Ja, genau darum geht es mir. Um eine spezielle "Dekoration (Design) und die Buchstaben-Zahlen Kombination.
Sorry, wenn ich das nicht klar genug ausgedrückt hatte.
Also da gibt es ein Flugzeug, das hat jemand recht nett lackiert (also keine Standard Lackierung, aber natürlich auch kein "Kunstwerk"). Jetzt will ich das Modell exakt so nachbauen (Farbe und Kennzeichen) und später vielleicht eine Kleinserie auflegen und diese verkaufen. Der Besitzer findet das aber nicht gut und möchte das auch nicht (Gründe sagt er keine)
Wenn ich es jetzt trotzdem mache, und das Teil als Kleinserie verkaufe, kann er mir ans Bein pinkeln ?!?
Gruß
Hans
PS: jetzt möchte ich aber mal eine Foto des Objekts sehen.
Genau das wird der springende Punkt sein! Wenn jemand sein Flugzeug einfach nett lackiert hat, darf man nachbauen. Wenn er auf die nette Lackierung einen Gebrauchsmusterschutz o.ä. hat eintragen lassen, wohl nicht.
Grüße, Nick
Hallo, ich hätte da auch mal eine kleine Frage dazu, sagen wir mal ich möchte z.B eine P51D bauen im Big Beautiful Doll Design in voll GfK, und wenn der ein oder andere Interesse an solch einer Mühle von mir hat und ich einige verkaufe, dann ist dies ja Gewerblich.
Wen soll man denn da um Genehmigung fragen
Ich glaube kaum, das irgendein Hersteller von solchen Flugmodellen irgendwen um Erlaubnis gefragt hat, es sei denn er war auf einer Zeitreise unterwegs
Grüße
Michael
Wenn das Design nicht als Geschmacksmuster oder als Marke geschützt ist, brauchst du niemanden zu fragen. Ich glaube kaum, dass die US-Air Force die Nose-Arts als Marke hat schützen lassenWen soll man denn da um Genehmigung fragen
Hallo,
es hat vor einigen Jahren tatsächlich einen Prozes gegeben, wegen nachahmung des DESIGNS!! (nicht (c)) einer Do27!!!
Es gibt eine DO 27 (D-EEPJ) von der Zeitschrift "Flugzeug" und diese wurde von einem Modellbauer nachgebaut und er wurde verklagt!!
Fragt mich nicht wie es ausgegangen ist, vielleicht findet sich ja was im Net.
Gruß, Rainer.
Hallo Hans,
...............
Ich habe bei ihm aufgrund der Äußerungen hier im Forum nachfragen lassen
ob er mal einen Modellflieger/Modellbauer verklagt hat. Nein hat er nicht, er
hat sogar Modellnachbauten dieser Maschine in seiner Zeitschrift vorgestellt.
Und das stimmt, habe ich ja selbst gesehen.
Gruß
Hans-Jürgen
...ist zwar schon Jahre her und nicht Flugzeug sondern Modellauto: Ein Bekannter hat seine Karosserie mit div. Jägermeister Aufklebern verziert und ein Bild an Jägermeister geschickt. Darauf hat Jägermeister ihm 50 Mark überwiesen als Anerkennung.......Überigen ist Jägermeister da sehr entspannt und leicht in der Lackierung...
Interessant wird die Frage wenn ich (Werbe) Aufkleber nutze ..... wie schaut es dann aus?
Hi Christian,...ist zwar schon Jahre her und nicht Flugzeug sondern Modellauto: Ein Bekannter hat seine Karosserie mit div. Jägermeister Aufklebern verziert und ein Bild an Jägermeister geschickt. Darauf hat Jägermeister ihm 50 Mark überwiesen als Anerkennung.......
Aber wie bereits geschrieben: Es ist gerichtlich geklärt, du darfst ein existierendes Modell nachbauen. Du darfst aber nicht zB ein Zweckmodell mit einem Werbeaufkleber verschönern.Allerdings ist auch nur Red Bull da unangenehm in Erscheinung getreten,,,,,