DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

Ich hab meine Farben der Flagge auf die 4 Propeller lackiert.
Nur das schwarze Kreuz erkennt man nicht mehr, wenn die sich drehen.
Das sieht dann aus, als wäre es ein Modell aus dem Irak.

Auf meinem Kopter ist die Adresse von Anfang an drauf und feuersicher ist gar kein Problem :D:D:D:D
 

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Wenn man sich die Bemerkungen zur VO ansieht:

"§ 21d legt nicht nur die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes für Anerkennung der Stellen zur Ausstellung der Bescheinigung über nachgewiesene Kenntnisse nach § 21a Absatz 5 fest, sondern enthält auch Vorgaben an das Antrags- und Anerkennungsverfahren. So wird der Stelle, die einen Antrag auf Anerkennung stellt, auferlegt, die Prüfungsverfahren und die der Prüfung vorausgehende Ausbildung zu beschreiben. Besondere Beachtung finden dabei die Verfahren zur Vermeidung von Täuschungen.

Grundsätzlich soll auch die Möglichkeit bestehen, die Prüfung im Internet abzulegen. Aufgrund der zahlreichen Missbrauchsmöglichkeiten muss ein zukünftiger Steuerer von unbemannten Luftfahrtsystemen ab fünf Kilogramm auch ein Führungszeugnis vorlegen und sich über laufende Straf- oder Ermittlungsverfahren erklären."​

Hervorhebung duch mich!

Dann läuft das mit dem Kenntnisnachweis doch auf eine Theorieprüfung, die online abgelegt werden kann, hinaus, jedenfalls wenn die abzunehmenden Stellen das mit der Täuschungsvermeidung in den Griff kriegen, z.B. durch entspechende eidesstattliche Erklärungen.
 

rubberduck

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Wenn man sich die Bemerkungen zur VO ansieht:

Grundsätzlich soll auch die Möglichkeit bestehen, die Prüfung im Internet abzulegen. Aufgrund der zahlreichen Missbrauchsmöglichkeiten muss ein zukünftiger Steuerer von unbemannten Luftfahrtsystemen ab fünf Kilogramm auch ein Führungszeugnis vorlegen und sich über laufende Straf- oder Ermittlungsverfahren erklären."

Online hat das nur einen Wert, wenn man zb. für die Beantwortung der Frage nur 5 sec. Zeit bekommt, so wie bei WWW.
Sonst könnte man beliebig lange über Google die Antwort suchen.
Das ist ja nicht Sinn und Zweck einer Prüfung.
Und abschreiben geht gar nicht. Plagiatsaffären hatten wir schon genug.
 
Hast Du da ein Link?

Aber es ist auch richtig so, denn es geht darum die Fragen und Antwortwn, d.h. die Kenntnis, unter das Volk zu bringen, nicht eine Geheimwissenschaft zu betreiben. Auch die Fragen für den Führerschein kannst Du alle vorher bekommen. Desh. ist eine Onlineprüfung auch genau das richtige, um die paar sicherheitrelevanten Regelungen, die für den Modellbau wichtig sind, unter das Volk zu bringen und abzufragen. Es kann doch nicht Sinn der Sache sein, dass 100.000 Flieger demnächst vor irgendwelchen Vereinshütten lungern, damit ihnen irgendwer so einen "Schein" bestätigt.

Also: "Lernstoff" online stellen und online abfragen und fertig ist die Maus.
 

rubberduck

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Es kann doch nicht Sinn der Sache sein, dass 100.000 Flieger demnächst vor irgendwelchen Vereinshütten lungern, damit ihnen irgendwer so einen "Schein" bestätigt.

100.000 fliegen bestimmt nicht alle Modelle über 5kg und höher als 100m.
Viele fliegen mit ihren kleineren Motormodellen oder Helis tiefer und brauchen den Schein evtl. gar nicht.
 
Hier für die Interessierten nochmal ein Link zur Fragenliste für die bisherige Zulassung der >25 kg Modelle bzw. der zugehörigen Prüfung:

http://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/grossmodelle/downloads/
Dort in den beiden Dateien "Ausbildungsrichtlinien" f. Fläche/Heli.


