Ich noch mal, auch wenn es nerved:
Da ich das ganze schon vor ca. drei Jahren durchgemacht habe, kann ich auf einige Erfahrung in allen zur Debatte stehenden Punkten zurückblicken.
Das hatte ich zwar schon mal geschrieben, aber nun ist aktueller denn je.
Hier meine Tipps, besonders an die Gruppe „Pro Modellflug“:
Es ist ein Fakt dass;
Das Modellflug ausschließlich Sichtflug bedeutet und nichts anderes;
Das Modellflieger auf einem Modellflugplatz immer davon ausgehen das „ihr“ Luftraum nicht von bemannten Maschinen verletzt wird, genauso wie die Bemannte Fliegerei es von den Modellflugpiloten auch annimmt;
Das, trotzdem und sowieso, Modellflugpiloten ganz besonders den Luftraum im Auge haben, einen Blick dafür haben müssen das sie eben nicht mit anderen kollidieren, liegt in der Natur des Modellfluges;
Das wenn eine bemannte Maschine auftaucht, sie von daher sehr viel besser erkennen und beurteilen können ob diese Maschine eine Gefahr werden kann oder nicht (noch lange bevor der Pilot der bemannten Maschine überhaupt ein Flugmodell bemerken würde);
Das Modellflieger immer ausweichen werden, so eine bemannte Maschine auftaucht...
Denn, welcher Modellflieger riskiert schon seine Maschine? (Okay, Idioten ausgenommen! Die gibt es aber überall. Auch bei der bemannten Fliegerei. Die Unfallstatistik im Modellflug sprich aber dagegen eine sehr eindeutige Sprache. Und echte Unfälle sind so oder so nie völlig auszuschließen. Auch bei 45m nicht!)
All dies wird von den Verantwortlichen im Ministerium und dem Minister offensichtlich nicht mal zur Kenntnis genommen. Und wenn denn Sachverständige angerufen werden, dann ausschließlich von der bemannten Fliegerei. Diese haben aber vom Modellflug, gar keine oder nur eine sehr verschwommene Ahnung. Wenn sie nicht sogar voreingenommen sind.
Es sei denn, sie sind selbst Modellflieger. Gehör finden diese speziellen Piloten aber i.d.R nicht.
Dem Ministerium wäre also dringend empfohlen sich mal mit Piloten, die beides können (bemannte Fliegerei und Modellflug) zusammen zu setzten.
Nur diese Piloten können echte, sachverständige, der Realität entsprechende Urteile bilden. Ohne dabei dieses oder jenes bevorzugen zu wollen: Sie würden sich dabei nur selbst Schaden.
Alle anderen Meinungen, speziell von Personen die mit der Fliegerei und im besonderen dem Modellflug nichts zu tun haben, sind nicht akzeptabel.
Das muss auf den Tisch kommen und durchgesetzt werden. Ansonsten ist das alles nicht mal das Papier Wert auf das es gedruckt wird.
Oder, die Sachlagen; 100m bzw. demnächst 45m, Flugzonen usw. sind schon beschlossene Tatsachen. Nur eben (noch) nicht veröffentlicht.
Weiterhin:
Das (Private) Drohnen ein Ärgernis darstellen, das hat mit dem Modellflug nichts zu tun.
Denn ein Modellpilot der eine Drohne auf einem Modellflugplatz pilotiert, wird sie wie jedes andere seiner Modelle betreiben.
Die Masse an („Supermarkt-“) Drohnen die auf Feld – Wald und Wiese von Nichtmodellfliegern betrieben werden, sollten und müssten auf besser gleich auf 45m begrenzt werden.
Das Modellpiloten nun einen „Flugschein“ haben müssen, gut.
Der kann jedenfalls nicht Schaden; und die Modellflieger auf ein allgemein durchgehendes Wissens und Könnens Niveau zu bringen kann nur von Vorteil der Modellpiloten selbst sein. So ein (Modell-) Flugschein (oder Wings) ist in vielen anderen Ländern schon seit Jahrzehnten Pflicht.
Die „Wildflieger“, sollten die Möglichkeit haben, bei einem Verein eben diesen erwerben zu können... ohne gleich Mitglied werden zu müssen.
Die Masse an Drohnen-Usern von Nichtmodellfliegern wird sich allerdings fragen, ob es den „Spaß“ Wert ist, einen Schein machen zu müssen...
Kommerzielle Drohnen: Wozu einen Unterschied machen? Ein Gewerbe anmelden ändert nichts daran das sie die Regeln einhalten müssen. Wie jeder andere (Modell und Pilot der bemannten Fliegerei) auch.
Das sie mit Erlaubnis im Stadtgebiet fliegen dürfen, befreit sie nicht davon und von der Tatsache das sie keine Bilder machen dürfen, ohne die Betroffenen zu befragen bzw. zu Informieren, so denn Personen oder/und Bauliche Einzelheiten klar erkennbar sind.
Hangflug: Einen Hang (Hügel, Bergkuppe) als Modellflugplatz mit AE zu „deklarieren“? Ist ziemlich schräg, sollte aber doch möglich sein.
Segelflug (Schlepp/Eigenstart): Vom Modellflugplatz aus bei der Flugsicherung eine Höhenfreigabe zu erfragen ist seit der Erfindung der Smartphones eher die leichtere Übung als den richtigen Bart zu finden, oder? Der ATC beißt nicht.
Militär: In Friedenszeiten haben sich Militärflugzeuge an die Regeln zu halten. Sollte eine Übung stattfinden; darüber muss die Zivile Luftaufsicht sowieso informiert werden; warum nicht ein NOTAM (für die Region) erstellen, welches sich jeder Modellflieger (in der Region) schnell auf seinem Smartphone lesen kann? Entsprechende Webseiten gibt es sowieso.
Rettungsflüge: Hubschrauber sind keine Jets. Ein in ein Modellflugspatz Bereich einfliegender Helikopter ist schwerlich zu übersehen und zu überhören... Zudem weis der Pilot mit Sicherheit das er sich einem Modellfluggelände nähert und nicht „Holterdiepolter“ reinkommen. (Wenn ja, dann ist es eh die GSG9 oder so.)
Wildflieger müssen also doppelt aufpassen.
Das es uns hier nicht gelungen ist diese drakonischen Beschränkungen wenigstens etwas zu vermindern, liegt in diesen Tatsachen begründet:
Wir sind viel zu wenige. Haben keine „Lobby“. Keinen „Verband“.
Es wurden keine Piloten, welche auch Modellflieger sind, zugelassen bzw. angehört.
Nur ein Pilot der bemannten Fliegerei, der zudem im Ministerium angestellt ist, hat seine Meinung abgegeben. Entsprechend seinem Status als Angestellter und seinem nachweisbaren Nichtwissen über den Modellflug allgemein, nun ja, das Ergebnis war vorauszusehen.
Die Arroganz mit der uns die hiesige Behörde behandelt hat... von der seit ihr in Deutschland noch einige Lichtjahre entfernt.
Trotz all dem: Wir fliegen! Auch auf unserem überaus beschränkten Platz.
Aber wir haben einen Platz gefunden, wo wir fliegen können wie wir wollen:
Einen Offiziellen Flugplatz!
Aber das ist nicht übertragbar.
Es sei denn, es gelingt euch mitten in Deutschland einen (besser wohl mehrere) Offiziellen Flugplatz zu „ergattern“... wo sich Modellflieger regelmäßig ein freies Stelldichein geben können. Denn: Offizielle Flugplätze dürfen nicht „einfach so“ nach Gutdünken überflogen werden. Und mehr Platz und Flughöhe als ein Flugplatzgelände bietet, braucht der Modellflieger im allgemeinen nicht.