DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

Darüber hinaus, Verordnungen sind unmittelbar und direkt gültig, seit jeher.
Ob es praktisch in der Durchsetzung abweichend in wahrgenommener Praxis umgesetzt wird ist belanglos.
Der Punkt ist - es ist NICHTS neues.

Plus, Grundsatz - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da nutzt alles Jammern nix.

s.o. wunderbare Demonstration der genannten Punkte hier.

edit: Nichts Neues bzgl. Kennzeichnung an sich, neu sicherlich die Herabsetzung des genannten Gewichtes und damit verbundene Fragestellungen.

Hier allerdings eine weitere Auffälligkeit - über 6000 Posts und kaum einer bis keiner - "ja verständlich", "könnte SInn machen", muss man noch drüber reden oder dergleichen. Gleich kann ich nicht, geht nicht, mach ich nicht, kein Kompromissvorschlag.

Hat irgend jemand mal vorgeschlagen das Thema feuerfest mit dem Attribut selbstentzündend oder Brand auslösend bzw. nicht Feuer gefährlich verbunden um damit andere Eigenschaften möglich zu machen ?
 
Denk lieber selbst mal nach, du hast Bezug genommen auf den 5kg Text der Verordnung in offensichtlicher Unwissenheit.
Nichts anderes wurde in darauffolgenden Bemerkungen aufgegriffen, im Gegenteil, gar explizit, zumindest meinerseits bzgl. 250gr. aufgeführt.

Auch habe ich nachgedacht, siehe o.s. letzter Absatz bzw Satz. Da ist sogar ein Alternativvorschlag drin in ganz wenigen Worten.

So, also was jetzt, nicht für Flugmodelle, oder doch für Flugmodelle, oder nicht für dies oder das ?
5kg, ja sicher, derzeit gültig, künftig eventuelle wenn kein Kompromiss gefunden wird eben ab 250gr.
 
Ansatz 1:
Es ist nicht festgelegt, ausser lesbar, wie gross das sein muss, in Addition was darauf vermerkt sein soll.
Das gibt Freiheiten und Umsetzungsmöglichkeiten bzgl. Grösse. Es kann also auch klein sein.
Was lesbar ist und was nicht ist in zahlreichen Studien belegt, diverse Industrien, diverse Anwendungen. Da gibt es genug belegbares Material.
Google, kann jeder selbst.

Ansatz 2:
Feuerfest. Was ist feuerfest ? Das ist nicht weiter definiert, wird derzeit mehr gefühlt dramatisiert. Gehts um Feuerzeug, Kerosinbrand, Lipobrand, Bunsenbrenner oder Acetylenflame, gar Plasmaschneider? Das Thema kann man sich beliebig dramatsich gestalten. So ist es aber nicht formuliert, also gibt es auch hier Ansätze.
Auch ein einfaches Maschinenschildchen mit <5gr (vorsicht nur ein Beispiel, bewusst) kann der Definition entsprechen. Hier eine konstruktive Klärung herbeiführen wäre zweckmässig.

Ansatz 3:
Alles feuerfest bzw für alles feuerfest ? Was ist mit einem Flugmodell ohne potentiellen Brandauslöser, sprich Antrieb, Sprit, oder einem Freiflieger.
Auch hier gibts Klärungsmöglichkeiten. Vieleicht hat man sich in den 70/80/90ern der ein oder andere Hersteller schon was gedacht gehabt warum ein Aufkleber zur Adresse auf dem Dekorbogen mit dabei war. Lohnt es darüber zu diskutieren ob das jetzt feuerfest war oder nicht, ob da daran gedacht hatte, oder ob angenommen wurde ein ein Flugmodell brennt recht selten bei Aufschlag ab. Sicherlich hat sich das mit Turbinen, Lipos etc. etwas gewandelt, wahrscheinlich fliegen dort ganz andere Potentiale rum.
Allerdings gibt es darüber auch ganz klare Richtlinien, Thema Transport von Sprit und Lipos, Stichpunkt Energieinhalt bzw Energiedichte.
Auch das gibt Potential.

So das sind jetzt 3 Ansätze, der dritte auch schon zuvor genannt, entweder nicht gelesen oder verstanden.

Überlegen kann ich schonmal, was kannst du ?

Denken war ich auch, ich denk mir so, jemand textet sich ganz schön in die Ecke rein.
Erst hü dann hott dann wars nicht so gemeint, kein Problem, gerne. Es steht jedem frei sich zu dem zu machen was er sein möchte.

Ah stop, die Frage war ja konkret wie, nicht was -
mal schnelle Vorschläge:
- kleben
- schrauben
- nieten
- gravieren
- einlaminieren
- draufschreiben
Je nachdem welchen Ansatz man zum Schluss als sinnvoll und durchführbar vereinbart hat.
Ui, schon wieder was überlegt :) und garnix gemeckert oder abgelehnt oder angezweifelt, ausser vielleicht den Verstand der Menschheit :)
 
Und gerne liefere ich noch handfest brauchbare Ansätze, einfach durchzuführende aus der industriellen Praxis.
Es gibt Bereiche und Produkte die benötigen dauerhafte und Hochtemperatur feste Kennzeichnungen und die gibt es.

Oft wird an irgendwelche Aluschildchen gedacht und gleich wieder deren Haltbarkeit in Frage gestellt, hier und da kommen Temperaturen zur Sprache, mal 450 Grad, mal 800 Grad, was macht Keramikindustrie, Katalysatoren, Halbleiter zB. ?

Nur mal so als Ansatz, wenn man es nicht tagtäglich in der Hand hat, kann man es auch googlen, Suchbegriff "feuerfeste Beschriftung", erste Suchseite, unteres Drittel der Seite
http://www.easyfairs.com/uploads/tx_ef/2012-Produkt-bersicht-Feuerfest-dl.pdf
Einer von Vielen....

Drucken, Kleben.... Stichwort: Keramische Etiketten. Produkte und Anwendungen gibt es.

Noch ein anderes Goodie dabei -
wenn man es schafft zu verhandeln dass kein Klartext lesbar sein muss weil eh jeder einen Dotmatrix Scanner im Handy hat - kommt halt nur der drauf.
Vielleicht sind dann auch die Dateschutz Bedenken etwas gelockert.

Ich finde das sind ein paar Überlegungen bei denen es sich lohnt mehr in die Umsetzung als die Ablehnung zu investieren.

Sowas lässt sich auch auf Kopter, Drohnen oder wie auch immer das der Volksmund nennt, kleben - sogar auf die ganz kleinen, man muss nur wollen.
Denn gemacht wird sowas in anderem Kontext schon lange.

Nun, das war überlegt, jetzt mal gedacht - vielleicht hat sich derjenige der den Entwurf aufgesetzt hat nicht nur was dabei gedacht sondern derartiges ob der stark industriellen Beteiligungsgruppe bereits gewusst und bewusst insgesamt schwammig im Sinne von unpräzise und damit offen gelassen um eben auch jede Möglichkeit zu bieten, auch einfache. Vielleicht ist ja doch nicht ein 100gr Stahschild am 250gr Modellchen gefordert um genau die am Boden zu halten. Aber nur vielleicht :rolleyes:

Konzentriert euch doch mal auf die Möglichkeiten und Freiheiten und nicht nur auf die scheinbar schlechten Dinge, das macht nur Blind für Konsens.
 
Ich finde es total lustig wie hier über die Unmöglichkeit der Schilder diskutiert wird. Dabei sind die ab 5kg schon lange Pflicht und demnächst halt ab 250g. Man braucht sich auch keine Gedanken über die Anfertigung zu machen. Die kann man für ein paar Cent beim DMFV Regelkonform anfertigen lassen. Die gibt es auch so klein das die an einen 250g Flieger passen.
Problem GELÖST. So einfach kann es sein.


Torsten
 
Hi,
dass ein Schild auch unter 5 kg sinnvoll ist, glaube ich auch.
Allerdings denke ich, dass es auch ein nicht feuerfeste Aufkleber tun würde.
Bei Modellen über 5 kg ist es mit Sicherheit möglich, eine feuerfeste Plakette anzubringen, und das ist ja auch schon lange Pflicht.
Bei kleinen Modellen (wie z.b. dem hier genannten Acro Magnum) ist so eine Plakette schwierig anzubringen.
Ich denke da tut es auch ein einfacher Aufkleber.
Und was "feuerfest" jetzt genau heißt, ist ja auch noch nicht genau geklärt.

Viel mehr als die Plakette beschäftigt mich die Sache mit dem "Kenntnisnachweis".
Wer legt da fest wie so etwas auszusehen hat?
Wie wird so eine "Prüfung" durchgeführt, wenn es eine gibt.
Was wird damit wie nachgewiesen?
So wie ich das sehe, wurde da noch gar nichts festgelegt, oder?
 
oh Mann, was wird hier wieder für ein Müll geschrieben.

Und ueberleg mal wie man nun diese Dinger an 250g Flieger dran kriegen soll.
Die Dinger sind so klein, die kann man sogar auf eine Papierschwalbe kleben.
Was steht drauf:
Name
Adresse
Tel-Nr
4 zeilig
 

Anhänge

  • P1030038.JPG
    P1030038.JPG
    17,9 KB · Aufrufe: 15

rubberduck

User gesperrt
Lukas,
bin genau deiner Meinung.
Das mit der Plakette ist doch Kleinkram.
Ich kaufe mir zwei Plaketten, eine grössere und eine ganz kleine, etwas Klettband und papp die vor dem Start dran.

Der Kenntnisnachweis und die geforderten Inhalte würden wirklich interessieren.
 

udogigahertz

User gesperrt
3.
Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb
müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.


Einfach mal lesen, dann posten.

Also wenn ich das "einfach mal so lese", steht da nur was von feuerfester Beschriftung und "sichtbarer Stelle". Demnach muss der Adressaufkleber wohl von Außen sichtbar sein, was in Zukunft jedem Flugleiter die Kontrolle leicht machen sollte. Allerdings steht da nichts davon, dass auch der Schriftträger, also die berühmte Plakette selbst feuerfest sein muss, nur die Schrift muss feuerfest sein, wenn wir hier schon mal beim Korinthenkacken sind. Fragt sich nur, welche Schrift feuerfest ist.

@schaumwaffe:
Viel mehr als die Plakette beschäftigt mich die Sache mit dem "Kenntnisnachweis".
Wer legt da fest wie so etwas auszusehen hat?
Wie wird so eine "Prüfung" durchgeführt, wenn es eine gibt.
Was wird damit wie nachgewiesen?
So wie ich das sehe, wurde da noch gar nichts festgelegt, oder?

Hättest du mal diesen Thread etwas intensiver gelesen, müsstest du diese Fragen nicht fragen, natürlich muss das alles noch festgelegt werden von unseren Dachverbänden, denn denen obliegt die Durchführung und Ausgabe diese Nachweise, die "legen sowas fest". Dazu müssen sie sich nur mal einig werden, damit die Prüfungen bzw. die Ausgabebedingungen bei beiden Dachverbänden völlig gleich sind, sonst kommt es zu Konkurrenzsituationen, wenn sich herumspricht, dass man z. B. bei dem einen Dachverband den Schein viel leichter und billiger erwerben könnte als beim anderen. Dass man sich da schnell einigt, sehe ich noch nicht, aber das soll doch nicht unser Problem sein, oder?

Irgendwann werden die Dachverbände schon auf die Vereine bzw. Einzelmitglieder zukommen und denen die Regularien erklären, auf welche Weise man diesen Schein erwerben kann.


(Achtung! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.)



Grüße
Udo
 
Neuverordnung: Führen der Bundesflagge am LFZ

Neuverordnung: Führen der Bundesflagge am LFZ

Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
Anlage 100 (zu § 140 Abs. 1 und § 190 Abs. 1)


III. Bundesflagge

(1) Flugzeuge, unbemannte Luftfahrzeuge, Luftschiffe, Motorsegler und Segelflugzeuge führen die Bundesflagge im Farbanstrich auf beiden Seiten
des Leitwerks möglichst in der oberen Hälfte, Drehflügler auf beiden Seiten des Rumpfes in Flugrichtung
hinter dem Buchstaben D und dem Eintragungszeichen (Muster 6, 6a, 7, 7a und 10).
(2) Die Bundesflagge ist in Rechteckform und auf beiden Seiten in gleicher Größe anzubringen. Das Verhältnis
der Gesamthöhe zur Gesamtlänge der drei gleich breiten Farbstreifen soll etwa 3:5, die Gesamthöhe mindestens 15 Zentimeter betragen.

Gruss Micha

PS: Schönes Wochenende
 

rubberduck

User gesperrt
Ich hab meine Farben der Flagge auf die 4 Propeller lackiert.
Nur das schwarze Kreuz erkennt man nicht mehr, wenn die sich drehen.
Das sieht dann aus, als wäre es ein Modell aus dem Irak.
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Mensch Leute

...was macht ihr euch denn verrückt mit den gefühlten 1000enden von Fragen. Es kommt wie es kommt, da wird im Grunde eine EU Regelung angestrebt und die wird nicht gleich Übermorgen in Kaft treten. Das braucht alles seine Zeit, bis da ein Ordentliches Konzept erstellt ist und alle Vorschriften dann in die Tat umgesetzt werden können. Auch was unser Verkehrsminister da alles vom Stapel lässt ist alles noch lange nicht in Trockenen Tüchern. Denkt dran im kommenden Jahr sind Wahlen, danach kann alles schon wieder anderst aussehen.
Wenn ich da bei mir über den Rhein nach Westen schaue, sind noch ganz andere Szenarien geplant als bei uns., z.B. 50m Höhe, Positionsblitzlichter, Kennzeichnungspflicht, Kenntnisnachweis. Mehr ist noch nicht über den Rhein ins Badische gedrungen.
Da geht's uns richtig gut bei uns. Fast wie im Paradies.......


Gaaanz ruhig durch die Hose atmen
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten