Deckt die Hausratversicherung die Flugmodelle ausreichend ab?

... ferngelenkte Flugmodelle...

... ferngelenkte Flugmodelle...

Hallöle,

hm...
ist in den Versicherungsbedingungen meines Versicherers ganz Klar geregelt:

"Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen und ferngelenkte Flugmodelle, "

und das ohne Höchstwerte !!!

3 Kollegen von mir hatten auch schon bei anderen verschiedenen Versicherern Brandfälle (Lipos) und auch hier wuden in allen !!! Fällen Regulierungen im niederen bis mittleren 5-stelligen Bereich vorgenommen, und das ohne Probleme.

habakuk
 
Wäre möglich, das ihr die Versicherungsgesellschaften nennt? Oder lasst ihr die anderen dumm sterben?

Danke :-)
 
Ok - sigi kümmert sich nicht darum ...

:-)

Das ist nicht ganz so, ich habe 50 m2 Fläche in Keller und Gartenhaus als Hobbybereich für Modellbau und Musikzimmer in der Hausrat enthalten.
Zusätzlich hat das Gartenhaus eine eigenständige Gebäudeversicherung, weil die Zuordnung zum Hauptgebäude kritisch. Die Räume sind von der Versicherung besichtigt.

Aber ein Hinweis, ist der Flieger oder auch ein Modellschiff in der Garage .... dann ist da nichts versichert, das hat etwas mit dem Lagerort zu tun.

Kritisch sehe ich allerdings, dass manche Modellflieger sich Probleme gerne selbst herbeireden.

Ansonsten zeigt deine nicht sehr Sachlichen aussage zu meiner Person, viel von deiner Haltung. (jetzt kommt bestimmt "sachlich schreibt man klein und Aussage gross" ... von dir).

Sigi
 
*gähn*
das ist mir einfach zu armseleig ...

Wichtig ist nur, das es nicht automatisch geregelt ist und nicht automatisch zum normalen Hausrat automatisch zählt ... und hier hast Du den Rest auf die falsche Spure geführt :-o
Z.B ist bei mir Hausrat in der Garage versichert :-p

NOCHMAL:
Jeder muss selbst ENTSCHEIDEN! Wenn Du Dich so entscheidest ist das IO, muss aber nicht falsch oder verwerflich sein, das sich andere anders entscheiden!

Echt traurig, das manche meinen die Weissheit mit Löffel gefressen zu haben und nur Ihre Meinung als die einzige Wahrheit akzeptieren!
 
... ich weis nicht, ob man die hier so ohne weiteres nennen darf, es wurde jedenfalls anstandslos reguliert, Modelle, Elektronik und Werkzeug (und das nicht wenig).
Hatte vor einiger Zeit selbst einen Wasserschaden, da wurde mir von meinem Versicherer auch ohne Probleme reguliert.
Ist für mich auch normal bei einem seriösen Sachversicherer.

Sachversicherer, die Ausschlüsse für den Hobbybereich haben sind für mich indiskutabel und wer sich da versichert hat dafür vielleicht andere trifftige Gründe.
Jeder wie er mag.

habakuk
 
OMG

verstehe den Kindergarten nicht! Natürlich darf man sagen, das man bei xy versichert ist und das dort Modellflugzeuge in den Bedingungen (seiner eigenen Meinung nach) enthalten sind!

Wenn nicht oder man der Meinung ist, man braucht diese genaue Klärung nicht, dann ist es vielleicht besser den Thread zu überlesen!
 
Bei mir hat die LVM einen Wasserschaden reguliert. Dabei war auch ein Modellflugzeug geschädigt. Die Versicherung hat das Modell sogar abgeholt um zu prüfen, ob das Modell tatsächlich durch Wasser unbrauchbar wurde oder bereits Vorschäden hatte. Ich habe dann meine genannte Summe ohne Abzug von Restwert bekommen, das Flugzeug gehörte damit dem Versicherer, da ist es auch geblieben.

Sigi
 
Man sollte einfach mal schauen, was ich und die meisten anderen hier zum Versichern habe.

Ich habe Modellflugzeuge die ich im Rahmen der berüchtigten LVO vom 30. März. 2017 betrieben werden.

Diese LVO hat den Titel : "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten"
Zweifellos unterliegen alle meine Modellflugzeuge oder auch Flugmodelle dieser Verordnung.

In §1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Ziffer (2) sind die Luftfahrzeuge definiert.
Hier findet sich neben namentlich genanntem Fluggerät auch der Begriff "unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation".
unbemanntes Fluggerät das zum zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme), werden ausdrücklich nicht zum Laftfahrtzeug gezählt

Also genau das unbemanntes Fluggerät wird in LVO vom 30.März 2017 geregelt wird. Auch in der LVO wird zwischen der Nutzung als Sport und Freizeitgerät und anderer Nutzung konsequent unterschieden.
Entscheidend ist somit nicht der Gegenstand selber, sondern mit welchem Zweck er betrieben wird. Aber das kennen wir als Modellflieger ja zur Genüge, schon wenn es um genehmigungsfreien Modellflug geht oder aktuell dem Kenntnisnachweis nach LVO.

Fazit: Meine Modellflugzeug sind niemals und zu keiner Zeit ein Luftfahrzeug nach §1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Ziffer (2), da ich sie als Freizeitgerät betreibe.

Versicherungsvertraglich habe ich Spielfahrzeuge. Die HUK nennt es ausdrücklich "Modell - und Spielflugzeuge" die LVM ganz allgemein "Spielfahrzeuge". Danach muss man fragen, wenn man eine richtige Antwort bekommen will.

Sigi

Nachtrag: Ich sehe gerade, dass die Versicherer sogar soweit gehen, dass sie eindeutige Luftfahrzeuge wie bemannte Lenkdrachen und Fallschirme ausdrücklich zu den Versicherten Objekten zählen, natürlich auch nur wenn als Freizeit oder Sportgerät betrieben.
 
... es scheint sich doch so langsam zu manifestieren, dass in den meisten, oder zumindest einigen VHB der Versicherer Hobbygerät für Sport und Freitzeitgestaltung inbegriffen ist, bei den meisten sogar in Garagen, die abseits vom Wohngebäude stehen.
Es ist bei LVM, HUK, R+V, Allianz, Provinzial, Gothaer (und da iießen sich sicherlich noch mehr finden) so.

Für mich stellt sich daher die Umkehrfrage: Wer hatte denn einen Hausratschaden, bei dem Modellflugzeuge betroffen waren, und der Versicherer hat die Regulierung verweigert (und warum)?
Ich denke, dass das viel schneller zu Ergebnissen und einer "Versichererausschlussliste" führt.

habakuk
 

TobiC170

User
Moin. Ich kram das mal hoch...

Vorneweg: Ich habe nix mit der Gesellschaft am Hut. Und bekomme auch nix dafür! Hier geht's nur um Informationen, die euch möglicherweise helfen ein Versicherungsthema zu lösen.

Nun zur Info: Hab kürzlich meine Hausrat anpassen müssen wegen Modellen, die extern in einer gemieteten Garage gelagert werden.

Fündig geworden bin ich bei der "Alten Leipziger". Die versichern zum Neuwert / Wiederbeschaffung (also nicht nur Material und Zubehör), im Haus (bis 100% Deckungssumme) UND in extern angemieteten Räumlichkeiten, z.B. Garage (bis 50% Deckungssumme).

Der Preis passt auch in die Welt. Genau kann ich das noch nicht sagen, aber um 200 eur p.a. bei 100k EUR Deckungssumme.

Auf mein Wunsch hin, wurde auch ein expliziter Satz über die Modelle in den Bedingungen aufgenommen (eigentlich nicht nötig, war mir aber wichtig für den Fall der Fälle).
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten