DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

StMarc

User
Gewerbliches Fliegen

Gewerbliches Fliegen

Nochmal zur Drucksache 39/17

Beim Lesen von S21-22 kann einem fast schlecht werden...da wird der gewerbliche Kopterflug fast gebührenfrei
gestellt und besondere Fähigkeiten werden nicht mehr geprüft. Prost Mahlzeit :(:(
Ich denke da an die vielen Architekten und andere Kleinunternehmer, die dann zukünftig mit ihren DJI´s die
Gegend unsicher machen!!
Die sind echt geschickt beim BMVI...mehr abgestürzte DJI´s sorgen automatisch für den 50m Deckel :mad:

Was hindert uns eigentlich daran ein Gewerbe anzumelden? Das müsste man mal prüfen. Gesetzeslücken ausnutzen...
 
Hast Du schon mal in China bestellt? Ich schon. Meine Pakete landen in schöner Regelmäßigkeit beim Zollamt wo ich sie dann abholen darf, weil natürlich alles ok ist. Die schauen sich auch immer brav an was tatsächlich im Paket ist. Absolut kein Problem das bei "Drohnenverdacht" schlicht zu konfiszieren. Oder eben nur gegen Vorlage des Registrierungsnachweises rauszugeben.

Hallo

ich und 3 Arbeitskollegen jeder einen kleinen "Multikopter" direkt aus China.
OK, sind nur so Winzinlinge für Indoor, aber es gab bei keinem Probleme mit dem Zoll.
Alle Päckchen wurden brav zugestellt.
War vor ca 6 Monataten.

Gruß
Gerhard
 

BZFrank

User
Was hindert uns eigentlich daran ein Gewerbe anzumelden? Das müsste man mal prüfen. Gesetzeslücken ausnutzen...

Primär die hohen Versicherungskosten (pro Modell/Fluggerät!) und mittelfristig das Finanzamt - wenn da nämlich kein Umsatz passiert wird das Unternehmen schnell beendet.
 
Ich habe heute auch dieses schon mehrfach erwähnte Standard-Schreiben von meinem MdB bekommen.
Ich habe ihm umgehend persönlich geantwortet.
Erstens bin ich nochmals auf die Situation der Vereine ohne AE und die Anforderungen des Modellsegelflugs eingegangen.
Zweitens auf dieses Zitat:

Auch außerhalb von Modelflugplätzen kann – im Gegensatz zu vielen Behauptungen - weiterhin Modellflugsport betrieben werden. Für Modellflugzeuge, die hier über 100 Meter aufsteigen wollen, kann eine behördliche und längerfristige Ausnahmegenehmigung beantragt werden."

Mein Text hierzu:
"Auf welche Formulierung der VO beziehen Sie sich hier? Eine Ausnahmegenehmigung für einzelne FLUGZEUGE kann nicht im Sinne eines Sicherheitsgewinnes sein und wäre nach meiner Auffassung verordnungswidrig. Schließlich geht es beim Schutz des Luftraums darum, WO die Modelle unterwegs sind, und nicht WELCHE. Nach meiner Kenntnis ist eine Ausnahmegenehmigung nur für einzelne STARTPLÄTZE möglich, und auch nicht für Einzelpersonen, sondern nur für Vereine. Deshalb halte ich diese Option für nicht praktikabel. Bitte nehmen Sie hierzu nochmals Stellung."


Wie seht Ihr das? Die Idee, es könnten Ausnahmegenehmigungen für einzelne MODELLE beantragt werden, ist doch illusorisch und zeugt vielmehr davon, dass der Verfasser dieses Textes keine Ahnung von der Materie hat.

Patrick
 

Knut

User

Der Artikel ist zumindest nicht abwertend geschrieben, wenn auch der wichtigste Grund für das Zustandekommen fehlt.
Die Kommentare sind nicht viel, dafür recht Aufschlussreich wie wohl die Öffentlichkeit auf die Deckelaktion reagieren dürfte.
Irgendso ein Manntragender ist auch dabei. In Ihrer Euphorie können sie sicher nicht begreifen, wer das Spiel um den freien Luftraum wohl an Ende gewinnen wird. Schritt eins ist bereits fast geschafft.
Genauso wenig wie der Rest der glaubt, mit dem Gesetzt wäre Ende mit der Drohnen, äh Kopterplage. Damit geht erst mal richtig zu Sache.
Und hier wäre der DMFV gefragt dieses einen Gesetzesabsatz mal einigen näher zu erläutern. Manch einer dürfte danach ahnen vom Regen in die Traufe zu geraten, oder um was es denn in Wirklichkeit geht. Das mit zunehmenden autonomen Drohnenverkehr auch etwas auf die Manntragende Zunft zukommen dürfte, ist so abwegig wohl nicht.
Und eine klare Forderung von Trennung Koptersparte und klassischen Modellflug. Da wird dann ersichtlich wo der Frosch sein Ding hat.

Tschüß
Knut
 

thomasr

User
Na, jedenfalls von der
"kann eine Ausnahmeregelung" erteilt werden Lösung, kann ich mir ja mal gar nichts kaufen.
Es kann dann auch sein, dass der zuständige Entscheider bei der BR mal vor allem Angst haben kann was falsch zu machen und das deswegen, aus welchen Gründen auch immer, auf keinen Fall genehmigen kann. Die Kriterien sind doch nirgendwo bestimmt, nach denen dies erfolgen kann.
Bullshit!

Und wisst ihr was?
Ich habe gar keine Kompromisse zu machen!
Ich habe das Recht eines Bürgers in einem Rahmen, den der Staat nach demokratischen Regeln und den Prinzipien des Grundgesetzes vorgibt, meinen Interessen nachzugehen!
Der Staat kann dieses Recht nur dann einschränken, wenn es für diese Einschränkung eine Begründung gibt.
Es gibt aber keinen Grund mir zu verbieten mit meinem 4m Segler mit 4,5kg, über privatem Grund bis zur erlaubten Höhe von 300m zu fliegen.

Für Abgrenzungsprobleme und die Zunahme der Multikopter kann ich nichts. Wenn es da Regelungsbedarf gibt, sollen Sie das bitte regeln.
Nein, Tiefflieger gibt es bei uns nicht; nein, gefährlich ist mein Flächenflug nachweislich auch nicht; nein, die Natur schände ich auch nicht; nein, unerlaubte Bilder von irgendwas mach ich auch nicht; nein, über Menschenmassen fliege ich auch nicht...... (Dass das alles in den Händen anderer mit ja beantwortet werden könnte, kann bei der Beurteilung ob ich es darf keine Rolle spielen).

Sorry, der Standpunkt ist vielleicht in dieser Diskussion nicht hilfreich ist, aber das musste jetzt mal raus.

Ich gehe davon aus, dass das schon geschehen ist, aber ich würde von unseren Verbänden durchaus erwarten, dass zur Klärung der möglichen Rechtsmittel erhebliche Aktivitäten unternommen werden. Und am Geld sollte das nicht scheitern.....

Vielleicht kann die öffentliche Darlegung der möglichen Rechtsmittel und Wege die Verordnungsgeber auch motivieren noch mal genau zu überlegen, wem man hier was per Vo verbietet.

Ich krieg es nicht hin A von B zu unterscheiden, na gut.... dann fliegt B halt mit raus.
Ich bin mir sicher, das ist juristisch nicht haltbar!

Gruß
Thomas
 
.... Ich habe das Recht eines Bürgers in einem Rahmen, den der Staat nach demokratischen Regeln und den Prinzipien des Grundgesetzes vorgibt, meinen Interessen nachzugehen!
Der Staat kann dieses Recht nur dann einschränken, wenn es für diese Einschränkung eine Begründung gibt.
Es gibt aber keinen Grund mir zu verbieten mit meinem 4m Segler mit 4,5kg, über privatem Grund bis zur erlaubten Höhe von 300m zu fliegen.

Für Abgrenzungsprobleme und die Zunahme der Multikopter kann ich nichts. Wenn es da Regelungsbedarf gibt, sollen Sie das bitte regeln.
Nein, Tiefflieger gibt es bei uns nicht; nein, gefährlich ist mein Flächenflug nachweislich auch nicht; nein, die Natur schände ich auch nicht; nein, unerlaubte Bilder von irgendwas mach ich auch nicht; nein, über Menschenmassen fliege ich auch nicht...... (Dass das alles in den Händen anderer mit ja beantwortet werden könnte, kann bei der Beurteilung ob ich es darf keine Rolle spielen). ....

Gruß
Thomas

Bin absolut Deiner Meinung!
 
Welche Fähigkeiten? Es geht doch vor Allem auch um autonome Drohnen... Die steuert keiner.... Also braucht auch Niemand eine Befähigung....

Ciao, Udo

nein, da hatte ich schon weitergelesen. Es geht dabei nicht mehr um Fluggeräte über sondern unter 5kg. Diese werden gerne für
gewerbliche Zwecke benutzt, was in der Vergangenheit nicht so einfach und auch teuer war. Und man musste auch vorfliegen!!

Fällt jetzt alles weg...Dobrindt hat gewerblichen Anwendungen den Weg freigemacht. Ich könnte morgen mit meinem
DJI (ja, hab ich auch...aber alles selbst zusammengebaut ;) ) ein Geschäft aufmachen und den Leuten ihre Häuser von
oben aufnehmen. Dazu bräuchte ich nicht mal vorfliegen, sondern müsste nur einen online-Test machen.

Das wird wirklich lustig :eek::mad:
 
Ich habe gerade eine Antwort auf auf die von Pro Modellflug formulierte Email erhalten.

Ich würde das mal hier so posten. Ich hoffe das ist ok.



Sehr geehrter Herr Schöpper,

die geplante Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten wurde vom Bundeskabinett beschlossen, jetzt muss der Bundesrat zustimmen.

In Zusammenhang damit werden wir weiterhin versuchen im Sinne der Modellfliegenden auf die Verordnung Einfluss zu nehmen. Inhaltlich gibt es noch zwei große Themenfelder, die aus unserer Sicht geklärt werden müssen.

Zur Frage der Flughöhe von Modellflugzeugen hatte es bereits im vergangenen Jahr einen Kompromissvorschlag gegeben, der mit dem Bundesverband der Modellfliegenden abgestimmt war: Ab einer Flughöhe von 100 Metern außerhalb von Modellflugplätzen sollten Modellfliegende einen Sachkundenachweis vorweisen müssen, der von den Vereinen hätte ausgestellt werden können. Diesem Kompromiss hat nach unseren Erkenntnissen das Bundesministerium der Verteidigung widersprochen, so dass derzeit der Beschluss des Bundeskabinetts ein Verbot für Höhen über 100 Meter oder alternativ ein kompliziertes Antragsverfahren für eine Aufstiegserlaubnis bei den Luftfahrtbehörden bei den Ländern vorsieht. Das ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, einen neuen Kompromiss hierzu zu finden.

Bezüglich der Thematik Naturschutzgebiete gibt es ebenfalls noch Gesprächsbedarf. Hier sind wir auch mit den Bundesländern in Kontakt, ob und in welchem Maße es bereits jetzt oder geplant die in der Verordnung angesprochene Ausnahmen gibt bzw. geben soll.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Poschmann

--
Sabine Poschmann, MdB
Stellvertretende wirtschafts- und energiepolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für den
Mittelstand und das Handwerk

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Jakob-Kaiser-Haus 4763

Tel.: 030 227 78496
Fax: 030 227 76496

www.sabine-poschmann.de




Gruß
Thorsten
 
Übung zu irgendeinem YAFT (yet another fragwürden Test)

Übung zu irgendeinem YAFT (yet another fragwürden Test)

Also, erst hier


https://www.safe-drone.com/de/app/wbt/wbt-uebung/

fleissig üben,

dann registrieren,brav alle Personendaten hinterlegen ,bestehen, am besten auch noch wo man illegal fliegt :D

für alle die es noch nicht kennen.


gruss rudi
 
Hallo

hat keiner die Möglichkeit die Hersteller auf der Spielwarenmesse zu mobilisieren.

Bei der Eröffnung sind immer Politiker anwesend und viel Presse und da muss eben ein Hersteller oder die Hersteller zur Sprache bringen, dass das Hobby durch den Verordnung kaputt gemacht wird.

Als ein Verbot für Modellschiffe auf bayr Seen anstand hat das auch geklappt:

Stoiber bei der Eröffnung am Graupener Stand:
" oh so ein schönes Hobby, toll für die Jugend... bla bla bla"

Herr Graupner:
".... und wenn es nach ihrer Neufassung der Gewässerordung geht ist das in Zukunft verboten"

und das vor der versammelten Presse !!!

..... da wurde dann tatsächlich die Verordnung nochmal überarbeitet.

Gerhard

Gruß
Gerhard
 

HPR40

User
Aus beidem ergibt sich die unglaublich raffinierte Vorgehensweise bei der Einführung des Autonomen Flugraums
für unbemannte Flugmodelle und Luftfahrtsysteme zwischen 5-25kg

Über 5 Kg vieleicht damit Flüge außerhalb der Sichtweite auf jeden Fall in den genehmigungspflichtigen Bereich fallen und auf jeden Fall eine Einzelerlaubnis der Behörde notwendig ist?

Könntet ihr bitte mal mit dem Schwachfug aufhören? Danke.

