DMFV / LBA / Kenntnisnachweis

Hallo zusammen,
Email erhalten vom DMFV das der neue Kenntnisnachweis ONLINE ist.
Als Einzelmitglied und Wildflieger eigentlich erforderlich.
Habe allerdings auch beim LBA A1/A3 gemacht.
Nun wird es ja wieder strubbelig.
Kenntnisnachweis DMFV nach deutschen Luftrecht nach LBA EU .?!?
Macht es für mich als Wildflieger überhaupt noch Sinn den Nachweis nochmals beim DMFV zu machen?
Wenn ich das nun halbwegs richtig verstanden habe ist dies auch eine abgespeckte Version vom A1/A3.
Muss mich da noch was belesen,vielleicht ist hier ja schon jemand besser informiert?
 
Hallo Martin,
Denke das ich die Eckdaten schon verstanden habe.
Ich habe auch noch den alten Kenntnisnachweis vom DMFV der auch noch gültig ist.
Allerdings war das auch nicht meine FRAGE !
Was Vereine machen ist deren Sache,die haben zusätzliche und eigene Auflagen.
Wenn die dort der Meinung sind hier gilt weiterhin bis 5 statt 12 oder gar 25kg dann ist das halt so.
Auch falsch zu behaupten das A1/A3 generell dort keine Gültigkeit habe.
Das liegt im ermessen des Vereins.
Die e-ID muß ja rein rechtlich identisch bleiben.
Ein Verein könnte nach deiner Aussage dann auch bestimmen hier dürfen nur Gäste fliegen die ihren Nachweis beim DAeC gemacht haben.
Die eigentliche Frage war eine andere!
 
Hallo zusammen,
Email erhalten vom DMFV das der neue Kenntnisnachweis ONLINE ist.
Als Einzelmitglied und Wildflieger eigentlich erforderlich.
Habe allerdings auch beim LBA A1/A3 gemacht.
Nun wird es ja wieder strubbelig.
Kenntnisnachweis DMFV nach deutschen Luftrecht nach LBA EU .?!?
Macht es für mich als Wildflieger überhaupt noch Sinn den Nachweis nochmals beim DMFV zu machen?
Wenn ich das nun halbwegs richtig verstanden habe ist dies auch eine abgespeckte Version vom A1/A3.
Muss mich da noch was belesen,vielleicht ist hier ja schon jemand besser informiert?

A1/A3 berechtigt dich zwar auf der grünen Wiese zum Fliegen von Modellen bis 25 kg, aber nur bis 120m Höhe.
Mit dem Kenntnisnachweis darf das Modell auf der grünen Wiese zwar nur bis 12 kg wiegen, aber dafür darfst du (wenn dem keine sonstigen Beschränkungen entgegenstehen) bis 762m Höhe fliegen.

Auf deinem Profilbild ist ja ein Heli zu sehen, da könnten dir die 120m durchaus ausreichen, z.B. für Segler sind die 762m aber wichtiger als die 25kg. Was für dich mehr Sinn ergibt, musst du also selbst entscheiden. Ggf. ja auch beides, dann kannst du 24,9... kg Helis bis 120m mit A1/A3 und 11,9... kg Segler mit dem Kenntnisnachweis bis 762m auf der grünen Wiese fliegen.

Und solltest du doch mal auf einem Vereinsplatz fliegen wollen, ist der Kenntnisnachweis sicher hilfreich, erspart zumindest Diskussionen und je nach Rechtsauffassung des Vereins auch Frustration, weil die dich mit A1/A3 auf ihrem Platz ggf. nicht fliegen lassen.

Beste Grüße,

Lutz
 
Hi Lutz,
Genau das.. was ich hören/lesen wollte 🤣
Mit Vereinen habe ich nichts am Hut.
Allerdings DMFV Einzelmitglied.
Klar sieht es sicherlich besser mit deren Karte aus die man zusammen mit der Karte der Mitgliedschaft vorzeigen kann
(Im Falle der Fälle/Kontrolle), aber wie zu Anfang schon erwähnt (Wildflieger) bin.
Da passt für mich mit A1/A3 wesentlich besser.
Da kommt dann auch nicht mehr die Frage auf nach welchem Recht nun geflogen wird
 
Diese Aussage ist falsch!
Aber das darfst du selbst (auch beim DMFV) nachlesen, es steht da geschrieben.;)
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Erbsen zählen ? 🧐
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Mich interessiert es nicht wirklich was Vereine im Detail alles für Auflagen vom jeweiligen Dachverband
( DMFV oder DAeC )
und den Behörden für zusätzliche Regeln aufgedrückt bekommen.
Noch weniger deren eigenen Regeln.

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Überflüssige Diskussionen
geh ich mit DIR nicht mehr ein....
SORRY
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Hallo Volker,
Als Wildflieger kein (hin/her)
LBA / EU-Recht (Punkt).
5kg war teilweise manchmal schwer einzuhalten, bei Helis mit Rumpf oder Benzin Motor / Turbine wird es auch mit 12kg schon eng.
Da sehe ich für mich den Vorteil bei A1/A3 so als Wildflieger.
 

VolkerZ

User
Okay, bei 12 kg wäre in der Tat Schluss wenn man im Verbandsrahmen fliegt. Aber auch in der EU-Verordnung ist der Abstand von 1,5 Kilometer einzuhalten beim Fliegen mit Kolbentriebwerk/ Turbine. Und ob man mit einem so großen "Brummer" Wildflieger sein möchte kommt doch sehr auf das Fluggelände an.

Gruß VolkerZ
 
Hallo Volker,
Diesbezüglich hat sich ja auch nichts geändert (Abstand) zu Orten.
Im Westerwald ist dies locker einzuhalten.
Habe mit ein paar Bauern einen Deal + Schriftlich das ich auf deren Äcker fliegen darf.
Teilweise so abgelegen das der nächste Ort Wohnhaus Hauptstraße über 2km Luftlinie entfernt ist.
Auch keine Flugverbotszone es sei denn es wird angesagt, militärische Übungen usw.
Da muß man sich als Wildflieger sowieso schlau machen wenn man sich halbwegs an die Vorschriften halten möchte.
 

S_a_S

User
Aber auch in der EU-Verordnung ist der Abstand von 1,5 Kilometer einzuhalten beim Fliegen mit Kolbentriebwerk/ Turbine. Und ob man mit einem so großen "Brummer" Wildflieger sein möchte kommt doch sehr auf das Fluggelände an.
Die 1,5km-Regelung* steht in der LuftVO unter §21f - Fliegen im Verbandsrahmen, das trifft für OPEN nicht zu.

Formal gesehen gibt es in der EU-Verordnung nur einen Sicherheitsabstand von 150m zu Wohngebieten halten.
Nach LuftVO §21h (3) 7. ist auch der Überflug von Wohngrundstücken von der Zustimmung des Eigentümers abhängig. Das wäre z.B. auch ein Wochenendhaus.

Nun kommt das große Aber: LuftVO §5 und das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) gilt vollumfänglich für Luftfahrzeuge. Und zwar unabhängig von der Antriebsart.

Aber wenn Du tatsächlich ein abgelegenes Gelände hast, wo sich niemand wegen Lärm beschweren darf, brauchst Du auch keinen KN.

Grüße Stefan

* die stellt indirekt sicher, dass ein Verbrennermodell in der Ortschaft nicht als störend empfunden wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

VolkerZ

User
Die 1,5km-Regelung* steht in der LuftVO unter §21f - Fliegen im Verbandsrahmen, das trifft für OPEN nicht zu.

Formal gesehen gibt es in der EU-Verordnung nur einen Sicherheitsabstand von 150m zu Wohngebieten halten.
Nach LuftVO §21h (3) 7. ist auch der Überflug von Wohngrundstücken von der Zustimmung des Eigentümers abhängig. Das wäre z.B. auch ein Wochenendhaus.

Nun kommt das große Aber: LuftVO §5 und das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) gilt vollumfänglich für Luftfahrzeuge. Und zwar unabhängig von der Antriebsart.

Aber wenn Du tatsächlich ein abgelegenes Gelände hast, wo sich niemand wegen Lärm beschweren darf, brauchst Du auch keinen KN.

Grüße Stefan

* die stellt indirekt sicher, dass ein Verbrennermodell in der Ortschaft nicht als störend empfunden wird.
Das sollte dir ja bekannt sein.
Und im Abschnitt 5a ist genau das geregelt.
Und Helifan71 ist gut informiert.

Gruß VolkerZ
 

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Hallo Stefan/Volker,
Genau (das) habe ich zu Anfang gemeint mit
(Kein hin/her) mehr für mich.
Klare Regel nach EU-RECHT mit A1/A3.
Theoretisch könnte ich nun noch A2 machen was ich letztes Jahr auch wollte.
Habe mich erkundigt der dies Schulen darf.
Er meinte,...
Natürlich muss ich das haben....
(Wenn er lediglich Geld verdienen möchte)...
Allerdings nicht notwendig für meine Zwecke.
Er hat mir das auch erklärt warum weshalb.
Fand ich tierisch nett,er hat sich telefonisch richtig mühe gegeben mir das verständlich zu machen.
Wie auch immer,
Es gab in den verschiedensten Foren riesen Diskussionen die letzten Jahre wo jeder sein Fachwissen zum besten gab.
Leider wurde da auch viel dazugedichtet und verdreht was viele nur noch mehr verunsichert hat.
Da bleibt einem wirklich nur die Möglichkeit sich direkt beim LBA schlau zu machen, aber auch beim DMFV in meinem Fall da ich dort auch versichert bin.
Früher war das (glaube) Form/5 heute schimpft sich das Gold deren höchste Absicherung.
Denke mehr kann man als Wildflieger nicht machen um sich halbwegs ans Recht zu halten.
Leute die im Verein fliegen brauchen sich da weniger Gedanken zu machen.
Dort gibt's klare Regeln (Punkt).
Ach nochmal nebenbei....
Aussage zum Gastflieger...
Was macht ihr mit den Leuten die da mal reinschnuppern wollen,ggf in den Verein eintreten möchte?
Schickt ihr die wieder nach Hause mit der Auflage erstmal Kenntnisnachweis zu machen und Versicherung abzuschließen?
Klar darf ein Verein, allerdings könnte ein Verein ihn auch dort so fliegen lassen auf deren Kappe / Versicherung.
Wird viel zu viel gequatscht, jeder will alles besser wissen, ob es sich nun um Regelungen/Gesetze oder Technik Praktiken geht,wie man fliegt,was man fliegt usw...
Daher ziehe ich auch lieber mein eigenes Ding als Wildflieger durch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Börny

User
...in den verschiedensten Foren riesen Diskussionen die letzten Jahre wo jeder sein Fachwissen zum besten gab.
Leider wurde da auch viel dazugedichtet und verdreht was viele nur noch mehr verunsichert hat...
...und dann fragst Du ausgerechnet hier?! Genau darum dreht sich RC-Network doch :D Alleine die 11 seitige Diskussion um die Gültigkeit des Kenntnisnachweises spricht Bände. Jeder weiß irgendwas, hat schon mal gehört von einem der gehört hat und ist eh der Größte...:D
Man sollte über einen Bundes-kenntnisnachweis zur Nutzung von Foren nachdenken...:D
...bleibt einem wirklich nur die Möglichkeit sich direkt beim LBA schlau zu machen, aber auch beim DMFV in meinem Fall da ich dort auch versichert bin.
...so sieht's aus. Spart seitenlange "Hätte, hätte, Fahrradkette- Diskussionen" und Zeit. Diese kann man dann sinnvoll zum Fliegen nutzen ;) .
Was macht ihr mit den Leuten die da mal reinschnuppern wollen,ggf in den Verein eintreten möchte?
...schlag beim DMFV die Gastfliegerregelung nach.
 
Natürlich frage ich hier 🙄
Es gibt hier auch Leute wie Stefan und Volker die direkt zum Punkt kommen und in der Lage sind direkt auf gestellte Frage zu antworten (behilflich sein möchten).
Gibt ja noch Kollegen die einem auf die schnelle helfen können.
Andere wiederum Wissen natürlich immer (ALLES),-aber verweisen dann großkotzig zum DMFV wo man doch alles nachlesen könne.
Fragt hier jemand nach einer Einstellung seines Senders müsste man eurer Meinung nach Antworten
Schau ins Handbuch dort ist alles beschrieben.
Nachtrag
Auch Leute die einen Vollständigen Text durch Zitate vollkommen aus dem Zusammenhang bringen, ihren Senf zu den Zitaten abgeben was mit der eigentliche Aussage rein gar nix mehr zu tun hat,das sind die BESTEN 👌

Nochmals Dank an Stefan/Volker
War kurz schmerzlos 👍
 
Zuletzt bearbeitet:

S_a_S

User
was bringt Dir der A2 fürs Wildfliegen?
UAS.OPEN.030 UAS-Betrieb in Unterkategorie A2
3. Der UAS-Betrieb muss mit einem unbemannten Luftfahrzeug durchgeführt werden, das als ein UAS der Klasse C2 gekennzeichnet ist, die Anforderungen dieser Klasse nach Teil 3 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 erfüllt und mit einem eingeschalteten und aktualisierten System für die direkte Fernidentifizierung und einer Geo-Sensibilisierungsfunktion betrieben wird.

Zertifizierte Helis mit C2 wirst Du nicht kaufen können, Hersteller wirst Du nicht werden wollen, wenn Du die 2019/945 durchliest.
Außerdem ist C2 max. bis 4kg. Und Verbrenner/Turbine schon gleich gar nicht :
12. Es wird ausschließlich mit elektrischem Strom betrieben


Grüße Stefan
 
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