Leider verwendet zb. die Bezirksregierung Düsseldorf wieder einen anderen Begriff, statt RPAS heisst es dort ULS.
(im link auf die Webseite wird UAV verwendet)
http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.html
Das kommt daher, das in Deutschland, Luftfahrtbegriffe die allgemein englisch sind, eingedeutscht werden, es handelt sich bei dem Begriff also um ein Unbemanntes Luftfahrtsystem ULS.
Das darf kein vollautonomes LVS sein, sondern muss jederzeit von einem Steuerer gesteuert werden können. Der Betrieb ist nur in Sichtweite erlaubt.
Die max. Flughöhe wird von der Behörde auf 100m begrenzt, was derzeit Deutschland weit üblich ist, nach Vorgaben des BMVI.
Die Anforderungen zb. technischer Art an das ULS des Antragstellers, sind relativ gering, bzw. werden nicht geprüft, da man das ULS nicht bei der Behörde vorführen muss.
Ebenso wird keine Prüfung der fliegerischen und luftfahrtrechlichen Kompetenz des Steuerers vorgenommen.
Das Verfahren kann zb. einfach per Fax vorgenommen werden.
Stempel drauf, Gebühr bezahlt,fertig.