DMFV / LBA / Kenntnisnachweis

Der DMFV sagt auch das ALLE Piloten auf einem DMFV angeschlossenen Vereinsplatz nach der BE des DMFV fliegen müssen
Das ist doch logisch, zudem bestimmt letztlich der Verein, oder Platzhalter die Regeln.
Jeder Modellflieger sollte lesen können, hat einen Kenntnisnachweis absolviert und kennt damit die Regeln.
Wozu also diese ewige Diskussion, bei der alles xmal im Kreis gedreht wird?

Gruß hans
 

WJW

User
Ich fürchte die Wiesen Landung wird meine EZFWerke vom Flieger trennen.
 

Anhänge

  • 9DC92E96-B105-4690-8740-92BA4A2C930B.jpeg
    9DC92E96-B105-4690-8740-92BA4A2C930B.jpeg
    251,7 KB · Aufrufe: 77

aue

User
Da es immer noch Verwirrung und Unklarheit in Fragen von Erfordernis, Gültigkeit und Anerkennung von Kenntnis- resp. Schulungsausweis gibt, haben die Verbände hierzu jeweils eine Veröffentlichung zur gegenseitigen Anerkennung gemacht: DMFV [klick] + MFSD [klick].

Und: Alle Modellflieger ab 2kg und 120m brauchen in Deutschland einen Kenntnisnachweis. Dies gilt nicht nur für deutsche Piloten, sondern eben auch für Gäste aus dem Ausland.

Schöne Grüße
Andreas
 
Nein das ist immer noch so. DMFVler müssen sich einmalig beim MFSD Registrieren wenn Sie auf einem MFSD/DAeC-Platz fliegen wollen (hab nachgefragt)

Nachtrag: die Registrierung ist einmalig für ganz Deutschland und nicht auf einen Platz bezogen (bevor das wieder jemand falsch versteht).
Bei der Registrierung geht es nur darum das man nach StRfF Regeln fliegen darf (also diese anwendet, um mehr geht es nicht).
 
Zuletzt bearbeitet:

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Offtopic Beiträge wurden entfernt, wir sind hier nicht im Cafe´.
Hier zählt Sachinformation.
Einfach mal lesen und bis 10 zählen, bevor in die Tasten gehauen wird.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten