehen lassen ;)
 
Hallo,

Ich habe RB gefragt, ob ich meine DC-6 in RB Design lackieren kann (genau genommen habe ich nach den Lackier-Vorlagen gefragt, weil ich gar nicht daran gedacht habe, dass es Probleme geben könnte). RB hat mir 110% klar gemacht, dass man das mit rechtlichen Schritten unterbinden werde und mich unmissverständlich aufgefordert, das zu unterlassen.

Auf der anderen Seite haben sie mir das Flugzeug persönlich gezeigt, mich auf dem Piloten Sitz platznehmen lassen, mich hunderte Bilder machen lassen etc. Insofern habe ich das auch respektiert. Schade fand ich es aber schon.

Grüße
Alexander
 
Für einen Modellnachbau eines originalen Flugzeuges braucht es ganz klar keine Genehmigung - von niemanden; solange der Nutzen nicht kommerziell ist. Beim kommerziellen Nutzen, sprich Verkauf oder öffentlichen Auftritten z.B. "Red Bull Staffel" sieht die Sache schon anders aus. Wenn ich ein manntragendes Flugzeug im Hannes Arch Design gestalte, ist das Widerrechtlich.
Wenn Marketingabteilungen mit Klagen drohen, ist das meistens nichts anderes als Säbelrasseln. Wie eine Klage rechtlich ausgeht können auch diese Herrschaften nicht vorher sagen - Gerichte sind immer Wundertüten. Als Inhaber einer eigenen Werbeagentur erlebe ich diese Profilierungsneurosen täglich.
Wenn du etwas für den Vertrieb planst, checke das im Vorfeld ab da die Überraschung sonst gross sein kann.

Scharfsinnige Grüsse, Rainer Willisch
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Ich werde den Eindruck nicht los, dass hier nicht ganz klar ist, um was es eigentlich geht. Unter Design und Kennzeichen verstehe ich dieses:

PICT3407-k.jpg

Also die farbige "Dekoration" (Design) und die Buchstaben-Zahlenkombination (Kennzeichen) auf dem SLW. Da wird wohl niemand auf die Idee kommen, dass es sich um ein urheberrechtlich geschütztes "Kunstwerk" handeln könnte, oder?

Sollte aber mit der Frage tatsächlich auf die Werbeaufschriften Bezug genommen werden, ist sie meiner Meinung nach etwas unglücklich formuliert.

Wäre also hilfreich, wenn Hans etwas Klarheit schaffen könnte, indem er genau erklärt, um was es ihm letztlich geht.

Eckart
 
Bei einem Design wie bei diesem würde ich kein Problem sehen.
Aber bei Sonderlackeirungen die mitunter oft gewaltig aufwändig sind und die oft sogar "unterschrieben" sind, da würde ich mir schon eher Gedanken machen.

Es ist eben die Frage ob es sich einfach nur um eine Lackierung oder um ein "Kunstwerk" handelt. Wobei, ganz ehrlich, ausser beim großen Roten Bullen dürfte es doch wohl nicht wirklich allzuviel Probleme geben dass man sich für den Privatgebrauch da solche Gedanken machen müsste, oder? Und wenn man wirklich an eine Kleinserienfertigung denkt, dann sollte es doch auch nicht so ein Problem sein da kurz um Erlaubnis zu fragen? So wie ich das verstehe ist man ja auch geistiger Eigentümer eines Designs von einem komplett weißen Flieger mit einem schwarzen Strich...

Aber eine ganz blöde Frage die sich in dem Zusammenhang mir gerade stellt:
Hat nicht auch, z.B. General Dynamics ein "Patent"(?) auf die F16, so das man eigentlich gar keine F16 nachbauen dürfte und damit einen Gewinn erzielen?

Irgendwie ist das für mich durchaus vergleichbar, wenn auch weit hergeholt...
 

hainza

User
Ich werde den Eindruck nicht los, dass hier nicht ganz klar ist, um was es eigentlich geht. Unter Design und Kennzeichen verstehe ich dieses:

Also die farbige "Dekoration" (Design) und die Buchstaben-Zahlenkombination (Kennzeichen) auf dem SLW. Da wird wohl niemand auf die Idee kommen, dass es sich um ein urheberrechtlich geschütztes "Kunstwerk" handeln könnte, oder?

Wäre also hilfreich, wenn Hans etwas Klarheit schaffen könnte, indem er genau erklärt, um was es ihm letztlich geht.

Eckart

Ja, genau darum geht es mir. Um eine spezielle "Dekoration (Design) und die Buchstaben-Zahlen Kombination.
Sorry, wenn ich das nicht klar genug ausgedrückt hatte.

Also da gibt es ein Flugzeug, das hat jemand recht nett lackiert (also keine Standard Lackierung, aber natürlich auch kein "Kunstwerk"). Jetzt will ich das Modell exakt so nachbauen (Farbe und Kennzeichen) und später vielleicht eine Kleinserie auflegen und diese verkaufen. Der Besitzer findet das aber nicht gut und möchte das auch nicht (Gründe sagt er keine)

Wenn ich es jetzt trotzdem mache, und das Teil als Kleinserie verkaufe, kann er mir ans Bein pinkeln ?!?

Gruß
Hans
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Mal ganz naiv gefragt: Steht auf dem Flugzeug sowas wie (c)...? ;)

Eckart
 

hainza

User
Genau das wird der springende Punkt sein! Wenn jemand sein Flugzeug einfach nett lackiert hat, darf man nachbauen. Wenn er auf die nette Lackierung einen Gebrauchsmusterschutz o.ä. hat eintragen lassen, wohl nicht.

Grüße, Nick


Könnte der sowas nachträglich eintragen lassen, nachdem ich meine Modelle gebaut habe ?!?!


Aber wenn ich euch richtig verstehe, dann brauch ich mir eigentlich keine Gedanken machen.
 
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