Wenn ich es richtig verstanden habe, wählt der Prüfer aus dem Katalog 30 Fragen und versendet diese an den Kandidaten. Heisst das dann, dass der die in aller Ruhe zu Hause ankreuzt und zurückschickt? Hat jmd. diese Prüfung schon mal gemacht und kann darüber Aufklärung leisten - nur so aus Neugier?
 

rubberduck

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Thomas L

Vereinsmitglied
Zuletzt bearbeitet:
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
Anlage 100 (zu § 140 Abs. 1 und § 190 Abs. 1)


III. Bundesflagge

(1) Flugzeuge, unbemannte Luftfahrzeuge, Luftschiffe, Motorsegler und Segelflugzeuge führen die Bundesflagge im Farbanstrich auf beiden Seiten
des Leitwerks möglichst in der oberen Hälfte, Drehflügler auf beiden Seiten des Rumpfes in Flugrichtung
hinter dem Buchstaben D und dem Eintragungszeichen (Muster 6, 6a, 7, 7a und 10).
(2) Die Bundesflagge ist in Rechteckform und auf beiden Seiten in gleicher Größe anzubringen. Das Verhältnis
der Gesamthöhe zur Gesamtlänge der drei gleich breiten Farbstreifen soll etwa 3:5, die Gesamthöhe mindestens 15 Zentimeter betragen.

Gruss Micha

PS: Schönes Wochenende

und nun?


Ich weiß nicht woher du deinen Text kopiert hast aber anstatt § 140 und § 190 muss es richtig § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 heißen und die Anlage ist Anlage 1 zum LuftVZO. Der Passus mit "unbemannte Luftfahrzeuge" existiert in der gültigen Fassung auch nicht.

Weiterhin fallen Flugmodelle unter 25 Kilogramm Startmasse nicht unter die LuftVZO

Hier mal der betreffende Abschnitt der aktuell gültigen Fassung:



III. Bundesflagge
1.
(1) Flugzeuge, Luftschiffe, Motorsegler und Segelflugzeuge führen die Bundesflagge im Farbanstrich auf beiden Seiten des Leitwerks möglichst in der oberen Hälfte, Drehflügler auf beiden Seiten des Rumpfes in Flugrichtung hinter dem Buchstaben D und dem Eintragungszeichen (Muster 6, 6a, 7, 7a und 10).

(2) Die Bundesflagge ist in Rechteckform und auf beiden Seiten in gleicher Größe anzubringen. Das Verhältnis der Gesamthöhe zur Gesamtlänge der drei gleich breiten Farbstreifen soll etwa 3:5, die Gesamthöhe mindestens 15 Zentimeter betragen.




Gruß
flo
 

rubberduck

User gesperrt
Diese Aussage ist so nicht richtig, demnach auch nicht die Schlussfolgerung, siehe:
"Elche in Deutschland"

Es spricht also nichts gegen ein Foto-Kopter Verbot auch in Deutschland, egal ob fertig gekauft oder selbstgebaut.

Und als nächstes brauchen wir ein Propellerverbot. Alles klar ...
Aber atmen darf ich noch, oder?

Und Fotohandys gehören verboten, weil man die als Überwachungskamera benutzen kann.

So ein Unsinn ...
 

Flyrian

User
Mich wundert es etwas, dass man von den Kopterherstellern nichts zu diesem Thema hört.

Die feuerfeste Plakette muss bei +5kg Modellen meines Wissens aktuell nicht von außen sichtbar sein.
 
...kann man hier lesen: https://bvcp.de/multicopter-news/bvcp-news/modellflieger-formatieren-sich-gegen-drohnen-flieger/
Und ruft mir ja net 100 Meter für Drohnen sonst... :mad:

Ich glaub, irgendwie hatters net verstanden der Autor oder irre ich da ? :rolleyes:

Gruß Christian


Ganz im Gegenteil...er ist einer der wenigen, die es verstanden haben. Ich kann ihm nur voll zustimmen und letztendlich ergibt sich ja aus
dem Verhalten der Verbände und auch des BMVI, dass es dort im wesentlichen genauso gesehen wird.
Nur hat das BMVI meiner Meinung nach noch ganz andere (bisher versteckte) Absichten :(

Gruss

Konrad
 
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