DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

Trotzdem wars gut. Sehr korrekt sachlich und unaufgeregt. Das ist halt der Unterschied zwischen ZDF und RTL2... :)

Eine kleine Schwäche hab ich entdeckt: Die spezielle Haftpflichtversicherung ist nicht etwa empfehlenswert, sondern verbindlich vorgeschrieben.
 
Die spezielle Haftpflichtversicherung ist nicht etwa empfehlenswert, sondern verbindlich vorgeschrieben.
Meines Wissens ist eine Versicherung vorgeschrieben ... aber keine spezielle. Es gibt glaub ich sogar normale Haftpflicht-Vers. die das mit versichern.
 
Der Wiso-Beitrag war noch bislang einer der sachlichsten zum Thema "Private Kopter".
Bischen kurz aber das Wesentliche darin war ok.

Wer gerne Beiträge zu dem Thema schaut, in denen auch etwas mehr Technik und Anwendung vorkommt, dem empfehle ich in der 3sat Mediathek nach "Drohnen" oder "Kopter" zu suchen.

Gruss
Jürgen
 
Und deshalb braucht es neue Gesetzte?!?
Wohl eher nicht! Die Gesetzte gibt es jetzt auch schon, werden aber wie du schon selber schreibst nicht überwacht oder sanktioniert?!!

Toby

Eben doch, weil die LuftVO den Begriff Drohne nun mal nicht kennt. Und es ist im moment völlig überflüssig über den Begriff an sich zu streiten. Tatsache ist, das er nur bedingt differenziert werden kann speziell in Abgrenzung zum Modellflug.

Gruß
Benny
 
Eben doch, weil die LuftVO den Begriff Drohne nun mal nicht kennt. Und es ist im moment völlig überflüssig über den Begriff an sich zu streiten. Tatsache ist, das er nur bedingt differenziert werden kann speziell in Abgrenzung zum Modellflug.

Gruß
Benny

Nochmal: Und deshalb braucht es neue Gesetze?? Solange nicht differenziert wird gelten auch für die Drohnen diese Regeln .

Das Wort Drohne: unbemanntes Luftfahrzeug , das ohne eine an Bord befindliche Besatzung autark durch einen Computer oder vom Boden über eine Fernsteuerung betrieben und navigiert werden kann

Weiter steht im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 1
(2) Luftfahrzeuge sind
9. Flugmodelle
Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).

Also ist schon da geklärt das "wir" Teilnehmer des Luftverkehrs sind und somit auch die LuftVO gilt!?!?
 
Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).

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Unbemannte Luftfahrtsysteme ist der Oberbegriff UVS
Darunter fallen neben vollautonomen UAV auch RPAS, die ferngesteuert werden.
Das sind Kommerzielle Systeme und Flugmodelle.
Leider hört da die Unterscheidung auf.

Man darf nicht vergessen, das die internationale Luftfahrt nur englische Begriffe kennt. Und die Anweisungen gehen von oben nach unten, Global, EU, Staat, Bundesland ...
 
Leider verwendet zb. die Bezirksregierung Düsseldorf wieder einen anderen Begriff, statt RPAS heisst es dort ULS.
(im link auf die Webseite wird UAV verwendet)

http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.html

Das kommt daher, das in Deutschland, Luftfahrtbegriffe die allgemein englisch sind, eingedeutscht werden, es handelt sich bei dem Begriff also um ein Unbemanntes Luftfahrtsystem ULS.

Das darf kein vollautonomes LVS sein, sondern muss jederzeit von einem Steuerer gesteuert werden können. Der Betrieb ist nur in Sichtweite erlaubt.


Die max. Flughöhe wird von der Behörde auf 100m begrenzt, was derzeit Deutschland weit üblich ist, nach Vorgaben des BMVI.


Die Anforderungen zb. technischer Art an das ULS des Antragstellers, sind relativ gering, bzw. werden nicht geprüft, da man das ULS nicht bei der Behörde vorführen muss.
Ebenso wird keine Prüfung der fliegerischen und luftfahrtrechlichen Kompetenz des Steuerers vorgenommen.

Das Verfahren kann zb. einfach per Fax vorgenommen werden.
Stempel drauf, Gebühr bezahlt,fertig.
 
Moin
Zum Thema Haftpflichtversicherung.
Die Ist im Luftfartgesetz vorgeschrieben und gilt für alle Drohnen,Modellflugzeuge,Flugzeuge ect.egal welches Gewicht oder Größe ab 500kg steigen die Summen
Ebenso ist die Haftpflicht Summe festgelegt.
Lest mal die Luftsport Zeitung vom DAEC dort ist alles über mehrere Seiten beschrieben
Gruß Jan Henning
 
Hallo Hans

Zu viel der Ehre im Blog. ;)
Ich glaube mich zu erinnern, irgendwo in den Tiefen dieses Threads oder eines der anderen, hat irgendjemand so einen Gedanken ähnlich skizziert.

Das so etwas eine Win-Win-Situation werden kann ist durchaus möglich. Es kann auch in die Hose gehen.
Wenn z.B die Platzhirsche im Verein den Untergang des Modellfluggeländes an den Modellflughimmel malen, durch die feindliche Übernahme von ungezügelten Copterpiloten-Horden. ;)

Bevor man Gründe sucht warum so etwas nicht geht, sollte man Gründe suchen warum so etwas verdammt gut funktionieren kann.
Getreu dem Motto: "Wir suchen nach Lösungen, Probleme gibt es schon genug."
 
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