Gruß Horst

P.S. sorry das ich Dich zum zitieren genommen hab Jürgen, da musste ich nicht soviel löschen
 

k_wimmer

User
Ich habe gerade eine Antwort auf auf die von Pro Modellflug formulierte Email erhalten.

Ich würde das mal hier so posten. Ich hoffe das ist ok.



Sehr geehrter Herr Schöpper,

die geplante Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten wurde vom Bundeskabinett beschlossen, jetzt muss der Bundesrat zustimmen.

In Zusammenhang damit werden wir weiterhin versuchen im Sinne der Modellfliegenden auf die Verordnung Einfluss zu nehmen. Inhaltlich gibt es noch zwei große Themenfelder, die aus unserer Sicht geklärt werden müssen.

Zur Frage der Flughöhe von Modellflugzeugen hatte es bereits im vergangenen Jahr einen Kompromissvorschlag gegeben, der mit dem Bundesverband der Modellfliegenden abgestimmt war: Ab einer Flughöhe von 100 Metern außerhalb von Modellflugplätzen sollten Modellfliegende einen Sachkundenachweis vorweisen müssen, der von den Vereinen hätte ausgestellt werden können. Diesem Kompromiss hat nach unseren Erkenntnissen das Bundesministerium der Verteidigung widersprochen, so dass derzeit der Beschluss des Bundeskabinetts ein Verbot für Höhen über 100 Meter oder alternativ ein kompliziertes Antragsverfahren für eine Aufstiegserlaubnis bei den Luftfahrtbehörden bei den Ländern vorsieht. Das ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, einen neuen Kompromiss hierzu zu finden.

Bezüglich der Thematik Naturschutzgebiete gibt es ebenfalls noch Gesprächsbedarf. Hier sind wir auch mit den Bundesländern in Kontakt, ob und in welchem Maße es bereits jetzt oder geplant die in der Verordnung angesprochene Ausnahmen gibt bzw. geben soll.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Poschmann

--
Sabine Poschmann, MdB
Stellvertretende wirtschafts- und energiepolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für den
Mittelstand und das Handwerk

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Jakob-Kaiser-Haus 4763

Tel.: 030 227 78496
Fax: 030 227 76496

www.sabine-poschmann.de




Gruß
Thorsten

Hallo,

die Antwort die ich bekommen habe ist viel spassiger:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Wimmer,

im vergangenen Jahr hatten Sie sich an Herrn Krichbaum gewandt und Ihre Bedenken zur sog. "Drohnen-Verordnung" geschildert, die zum damaligen Zeitpunkt erarbeitet wurde.

Inzwischen wurde die Verordnung nach intensiven Gesprächen zwischen dem zuständigen Bundesverkehrsministerium, den Sicherheitsbehörden und den betroffenen Fachverbänden in Kraft gesetzt. Anbei übersende ich Ihnen im Auftrag von Herrn Krichbaum einen Flyer, der die wesentlichen Neuregelungen benennt. Weitergehende Informationen sich auch im Internet unter www.bmvi.de/drohnen abrufbar.

Mit freundlichen Grüßen



Dr. Carsten Buchholz
-Büroleiter-

Büro Gunther Krichbaum
Mitglied des Deutschen Bundestages
Vorsitzender des Ausschusses für die
Angelegenheiten der Europäischen Union

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon 030-227 703 71
Telefax 030-227 763 71
gunther.krichbaum@bundestag.de
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Demnach ist der Drops gelutscht !
Interessant ist auch, dass für den o.a. Herrn der 19.01.2017 im letzten Jahr war !!!

Das ist etwas , was man sich wohl auf der Pupille zergehen lassen muss.
 
...Ich gehe davon aus, dass das schon geschehen ist, aber ich würde von unseren Verbänden durchaus erwarten, dass zur Klärung der möglichen Rechtsmittel erhebliche Aktivitäten unternommen werden...Gruß Thomas

Da die Forderung schon öfters kam und bisher unbeantwortet blieb, glaube ich eher nicht, dass dazu Schritte unternommen wurden...
 
Strategiewechsel

Strategiewechsel

Es war sicherlich angebracht von den verbänden sanft zu verhandeln, vernünftig und entgegenkommend.
Allerdings ist jetzt eine wende eingetreten, unsere argumente werden einfach übergangen.
Thomasr hat absolut recht. Meine/unsere freiheiten dürfen nicht ohne grund eingeschränkt werden. Das wird zweifelsfrei gemacht.
Das dürfen wir uns nicht bieten lassen.
Das wir "normalen" modellflieger ein problem darstellen müssen sie erstmal beweisen.
Raus aus der defensive. ;)

Franz
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten