Hallo Markus,
mit nem Anwalt scheint die Sache leider auch nicht so einfach zu gehen, da ich letztens von einer Gerichtsentscheidung zugunsten des Käufers! gelesen habe, der den Artikel nicht abnehmen wollte.
Das kommt natürlich letztendlich immer auf die entsprechenden Umstände an. Jedoch ist in dieser Entscheidung mal wieder zum Ausdruck gekommen, dass bei Ebay kein rechtskräftiger Kaufvertrag geschlossen wird !! , da der Käufer durch die nicht mögliche vorherige Begutachtung des Artikels erheblich benachteiligt ist.
Ebay könnte so schön sein, wenn nicht so viel Theater mit den Käufern vorhanden wäre, die offensichtlich nur spaßeshalber bieten und kein ernsthaftes Kaufinteresse verfolgen.
Die Leute gibt es in letzter Zeit leider immer häufiger, weil sie auch mir einige Auktionen verpatzt haben.