Darf man Design und Kennzeichen von einem Original-Flugzeug einfach kopieren ?

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Was mir noch zu dem Thema eingefallen ist: Wenn überhaupt, dann KÖNNTE meines Erachtens bestenfalls der "Schöpfer" des Designs irgendwelche Rechte geltend machen, aber keinesfalls der Halter des Flugzeugs. Es sei denn, der Halter hätte die Deko selbst entworfen...

Eckart
 
Ich habe mir mal den "Spaß" gemacht im www.juraforum.de die einschlägigen Threads zu Geschmacksmusterschutz und Urheberecht durchzulesen.
Eine endgültige Klärung, ob Du ein eigetragenes Geschmacksmuster für ein Modell verwenden darfst, wirst Du wohl nur vor Gericht bekommen.
Geschmacksmuster müssen beim Deutschen Patentamt eingetragen sein. Kann man online auf deren Webseite recherchieren.

"Es ist nicht maßgeblich, ob diese Person einen Ähnlichkeitseindruck hat. Maßgeblich ist, a) inwiefern bei einem "informierten Benutzer" derselbe Gesamteindruck entstünde, und b) inwieweit derselbe Gesamteindruck auf Übereinstimmungen in Merkmalen beruhen würde, bei deren Entwurf Gestaltungsfreiheit bestand." (http://www.juraforum.de/forum/urheberrecht/urheberrecht-in-der-schneiderei-319071)
.........scheint also auch nicht schlau zu sein, vor dem Nachahmen eines Designs einen Thread, wie diesen, zu starten.........

Neben dem Geschmacksmusterschutz lauern aber auch noch diverse Gefahren im Urheberrechtsschutz.

Fazit: ICH würde beim Besitzer/Schöpfer des Ursprungsdesigns nachfragen. Wenn er seine Erlaubnis erteilt ist alles in Butter. In allen anderen Fällen würde ICH die Finger davon lassen. Ob man ein mögliches Risiko eingeht, muss jeder für sich selbst entscheiden.

GRüße, Nick
 
Hallo,

meint ihr allen Ernstes, dass der Hersteller dies Fliegers,
den Schöpfer des Design gefragt hat;) :confused::confused:

L95421.jpg

Quelle Shop Lindinger

....könnte natürlich sein, dass er ihn so verfälscht hat, damit er keinen Erger bkommt;)

Gruß Olli
 
Ja, genau darum geht es mir. Um eine spezielle "Dekoration (Design) und die Buchstaben-Zahlen Kombination.
Sorry, wenn ich das nicht klar genug ausgedrückt hatte.

Also da gibt es ein Flugzeug, das hat jemand recht nett lackiert (also keine Standard Lackierung, aber natürlich auch kein "Kunstwerk"). Jetzt will ich das Modell exakt so nachbauen (Farbe und Kennzeichen) und später vielleicht eine Kleinserie auflegen und diese verkaufen. Der Besitzer findet das aber nicht gut und möchte das auch nicht (Gründe sagt er keine)

Wenn ich es jetzt trotzdem mache, und das Teil als Kleinserie verkaufe, kann er mir ans Bein pinkeln ?!?

Gruß
Hans

das Opel-Urteil sagt jedenfalls aus dass du im Spielzeugbereich sogar die geschützten Logos nachbilden darfst.
Eine normale Lackierung oder Kennung ist vom Gesetzgeber sicherlich nicht noch höher eingestuft.

Aber, du kannst dir natürlich Ärger einhandeln wenn der Flugzeugbesitzer wirklich klagt, auch wenn du später recht erhältst war es Aufwand und Ärger für dich.

Gruß
Hans-Jürgen

PS: jetzt möchte ich aber mal eine Foto des Objekts sehen.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Was der Besitzer meint, ist letztendlich belanglos. Dass den Lackierer die "Kopie" seines Designs auf ein paar Modellen interessiert, ist zu 99% unwahrscheinlich. Sowas, dass in diesem Zusammenhang irgendwelche Maßnahmen ergriffen worden wären, hat die Welt bisher noch nicht gesehen. Vor allem lässt sich ja auch beim besten Willen nicht einsehen, welcher Schaden dem "Schöpfer" durch eine derartige "Kopie" entstehen sollte.
Deshalb würde ich mir darüber nun keinerlei Gedanken mehr machen.

Sollte wirklich mal jemand gegenteilige Erfahrungen gemacht haben, so möge er sich hier zu Wort melden oder für immer schweigen...:D
Um es nochmals zu betonen: Es geht hier nicht um geschützte Marken-Logos o. ä.!

Eckart
 

hainza

User
PS: jetzt möchte ich aber mal eine Foto des Objekts sehen.

Leider finde ich im Internet kein Bild , auf das ich verlinken könnte und ein eigenes Bild konnte ich noch nicht machen.
Ich habe nur Bilder vorliegen, an denen ich keine Rechte habe und sie daher nicht in Internet stellen kann.


Es ist eine Aero AT-3 mit einer dezenten aber wirklich hübschen Lackierung.
 

Racy

User
Markenrechte.....

Ich selbst baue seit 1999 Rennflugzeuge, habe die Nemesis von Jon Sharp nachgebaut und vertrieben.

Derzeit habe ich die Nemesis in 160 cm und 270 cm und die Nachfolgemaschine NXT ebenfalls von Jon nachgebaut auch in 160 cm und 260 cm.

Ich verwende die Originaldesigns und die Bezeichnung Nemesis und Nemessi NXT mit Genehmigung von Jon............. und ich bezahle für jedes dieser Flugzeuge LIZENZGEBÜHREN. Alle die eine Nemesis oder NXT im Programm haben bekommen oder haben bereits von Jons Anwälten Post bekommen. Auch die AIRBLADE von Robbe, die vor kurzem noch als NXT Nachbau vetrieben wurde ist bereits in der Prüfung bei Jons Anwälten. Einige Nachbauten wurden bereits aus dem Programm genommen.

Ebenso haben wir das Design der L29 die von Airrace 21 Racing im Jetrace in Reno geflogen wird, exact so lackiert. Wier haben die Genehmigung von Raju Grace Mann, der der Rennstall gehört eingeholt und bekommen. (Raju ist die Enkelin von Thomas Mann dem Nobelpreisträger)

Fragt doch einfach die Leute die Ihr kopieren wollt und bezahlt einfach die Lizenzen wenn welche anstehen....

Alles andere könnte ziemlich ins Geld gehen. Besonders wenn jemand seine Designs und die Namen Rechtlich hat schützen lassen hat, wie es jon getan hat. Sein Design hat er sich für FLUGZEUGE und MODELLFLUGZEUGE schützen lassen.... es gibt Autos und Boote die Nemesis heissen, die sind aber vermutlich von jemand anderen Geschützt.

Also immer vorher schauen..... wenn Ihr das Gewerblich macht..... denn im Zweifel zahlt Ihr eine viel höhere Strafe als Ihr jemals damit verdient habt..... als Privatmann kann man entspannt Kopieren..... Flugzeuge... bei geschützen also R oder TM Sachen ist allerdings Vorsicht geboten am Beispiel Red Bull....

Also immer schauen was man macht.... dann geht das nicht so ins Geld.
 

Yeti

User
Genau das wird der springende Punkt sein! Wenn jemand sein Flugzeug einfach nett lackiert hat, darf man nachbauen. Wenn er auf die nette Lackierung einen Gebrauchsmusterschutz o.ä. hat eintragen lassen, wohl nicht.

Grüße, Nick

- Ob irgendwo ein (c) draufsteht oder nicht, ist hier völlig unerheblich. Das war lediglich eine Besonderheit des US-amerikanischen Rechts http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht#Formelle_Voraussetzungen_urheberrechtlichen_Schutzes

- Für Lackierungen gibt es keinen Gebrauchsmusterschutz.

- Markenrecht, Patentrecht, etc. sind gewerbliche Schutzrechte, die bei einer nicht-gewerblichen Nutzung gar nicht anwendbar sind. Red Bull & Co. müssten bei einer Klage also erstmal eine gewerbliche Nutzung ihres Logos nachweisen, alles andere ist meines Erachtens reine Einschüchterung (offenbar sehr erfolgreich). Wo die genaue Grenze zur gewerblichen Nutzung liegt, entscheidet im Falle des Falles ein Richter.

- Die gewerbliche Nutzung geschützter Markennamen und -Logos, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster und Patente bedarf sehr wohl der Zustimmung des Rechteinhabers, denn genau für diesen Fall ist der Schutz ja vorgesehen (wenn z.B. das Nemesis-Design als Geschmacksmuster geschützt ist oder "Nemesis" als Marke eingetragen ist)

- Werke im Sinne des Urheberrechts sind ohne besondere Kennzeichnung und ohne eine Anmeldung beim Patentamt o.ä. geschützt (das gilt übrigens auch für die vielen Fotos, die in diversen Internetforen hochgeladen werden und die man gar nicht selbst gemacht hat oder für die man ein entsprechendes Nutzungsrecht zur Weiterverbreitung hat). Die verbleibende Frage wäre daher, ob eine bestimmte Lackierung als "Werk" im Sinne des Urheberrechts betrachtet werden kann und ob durch eine Nachbildung als Modell das Verwertungsrecht des Urhebers verletzt wurde

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_(Deutschland)#Verwertungsrechte
 
Designrechte

Designrechte

Hallo, ich hätte da auch mal eine kleine Frage dazu, sagen wir mal ich möchte z.B eine P51D bauen im Big Beautiful Doll Design in voll GfK, und wenn der ein oder andere Interesse an solch einer Mühle von mir hat und ich einige verkaufe, dann ist dies ja Gewerblich.
Wen soll man denn da um Genehmigung fragen:confused:
Ich glaube kaum, das irgendein Hersteller von solchen Flugmodellen irgendwen um Erlaubnis gefragt hat, es sei denn er war auf einer Zeitreise unterwegs:D


Grüße
Michael
 
Hallo, ich hätte da auch mal eine kleine Frage dazu, sagen wir mal ich möchte z.B eine P51D bauen im Big Beautiful Doll Design in voll GfK, und wenn der ein oder andere Interesse an solch einer Mühle von mir hat und ich einige verkaufe, dann ist dies ja Gewerblich.
Wen soll man denn da um Genehmigung fragen:confused:
Ich glaube kaum, das irgendein Hersteller von solchen Flugmodellen irgendwen um Erlaubnis gefragt hat, es sei denn er war auf einer Zeitreise unterwegs:D


Grüße
Michael

wenn du da Anfragen möchtest, dann wäre heute Boeing deine Adresse.

Gruß
Hans-Jürgen
 
Hallo,

es hat vor einigen Jahren tatsächlich einen Prozes gegeben, wegen nachahmung des DESIGNS!! (nicht (c)) einer Do27!!!
Es gibt eine DO 27 (D-EEPJ) von der Zeitschrift "Flugzeug" und diese wurde von einem Modellbauer nachgebaut und er wurde verklagt!!

Fragt mich nicht wie es ausgegangen ist, vielleicht findet sich ja was im Net.

Gruß, Rainer.
 
Hallo,

es hat vor einigen Jahren tatsächlich einen Prozes gegeben, wegen nachahmung des DESIGNS!! (nicht (c)) einer Do27!!!
Es gibt eine DO 27 (D-EEPJ) von der Zeitschrift "Flugzeug" und diese wurde von einem Modellbauer nachgebaut und er wurde verklagt!!

Fragt mich nicht wie es ausgegangen ist, vielleicht findet sich ja was im Net.

Gruß, Rainer.

...ich weiß nicht, ich weiß nicht....! ich habe diese Maschine dokumentiert und gezeichnet und veröffentlicht, sehr zur Freude der damaligen Eigentümer.
Ich frage da mal nach.

Gruß
Hans-Jürgen
 
Diese Do trug auf jeden Fall einen Schriftzug, evtl. war / ist dieser geschützt?, War die "Nachahmung" gewerblich?
 
Hallo Hans,

diese Do 27 trug/trägt den Schriftzug der ehemaligen Fachzeitschrift "FLUGZEUG".
Der Inhaber des Verlags Manfred F. leitet/leitete auch einen Verein für historische Flugzeuge,
dort war diese besagte Do 27 sehr lange stationiert.

http://www.dgzehf.de/

XX_Do-27_s156_3'90.jpg

Ich habe bei ihm aufgrund der Äußerungen hier im Forum nachfragen lassen
ob er mal einen Modellflieger/Modellbauer verklagt hat. Nein hat er nicht, er
hat sogar Modellnachbauten dieser Maschine in seiner Zeitschrift vorgestellt.
Und das stimmt, habe ich ja selbst gesehen.

Gruß
Hans-Jürgen
 

Gast_7088

User gesperrt
bei dem Hype

bei dem Hype

den RED Bull um sein einfallsloses Design macht juckt es das zu "GREEN COW" um zuwandeln und dann entsprechend für BIO Milch Werbung zu fliegen.

Allerdings muss man anerkennen das die Million von Chemievernichtern (also die redbull junkies) dazu beitragen sehenswerte Flugzeuge (technisch) zuerhalten. Bei einigen Baumustern ist das Design doch wohl eine Zumutung.

Allerdings scheint es ja auch so zu sein das das RED Bull design dazzu dient die Modelle zu verkaufen .... und nicht das Modell gekauft wird weils so gut ist udn dummerweise das das Design drauf ist... das köönte ein Erklärung sein weshalb RB so unentspannt ist... zu mindest bei gewerblichem Gebrauch.
Überigen ist Jägermeister da sehr entspannt und leicht in der Lackierung...

Interesant wird die Frage wenn ich (Werbe) Aufkleber nutze ..... wie schaut es dann aus?
 
Hallo Hans,

...............

Ich habe bei ihm aufgrund der Äußerungen hier im Forum nachfragen lassen
ob er mal einen Modellflieger/Modellbauer verklagt hat. Nein hat er nicht, er
hat sogar Modellnachbauten dieser Maschine in seiner Zeitschrift vorgestellt.
Und das stimmt, habe ich ja selbst gesehen.

Gruß
Hans-Jürgen

Hallo Hans Jürgen,

ich bin zwar 52 Jahre alt, habe aber kein Alzheimer oder der gleichen!!

Ich weis genau das ich da mal was gelesen habe, schade das ich es nicht mehr finde....

... Ich suche weiter....

Gruß, Rainer.
 
Überigen ist Jägermeister da sehr entspannt und leicht in der Lackierung...

Interessant wird die Frage wenn ich (Werbe) Aufkleber nutze ..... wie schaut es dann aus?
...ist zwar schon Jahre her und nicht Flugzeug sondern Modellauto: Ein Bekannter hat seine Karosserie mit div. Jägermeister Aufklebern verziert und ein Bild an Jägermeister geschickt. Darauf hat Jägermeister ihm 50 Mark überwiesen als Anerkennung.......
Aber wie bereits geschrieben: Es ist gerichtlich geklärt, du darfst ein existierendes Modell nachbauen. Du darfst aber nicht zB ein Zweckmodell mit einem Werbeaufkleber verschönern.Allerdings ist auch nur Red Bull da unangenehm in Erscheinung getreten,,,,,
 
...ist zwar schon Jahre her und nicht Flugzeug sondern Modellauto: Ein Bekannter hat seine Karosserie mit div. Jägermeister Aufklebern verziert und ein Bild an Jägermeister geschickt. Darauf hat Jägermeister ihm 50 Mark überwiesen als Anerkennung.......
Aber wie bereits geschrieben: Es ist gerichtlich geklärt, du darfst ein existierendes Modell nachbauen. Du darfst aber nicht zB ein Zweckmodell mit einem Werbeaufkleber verschönern.Allerdings ist auch nur Red Bull da unangenehm in Erscheinung getreten,,,,,
Hi Christian,
hast du dazu genauere Infos? Ich überlege 3D Modellierte Modellflugzeuge für den 3D Drucker zu entwerfen und zu vertreiben. Wäre da für jede Info dankbar!
LG,
Andreas
 
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