DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

Ein kleine Prognose: Ihr werdet noch mal eingeseift. Mit euch wird wieder Stillschweigen vereinbart. Und man zeigt von der Leyenspieltruppe mit ausgestrecktem Finger auf den Mauthelden als Schuldigen.
In der lapidaren Antwort steckt schon die unerschütterliche Position des BMVG drin. Im Zitat danach die Ankündigung desselben - man traut sich sogar, es euch ins Gesicht zu sagen - that´s all. :D

Schön, dass du den Durchblick hast ;) Klar wollen die uns einseifen. Wir nerven nämlich und sorgen für Unruhe. Und natürlich will keiner Schuld sein. Die schieben sich das schön gegenseitig in die Schuhe. Sollen sie doch machen ...
 

Julez

User
Du, da kann dir der Kamm anschwellen wie du willst. Mir tut es leid für die Wildflieger, aber ich verstehe halt den Ansatz der Regierung und den Hintergrund. Es gibt ja wohl auch Sondergenehmigungen - steht doch auf auf dem Flyer, oder?

Wenn du keinen Verein in der Nähe hast tut es mir umso mehr leid, aber so wie ich das sehe habt ihr da halt Pech. Ich muss für eins meiner anderen Hobbies auch 40km einfache Strecke fahren weil es bei mir nicht (mehr) geht.

Noch leben wir in einem freien Land. Du kannst deine Meinung haben und ich meine. :)

Na herzlichen Glückwunsch, Herr Schnellmerker. Begreifst du nicht, was geschieht? Schritt für Schritt soll der Modellflug abgeschafft werden. Der erste Schritt ist der Modellflug außerhalb von Modellfluggeländen, die nächsten Schritte schränken den Modellflug auch von dir auf deinem Modellfluggelände dann immer weiter ein, bis auch du nicht mehr fliegen kannst. Aber Hauptsache, du kannst "Wildfliegern" in den Rücken fallen. Du fällst dir selbst in den Rücken, handelst mit deiner Gesinnung gegen deine eigenen Interessen, und merkst es nicht mal. Traurig.
 

Maggi

User
Bytheway, welches Tiefflug gebiet??? Gibt's die überhaupt noch in D?? Vermutlich neben der Überschall Zone...herrgott, wo ist das Problem solche Regionen mit fluggebiet während der Dienstzeiten zu sperren....also Dienstag Mittag bis Donnerstag Abend, denn die angesetzten Flüge können am Montag wegen technischen Defekt eh nicht statt finden, und Freitag Vormittag lohnt sich eh nicht...
 
Ich noch mal, auch wenn es nerved:

Da ich das ganze schon vor ca. drei Jahren durchgemacht habe, kann ich auf einige Erfahrung in allen zur Debatte stehenden Punkten zurückblicken.
Das hatte ich zwar schon mal geschrieben, aber nun ist aktueller denn je.

Hier meine Tipps, besonders an die Gruppe „Pro Modellflug“:

Es ist ein Fakt dass;
Das Modellflug ausschließlich Sichtflug bedeutet und nichts anderes;
Das Modellflieger auf einem Modellflugplatz immer davon ausgehen das „ihr“ Luftraum nicht von bemannten Maschinen verletzt wird, genauso wie die Bemannte Fliegerei es von den Modellflugpiloten auch annimmt;
Das, trotzdem und sowieso, Modellflugpiloten ganz besonders den Luftraum im Auge haben, einen Blick dafür haben müssen das sie eben nicht mit anderen kollidieren, liegt in der Natur des Modellfluges;
Das wenn eine bemannte Maschine auftaucht, sie von daher sehr viel besser erkennen und beurteilen können ob diese Maschine eine Gefahr werden kann oder nicht (noch lange bevor der Pilot der bemannten Maschine überhaupt ein Flugmodell bemerken würde);
Das Modellflieger immer ausweichen werden, so eine bemannte Maschine auftaucht...

Denn, welcher Modellflieger riskiert schon seine Maschine? (Okay, Idioten ausgenommen! Die gibt es aber überall. Auch bei der bemannten Fliegerei. Die Unfallstatistik im Modellflug sprich aber dagegen eine sehr eindeutige Sprache. Und echte Unfälle sind so oder so nie völlig auszuschließen. Auch bei 45m nicht!)


All dies wird von den Verantwortlichen im Ministerium und dem Minister offensichtlich nicht mal zur Kenntnis genommen. Und wenn denn Sachverständige angerufen werden, dann ausschließlich von der bemannten Fliegerei. Diese haben aber vom Modellflug, gar keine oder nur eine sehr verschwommene Ahnung. Wenn sie nicht sogar voreingenommen sind.
Es sei denn, sie sind selbst Modellflieger. Gehör finden diese speziellen Piloten aber i.d.R nicht.

Dem Ministerium wäre also dringend empfohlen sich mal mit Piloten, die beides können (bemannte Fliegerei und Modellflug) zusammen zu setzten.
Nur diese Piloten können echte, sachverständige, der Realität entsprechende Urteile bilden. Ohne dabei dieses oder jenes bevorzugen zu wollen: Sie würden sich dabei nur selbst Schaden.
Alle anderen Meinungen, speziell von Personen die mit der Fliegerei und im besonderen dem Modellflug nichts zu tun haben, sind nicht akzeptabel.

Das muss auf den Tisch kommen und durchgesetzt werden. Ansonsten ist das alles nicht mal das Papier Wert auf das es gedruckt wird.
Oder, die Sachlagen; 100m bzw. demnächst 45m, Flugzonen usw. sind schon beschlossene Tatsachen. Nur eben (noch) nicht veröffentlicht.


Weiterhin:
Das (Private) Drohnen ein Ärgernis darstellen, das hat mit dem Modellflug nichts zu tun.
Denn ein Modellpilot der eine Drohne auf einem Modellflugplatz pilotiert, wird sie wie jedes andere seiner Modelle betreiben.

Die Masse an („Supermarkt-“) Drohnen die auf Feld – Wald und Wiese von Nichtmodellfliegern betrieben werden, sollten und müssten auf besser gleich auf 45m begrenzt werden.

Das Modellpiloten nun einen „Flugschein“ haben müssen, gut.
Der kann jedenfalls nicht Schaden; und die Modellflieger auf ein allgemein durchgehendes Wissens und Könnens Niveau zu bringen kann nur von Vorteil der Modellpiloten selbst sein. So ein (Modell-) Flugschein (oder Wings) ist in vielen anderen Ländern schon seit Jahrzehnten Pflicht.

Die „Wildflieger“, sollten die Möglichkeit haben, bei einem Verein eben diesen erwerben zu können... ohne gleich Mitglied werden zu müssen.

Die Masse an Drohnen-Usern von Nichtmodellfliegern wird sich allerdings fragen, ob es den „Spaß“ Wert ist, einen Schein machen zu müssen...

Kommerzielle Drohnen: Wozu einen Unterschied machen? Ein Gewerbe anmelden ändert nichts daran das sie die Regeln einhalten müssen. Wie jeder andere (Modell und Pilot der bemannten Fliegerei) auch.
Das sie mit Erlaubnis im Stadtgebiet fliegen dürfen, befreit sie nicht davon und von der Tatsache das sie keine Bilder machen dürfen, ohne die Betroffenen zu befragen bzw. zu Informieren, so denn Personen oder/und Bauliche Einzelheiten klar erkennbar sind.

Hangflug: Einen Hang (Hügel, Bergkuppe) als Modellflugplatz mit AE zu „deklarieren“? Ist ziemlich schräg, sollte aber doch möglich sein.

Segelflug (Schlepp/Eigenstart): Vom Modellflugplatz aus bei der Flugsicherung eine Höhenfreigabe zu erfragen ist seit der Erfindung der Smartphones eher die leichtere Übung als den richtigen Bart zu finden, oder? Der ATC beißt nicht.

Militär: In Friedenszeiten haben sich Militärflugzeuge an die Regeln zu halten. Sollte eine Übung stattfinden; darüber muss die Zivile Luftaufsicht sowieso informiert werden; warum nicht ein NOTAM (für die Region) erstellen, welches sich jeder Modellflieger (in der Region) schnell auf seinem Smartphone lesen kann? Entsprechende Webseiten gibt es sowieso.

Rettungsflüge: Hubschrauber sind keine Jets. Ein in ein Modellflugspatz Bereich einfliegender Helikopter ist schwerlich zu übersehen und zu überhören... Zudem weis der Pilot mit Sicherheit das er sich einem Modellfluggelände nähert und nicht „Holterdiepolter“ reinkommen. (Wenn ja, dann ist es eh die GSG9 oder so.)
Wildflieger müssen also doppelt aufpassen.




Das es uns hier nicht gelungen ist diese drakonischen Beschränkungen wenigstens etwas zu vermindern, liegt in diesen Tatsachen begründet:
Wir sind viel zu wenige. Haben keine „Lobby“. Keinen „Verband“.
Es wurden keine Piloten, welche auch Modellflieger sind, zugelassen bzw. angehört.
Nur ein Pilot der bemannten Fliegerei, der zudem im Ministerium angestellt ist, hat seine Meinung abgegeben. Entsprechend seinem Status als Angestellter und seinem nachweisbaren Nichtwissen über den Modellflug allgemein, nun ja, das Ergebnis war vorauszusehen.
Die Arroganz mit der uns die hiesige Behörde behandelt hat... von der seit ihr in Deutschland noch einige Lichtjahre entfernt.


Trotz all dem: Wir fliegen! Auch auf unserem überaus beschränkten Platz.
Aber wir haben einen Platz gefunden, wo wir fliegen können wie wir wollen:
Einen Offiziellen Flugplatz!
Aber das ist nicht übertragbar.
Es sei denn, es gelingt euch mitten in Deutschland einen (besser wohl mehrere) Offiziellen Flugplatz zu „ergattern“... wo sich Modellflieger regelmäßig ein freies Stelldichein geben können. Denn: Offizielle Flugplätze dürfen nicht „einfach so“ nach Gutdünken überflogen werden. Und mehr Platz und Flughöhe als ein Flugplatzgelände bietet, braucht der Modellflieger im allgemeinen nicht.
 

Raimili

User
nicht einseifen lassen...

nicht einseifen lassen...

an: pro modellflug

ich befürchte das Gleiche wie Uwe!
Gut ist aber das Ihr wohl nun die Taktik der Gegenseite durchschaut habt.
Daher mein Vorschlag:
Hart in der Sache bleiben, sich nicht von halbseidenen Versprechnungen in Sicherheit wägen lassen.
Und ruhig das Argument von Vertrauensverlust & vorgeschobenen Gründen in den Ring werfen.
Ich persönlich bin, seit dieser Sache, von der Politik mehr als enttäuscht - obwohl ich selbst vermeindlich gute Kontakte habe.

ich wünsche Euch/Uns ein Gutes Gelingen
Raimund
 
Hallo an alle, ich finde das immer noch der ganz falsche Ansatz.

Lieferdronen, Medikamente, Bücher, Lebensmittel, Menschen, das alles wird in Zukunft viel mit Dronen
transportiert werden, gar keine Frage.
Die Frage ist nur warum dürfen diese Dronen ohne Sichtkontakt geflogen werden ohne ein zu 100%
funktionierendes Ausweichsystem an Bord zu haben ?

Das solte doch vor dem ersten Flug eines solchen Gerätes Pflich sein, jedem Flugzeug, Ballon, Windrad,
Bauwerk, Baum, Kran und Modellflugzeug ausweichen zu können, oder ?

Dann währen doch alle anderen Auflagen für die Katz ;);)
 
Hallo an alle, ich finde das immer noch der ganz falsche Ansatz.

Lieferdronen, Medikamente, Bücher, Lebensmittel, Menschen, das alles wird in Zukunft viel mit Dronen
transportiert werden, gar keine Frage.
Die Frage ist nur warum dürfen diese Dronen ohne Sichtkontakt geflogen werden ohne ein zu 100%
funktionierendes Ausweichsystem an Bord zu haben ?

Das solte doch vor dem ersten Flug eines solchen Gerätes Pflich sein, jedem Flugzeug, Ballon, Windrad,
Bauwerk, Baum, Kran und Modellflugzeug ausweichen zu können, oder ?

Dann währen doch alle anderen Auflagen für die Katz ;);)

Ich kann Dir aus erster Hand mitteilen, dass diese Vorgaben überhaupt kein Problem mehr sind. Vergiss den Spielkram, den DJI da in die Copter baut.
Man arbeitet an Systemem, mit denen jeder Copter dem anderen ausweichen kann (ähnlich TCAS) und es gibt schon wesentlich ausgefeiltere Systeme zur Erkennung von allen möglichen Objekten und deren Bewegungen als bei DJI. Die erkennen mittlerweile nicht nur, dass da was ist sondern wissen auch, was es ist.

Da setzen im Moment die Abgabepreise bei den Coptern im Hobbybereich die Grenze, bei großen und dementsprechend teuren Systemen kann man da noch wesentlich ausgefeiltere Systeme einbauen.
 

Raimili

User
Hangflug: Einen Hang (Hügel, Bergkuppe) als Modellflugplatz mit AE zu „deklarieren“? Ist ziemlich schräg, sollte aber doch möglich sein.

Ich halte Deinen Ansatz für sehr vernünftig. Allerdings einen Hang mit AE wird es vermutlich bei uns im Land nicht geben.
Denn um eine AE zu erlangen muss vom Startplatz aus das gesamte Fluggebiet einsehbar sein. In der Regel ist das wegen Bäumen und Bewuchs kaum realisierbar.
Sollte es doch jemand geschafft haben, bitte bei mir melden, ich bilde mich gerne weiter.

Grüße und good luck
Raimund
 
Schön, dass du den Durchblick hast ;) Klar wollen die uns einseifen. Wir nerven nämlich und sorgen für Unruhe. Und natürlich will keiner Schuld sein. Die schieben sich das schön gegenseitig in die Schuhe. Sollen sie doch machen ...

Nee, ich kenne den Laden und lese ihre Aussagen.
Die Kurzformen davon sind:
Gebt Ruhe mit dem erreichten.
Ihr seid schon besser gestellt als der Rest.
Wer mit euch den Luftraum teilen muss, will euch dort nicht haben.

Das es für die autonom fliegenden Dinger wie für die Modellflieger im Zweifelsfall nur eine Richtung gibt - runter, und zwar bis auf den Boden - wird ganz geflissentlich ausgeblendet.
Wie die UAV-Vögel mit FPV bei BVR zum Ausweichen gebracht werden, wird noch für viel "Belustigung" bei den Bodenbewohnern und den anderen Luftraumnutzern sorgen,
den nativ dort ansässigen wie den menschlichen.
Nur hat man es da im Laufe der Zeit bei den menschgemachten einfacher - Technik wird dazu herhalten müssen und eine gefühlte Sicherheit vermitteln sollen.
Was interessieren da Einzelschicksale? Vögel? Interessieren seit der Energiewende nur noch wenige. Wie wirksam ist die Öffentlichkeitsarbeit der Vogelschützer?
Berichte zu den tausenden Vögeln, die von den Windkraftanlagen geschreddert werden, werden schön unterdrückt - oder für Spenden ausgeschlachtet.
Anlagen verhindern? Nicht mehr, das war mal.

Im Selbstbau ist die Technik nicht zu verankern - also sind die Selbstbauer auszuschalten. Geht auch nicht?
Dann reglementieren wir sie halt und erzählen laut und deutlich mit Unterstützung von allen anderen, dass sie ja eh schon bevorzugt behandelt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Um eine AE zur erlangen ist die Einsehbarkeit kein Kriterium. Es ist viel schlimmer.
Paragraph 20 (alt16) der LuftVO gibt ja vor wann man eine AE benötigt. Nämlich wenn man Verbrennerflug betreiben will im Abstand von weniger als 1,5 km Entfernung der nächsten Wohnbebauung. Damit ist klar, Du wirst keine AE für ein Hangfluggebiet bekommen, weil es keinen Grund für die AE gibt. Hang- und E-Flug sind ja erlaubnisfrei.

Ich habe genau das Thema in meinem Heimatverein.
Wir fliegen E- und Segelflug mit einem Abstand von ca. 450m zur nächsten Wohnbebauung und wollten den Platz mit einer AE absichern. Wir haben ein Lärmgutachten für Verbrennerflug erstellen lassen, obwohl vereinsintern keinen VB-Flug gestatten würden und den Antrag mit dem Luftamt besprochen. Uns wurde vom LA gesagt, die zeitlichen Auflagen würden uns einschränken und wir hätten damit eher Nachteile als Vorteile. Deshalb wäre es besser weiter erlaubnisfrei ohne Platz-AE, dafür mit der persönlichen AE bis 25kg, zu fliegen. Das haben wir dann auf Eis gelegt.

Falls alles so kommt wie derzeit bekannt, werden wir wohl doch eine AE für VB-Flug für unser Modellfluggelände einholen müssen, damit wir über 100m fliegen dürfen..... :cry:
 
Hallo

Um eine AE zur erlangen ist die Einsehbarkeit kein Kriterium. Es ist viel schlimmer.
Paragraph 20 (alt16) der LuftVO gibt ja vor wann man eine AE benötigt. Nämlich wenn man Verbrennerflug betreiben will im Abstand von weniger als 1,5 km Entfernung der nächsten Wohnbebauung. Damit ist klar, Du wirst keine AE für ein Hangfluggebiet bekommen, weil es keinen Grund für die AE gibt. Hang- und E-Flug sind ja erlaubnisfrei.

Aha - und wenn ich am Hang über 5 Kg fliegen will?;)
 
Ich fliege selbst in zwei Vereinen mit AE , ich fühle mich trotzdem betroffen.
Warum?

1. will ich die Freiheit haben auch Wild Segler zu fliegen.
2. Es wird weiter Segler über 100 Meter in der Realität geflogen werden und beim ersten Unfall ist das dann der erste Aufhänger noch mehr Gesetze zu fordern und das heißt dann gute Nacht Modellflug.
3. Wer sagt dann nicht das es auf einmal bei einem neuen Platz nur noch eine AE mit Höhenbeschränkung gibt.

Deswegen der Kampf lohnt sich für Jeden egal ob Vereinsflieger mit AE oder Wildflieger bzw. Vereinsflieger ohne AE.

Vielleicht sollte man eher versuchen die unzähligen Drohnenkäufer mit auf die Barrikaden zu bringen, sollen ja laut BVMI mehrere 100 TSD sein.

Kleinkrieg unter einander ist jedenfalls das dümmste was man tun kann.

Ich möchte auch den Jungs von ProModellflug mal Danke sagen, ihr macht trotz des Rückschlages einen guten Job.

Ich würde euch jedoch empfehlen den Druck auf die CDU zu verstärken, gerade wegen der Wahl.

Nervöse Abgeordnete die um ihren Wahlkreis Platz bangen können richtig nerven in einer Partei und das kenne ich sehr gut, war früher auch mal in der Politik aktiv daher kenne ich das nur zu gut.
Gerade bei den Direktmandaten sind es manchmal nur wenige Stimmen die über den Einzug ins Parlament entscheiden.
Da kann eine gezielte Kampagne eines Vereins im Ort richtig weh tun.

Das sollte man nicht unterschätzen.

Leider sind wir nicht so ein Breitensport wie der Fussball, die haben nämlich genau aus diesem Grund Narrenfreiheit und nutzen diese auch.
 

rubberduck

User gesperrt
Und deswegen knallen hier die Sektkorken:
http://www.uavdach.org/website2016/...av-d-a-ch-zur-geplanten-aenderung-luftvo.html

Aber da gibt es vermutlich keinen Zusammenhang.

Zitat UAV-Dach:
aus dem o.a. Link .....
Auf der anderen Seite geistern sie durch die Luft, an Orten wo sie nicht hingehören, können Rechtsgüter gefährden oder gar Unfälle verursachen.

Das sind z.B. kamerabestückte Drohnen über dem Nachbargrundstück (Privatsphäre), der Flug über Besucher an Sehenswürdigkeiten oder von Sportveranstaltungen und Open-Air-Konzerten sowie der leichtsinnige Aufstieg im An- und Abflugsektor von Flughäfen. Im Jahr 2016 wurden fast 70 Zwischenfälle mit Drohnen im Luftraum registriert.
---------

Was für ein Hohn, wenn man bedenkt wer über Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen mit Kamerdrohnen fliegt.

Die Medienfirmen fliegen über unsere Köpfe !

Und alle die die von Luftaufnahmen profitieren.

Das ist die Realität.

Jeden Abend sehe ich die Bilder im Trailer unserer WDR Lokalzeit Sendung, die eines DJI Inspire über unserer Innenstadt, dicht vorbei am Posttower, über dem Siebengebirge usw. Tolle Bilder, aber überall dort ist das Fliegen verboten.
Wenn der Kamerakopter abstürzt, macht es keinen Unterschied, ob er privat oder kommerziell betrieben wird. Der Schaden ist der gleiche.
Aber anscheinend bekommt der WDR fast jede Ausnahmegenehmigung.

So sieht es aus, anderen verbieten und sich selber erlauben.

Was für eine Vera....... Sorry das mich sowas aufregt ...

Jürgen
 
Nee, ich kenne den Laden und lese ihre Aussagen.
Die Kurzformen davon sind:
Gebt Ruhe mit dem erreichten.
Ihr seid schon besser gestellt als der Rest.
Wer mit euch den Luftraum teilen muss, will euch dort nicht haben.

Das es für die autonom fliegenden Dinger wie für die Modellflieger im Zweifelsfall nur eine Richtung gibt - runter, und zwar bis auf den Boden - wird ganz geflissentlich ausgeblendet.
Wie die UAV-Vögel mit FPV bei BVR zum Ausweichen gebracht werden, wird noch für viel "Belustigung" bei den Bodenbewohnern und den anderen Luftraumnutzern sorgen,
den nativ dort ansässigen wie den menschlichen.
Nur hat man es da im Laufe der Zeit bei den menschgemachten einfacher - Technik wird dazu herhalten müssen und eine gefühlte Sicherheit vermitteln sollen.
Was interessieren da Einzelschicksale? Vögel? Interessieren seit der Energiewende nur noch wenige. Wie wirksam ist die Öffentlichkeitsarbeit der Vogelschützer?
Berichte zu den tausenden Vögeln, die von den Windkraftanlagen geschreddert werden, werden schön unterdrückt - oder für Spenden ausgeschlachtet.
Anlagen verhindern? Nicht mehr, das war mal.

Im Selbstbau ist die Technik nicht zu verankern - also sind die Selbstbauer auszuschalten. Geht auch nicht?
Dann reglementieren wir sie halt und erzählen laut und deutlich mit Unterstützung von allen anderen, dass sie ja eh schon bevorzugt behandelt werden.

Abgesehen davon, dass Vermutungen und Verschwörungstheorien jetzt auch nicht weiterhelfen. Es ist doch klar, dass die jetzt nicht beim DMFV auflaufen und sagen: hey sorry, wussten wir ja nicht, dass euch das so stört. Dann lassen wir halt doch alles beim alten. Und entschuldigt bitte die Umstände.

Sollen wir den Termin deshalb absagen? Sicher nicht.
 
pers. AE

pers. AE

Ah, das könnte funktionieren. :) Da wir ja hier mit persönlicher AE bis 25kg auch am Hang fliegen können, hatte ich das gar nicht im Fokus.

Sarkasmus an...da will ich mal egoistisch sein und auf eine ganzheitliche Regelung in der BRD hoffen...Sarkasmus aus

Ihr in Süden ward die gesamte Zeit diesbezüglich besser gestellt. Ich hatte die persönliche AE für mich in Nds. auch versucht zu erreichen und bin vor ca. 6 Jahren abgeblitzt, ohne Angabe von Gründen....
 

Pano

User
Persönliche AE

Persönliche AE

Hatte mit Herrn Oexler (Luftamt Südbayern) telefoniert. Die persönliche AE in Südbayern bezieht sich nur auf die Erlaubnis Modelle über 5 Kg im gültigen gesetzlichen Rahmen fliegen zu dürfen. Dies bedeutet, bei einer gesetzlichen Begrenzung auf 100 Meter gilt diese auch mit der persönlichen AE außerhalb von Modellflugplätzen mit allgemeiner AE.

Viele Grüße,

Pano
 
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