DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

hholgi

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Patente

Patente

Leute .... vergeßt die Patente.
Amazon hat Geld, da kann man einfach mal ein paar Patente raushauen.

Ich selbst hab eins, das nie für ne Realisierung gedacht war ....
 
Wie soll ich jetzt diesen Beitrag verstehen? Der Ton wird hier langsam echt seltsam.
Ich sage keineswegs, dass ich ausschließe, dass Lieferdrohnen kommen könnten. Aber sie werden für mein Dafürhalten das Paket nicht völlig autonom abliefern. Mich wundert und ärgert v.a., dass im Moment niemand in der medialen Darstellung die Haftungsrisiken uind Lösungen dazu darstellt, sondern nur irgendwelche utopischen Szenarien entwickelt werden.
Ich halte z.B. einen Ablauf wie folgt für realistisch:
1. Paket-App klingelt an: "Paket kann ab sofort zugestellt werden"
2. Empfänger ruft Paket ab
3. Paket-App: "Drohne kommt in ca. 5:30 min"
4: Paket-App: Klingeling, "Drohne ist da (100m GND), bitte um Freigabe zum Absetzen, Sichern Sie den definierten Anflugpfad und Landeplatz!"
5: Empfänger erteilt Freigabe
6: Paket wird abgesetzt
Schwubs, schon liegt die gesamte Haftung für die Absicherung beim Kunden



Könnte man zunächst meinen. Wenn's aber in der Art kommt wie von mir oben beschrieben, kann das volle Haftungsrisiko für solche Vorfälle ab der Freigabe auf den Kunden abgewälzt werden.
Moin Patrik, dazu eine ganz klitzekleine Bemerkung:
die Absicherung läge dann jetzt schon bei dir, wenn du Pakete mit Ankündigung bekommen würdest.
Weil du der Auslieferung in einem bestimmten Zeitfenster zustimmst, ist der Auslieferer aus der Haftung bei der Zustellung entlassen?
Bestimmte Haftungsrisiken lassen sich nicht übertragen. Wenn du anwesend bist, hast du deinen Teil getan, der Rest bleibt beim alten.
Die Abwälzung ist nach jetziger Rechtslage nicht zulässig und sie wird es auch in zukünftiger Rechtslage mit ziemlicher Sicherheit bleiben.
Und bitte nicht B2B und Privatkunden in einen Topf schmeißen, klappt nicht.

Punkt 4. und 5. wäre ein Eingriff in den öffentlichen Luftraum. Der wird Privatpersonen mit Sicherheit nicht gestattet.
Deine oben beschriebe Konstruktion ist sehr hypothetisch und blendet verschiedene Unmöglichkeiten aus.

Ich wundere mich über die reine hypothetischen Konstruktionen ob der angekündigten VO.
Jetzt sind schon darauf abgestellte AGBs und deren Inhalt ein Thema...
 
Lieferkonditionen ......... Uscha

Lieferkonditionen ......... Uscha

Lieferkonditionen ......... Uscha

Hallo "Uscha" und "PatrickB",

letztendlich ist die Haftungsfrage bei Anlieferung von Paketen (hier beispielsweise Lufttransport) ganz einfach damit zu beantworten:

Es kommt auf die vereinbarte Lieferkondition an.

Es gibt nationale Lieferkonditionen wie z.B. "frei Haus" oder "ab Werk" und es gibt eine ganze Reihe von internationalen Lieferkonditionen, siehe z.B. https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/incoterms-®-2010-flyer.pdf

Wer bis zu welchem Zeitpunkt wie hoch für etwas haften muss, bestimmen die beiden Vertragspartner (Verkäufer und Käufer) selbst.

Da ist Deine Antwort, lieber "Uscha", doch sehr dem Bereich des Hörensagens zuzuordnen -- unabhängig von einer Reihe von Interpunktionsfehlerchen.

Bevor hier im Forum wieder zu sehr über Haftung (wer, wie, wo und weshalb ?) spekuliert wird, lohnt sich ein genauerer Blick auf die gewählte Lieferkondition.

Viele Grüße
"dadälus79" :)
 

BOcnc

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Was ihr noch vergessen habt:

Vorher muss die Polizei noch die Straße sperren und räumen. Wer hat schon einen Landeplatz. In der Stadt sicher nicht viele.
 
Drohnenlieferungen - ungelöste und unlösbare Probleme - und wir sollen leiden?

Drohnenlieferungen - ungelöste und unlösbare Probleme - und wir sollen leiden?

Die Abwälzung ist nach jetziger Rechtslage nicht zulässig und sie wird es auch in zukünftiger Rechtslage mit ziemlicher Sicherheit bleiben.
Und bitte nicht B2B und Privatkunden in einen Topf schmeißen, klappt nicht.

Da bin auch ich mir sicher. Das Versandrisiko lässt sich nicht auf den Endverbraucher abwälzen.

Es gibt dermaßen viele ungelöste Probleme bezüglich der Paketanlieferung per Drohne, die ggf. auch gar nicht lösbar sind, was mir so einfällt:


- das Paket muss extrem ausgepolstert (teuer!) sein (siehe abstruse Fallschirmlandungs-Idee)
- das Paket muss wasserfest / wasserdicht sein - kann ja mal regnen, liegt ja eine zeitlang im Garten ...
- wie das abgesetzte und noch nicht ins Haus geholte Paket gegen Diebstahl sichern
- keinerlei Verletzungsrisiko bei Start und Landung muss gewährleistet sein
- passendes Grundstück außerhalb von Städten
- welche Versicherung versichert diese Art von Anlieferung und was soll das kosten?

Beliebig weitere Punkte hinzuzufügen. Aber reicht erstmal.

Alles deutet auf stark steigende Kosten hin, wahrscheinlich gar nicht gewinnbringend. Es wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit preiswerter, den Paketfahrer nicht zu entlassen, sondern weiterhin seinen Job machen zu lassen.

Aber UNS kann man ja schon mal beiseite räumen.
 
Punkt 4. und 5. wäre ein Eingriff in den öffentlichen Luftraum. Der wird Privatpersonen mit Sicherheit nicht gestattet.
Deine oben beschriebe Konstruktion ist sehr hypothetisch und blendet verschiedene Unmöglichkeiten aus.

Zugegebenermaßen kenne ich die zugrundeliegenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht.
Ich verstehe unter "Freigabe" im oben verwendeten Sinne aber keine aus luftrechtlicher Sicht. Sondern die Erlaubnis, dass die Drohne z.B. auf Deinem Privatgrund aufsetzen darf und Du als Kunde das Dir mögliche/das Vereinbarte getan hast, um Gefährdungen zu vermeiden. Z.B. dass ausgeschlossen ist, dass Dein Dreijähriger oder Dein Hund plötzlich hinter der Garage hervorgeschossen kommt und die Drohne fangen will, oder Du just in dem Moment z.B. den Baum auf Deinem Grundstück umsägst, der dann die Drohne erschlägt. Ich halte eine schriftliche Abstellgenehmigung allein, so wie Du das jetzt dem Paketdienst ausstellen kannst, für nicht ausreichend, denn die Risiken bei einem Paket-Absetzen durch eine Drohne im Vorgarten sind doch um etliches vielfältiger.
Weiterhin die Haftung für Produktbeschädigung/Verlust:
Bei einer derzeitigen Abstellgenehmigung wirst Du diese i.d.R. für einen überdachten Bereich erteilen (z.B. Garage). Damit ist das Risiko, das ab der Abstellung auf den Kunden übergeht, erträglich gering.
Bei einer Drohnenzustellung im Garten ist der Abstellort i.d.R. aber nicht überdacht und damit nicht regengeschützt und frei zugänglich. Das Risiko für den Kunden ist also um Größenordnungen höher.
Aus all diesen Gründen halte ich nur "delivery on demand" mit einer Zustimmung des Kunden sehr zeitnah zur Zustellung für sinnvoll, alles andere wird zu vielen Auseinandersetzungen führen.

Patrick
 

rubberduck

User gesperrt
Vergesst mal die Paketdrohnen. Oder die Lufttaxis.
Die sind allesamt noch weit entfernt

Es gibt bereits jetzt viele einsetzbare Nutzungsbeispiele für autonome UAV.
Landwirtschaft, Vermessung, Geologie, Forstwirtschaft, Archäologie, Biologie, Forstwirtschaft ... also allgemein, die Nutzung von Fernerkundungsdaten.

Hier zb. ein gut gemachter Beitrag aus Österreich
http://www.thermografie.co.at/files/flugdrohne_thermografiev2-1.pdf

Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Schön. Dafür aber müssten die Modellflieger nicht weichen.

Genau,
das ist gerade das was mich so ärgert.
Ich bin durchaus realistisch und sehe auch viele gute und sinnvolle Anwendungsbereiche bei Flugdrohnen.

Warum die Politik gleich alles über einen Kamm schert und einen ganzen Luftraum reservieren will, hat deswegen sicher Gründe, die uns noch verborgen bleiben. Wahrscheinlich haben Grosskonzerne mit ihren Lobbyisten so etwas gefordert, in Brüssel wie auch hierzulande.

Deswegen sind es nicht die sog. "Drohnen" schuld, sondern einzig allein die Politiker und Behörden.
 
Lieferkonditionen ......... Uscha

Hallo "Uscha" und "PatrickB",

letztendlich ist die Haftungsfrage bei Anlieferung von Paketen (hier beispielsweise Lufttransport) ganz einfach damit zu beantworten:

Es kommt auf die vereinbarte Lieferkondition an.

Es gibt nationale Lieferkonditionen wie z.B. "frei Haus" oder "ab Werk" und es gibt eine ganze Reihe von internationalen Lieferkonditionen, siehe z.B. https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/incoterms-®-2010-flyer.pdf

Wer bis zu welchem Zeitpunkt wie hoch für etwas haften muss, bestimmen die beiden Vertragspartner (Verkäufer und Käufer) selbst.

Da ist Deine Antwort, lieber "Uscha", doch sehr dem Bereich des Hörensagens zuzuordnen -- unabhängig von einer Reihe von Interpunktionsfehlerchen.

Bevor hier im Forum wieder zu sehr über Haftung (wer, wie, wo und weshalb ?) spekuliert wird, lohnt sich ein genauerer Blick auf die gewählte Lieferkondition.

Viele Grüße
"dadälus79" :)
Moin Daddelus,

das Wissen darüber musste ich schon in der ersten vom mehreren erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildungen 1977 nachweisen - so what?
Abgesehen davon, dass du mal Hinterfragen solltest, welche Allgemeinplätzchen und Bezüge du an den Haaren herbeiziehst und was der Bezug von Patrik war.
Genau: die möglichen Auswirkungen einer zukünftigen VO im Bezug auf Kaufverträge und Lieferbedingungen - Spekulation und Hypothese pur.
Komplett unterschiedliche Bereiche noch dazu - Luftrecht gegen Kaufverträge und Lieferbedingungen...:rolleyes:
Käufer und Verkäufer bestimmen die Höhe der Haftungen? :rolleyes: Nö.

Was ist die normale Lieferkondition im Privatbereich, also nicht B2B, mit vereinbarter Auslieferung durch den Verkäufer?
Wie viele Rechtsgeschäfte gibt es bei einem normalen Kauf einer Privatperson? Die Zahl 1 reicht nicht, 2 auch nicht.
Insofern wünsche ich dir weiter viel Spaß beim weiteren Spekulieren und weiterem Rumdaddeln....
 
Vergesst mal die Paketdrohnen. Oder die Lufttaxis.
Die sind allesamt noch weit entfernt
Das würde ich nicht unterschreiben.

Was in den letzten Jahren an Entwicklungen für Jedermann „brauchbar“ gemacht wurde, waren vor 10 ~ 15 Jahren noch feuchte Träume einiger weniger Spezialisten.

Das ich mit einer Streichholzschachtel „großen“ Drohne meine Katzen verrückt machen kann... also, wenn mir das einer vor 10 Jahren vorausgesagt hätte... ich denke, ich hätte bestimmt gesagt:

Klar doch. Und morgen schneit es. :rolleyes:

(BTW. Meine einzige Drohne!)
 
Zugegebenermaßen kenne ich die zugrundeliegenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht.

Moin Patrik,

dann schmeiß bitte auch nicht mit Auflistungen wie im von mir zitierten Fred um dich und kläre bitte vor Verwendung für dich ab, was andere Begriffe bedeuten, wie "on demand".

Bei einem einfachen Kauf einer Milchpackung im Laden wickelst du rechtlich schon mehrere Rechtsgeschäfte ab. Wissen viele nicht.
Mit vereinbarter Lieferung kommen noch weitere dazu.

Lasst uns hier endlich den Nebelkerzenscheiß beenden.
Es geht um eine beabsichtigte VO, die die Vorbereitung für einen größeren Eingriff in den Luftraum darstellt, der bis jetzt ziemlich frei genutzt werden kann und darf.
Das soll jetzt mal eben eigeschränkt werden und später noch weiter reduziert werden.
Das gilt es moderat und machbar zu gestalten.
Federn werden alle lassen müssen, den Modellflug stranguliert man jedoch gerade.
Alles andere kann man hinterher angehen.
 
1oo Meter Höhe, 2 kg

1oo Meter Höhe, 2 kg

684 Seiten und teilweise nur Murx und Schrott beim schreiben.
Es ist doch sicherlich bei allen Parteien noch gar nicht durchgedrungen was die mit uns vorhaben. Hier müssen wir ansetzen und alle namhaften Politiker wachsam rütteln. DAs muss rauf bis zu Merkel,die sicher im Modellflug so gut wie nichts weiss!

DAss wir wissen was möglich ist und was nicht ist klar aber wir haben nicht zu entscheiden!
Ob unsere 1oo.ooo Wählerstimmen was nützen, wohl eher nicht. Aber welche Sinnlosigkeit jetzt in Deutschland umgesetzt werden soll, das muss schon mal an höhere Stellen gehen. DDR ´lässt grüssen.

DAs hin und Hergeschriebsel ist doch nur für uns zur Unterhaltung mehr auch nicht.

Wird aber Automatikfliegen,Agrarwirtsch. Fotografieren,Verbrechenbekämpfung ect. mit Drohnen/Copter so hoch eingestuft dann werden wir auf Granit beissen. DAs ist mir auch klargeworden. Das Zeitalter TEchnik ist weiter vorangeschritten, das lässt sich nicht mehr aufhalten. Passen wir da wir wirklich nicht mehr dazu???##

Gruss von Werner Klein Allgäu im Wieslauftal
 
am Thema vorbei klugscheissern ..... Uscha

am Thema vorbei klugscheissern ..... Uscha

am Thema vorbei klugscheissern ..... Uscha

Hallo "Uscha",

jetzt hast Du wiederholt mit NICHT-Wissen am Thema vorbei angebliche Kenntnisse vorgegeben.

Es ist ganz einfach so, dass mit Zustandekommen eines Lieferauftrages immer auch Lieferkonditionen abgestimmt werden.
Egal, ob Privatmann oder Firma oder Inland oder Ausland.
Der Frachtführer (z.B. DHL mit seiner Drohne) liefert aus und hat selbstverständlich eine Lieferkondition (wie im letzten Post beschrieben) vereinbart.
Die gewählte Lieferkondition beschreibt dann, wer in welcher Höhe bis wann für welche Umstände zu haften hat und in welchen Grenzen Schäden zu ersetzen sind.

Deine Ausbildung scheint das nicht behandelt zu haben -- oder Du warst geistig abwesend.

Für meinen Teil kann ich durchaus entsprechende Ausbildung und 25 jährige berufliche Tätigkeit im Versicherungs- und Haftungsrecht vorweisen.

Viele Grüße
"dadälus79" :)
 

rubberduck

User gesperrt
684 Seiten und teilweise nur Murx und Schrott beim schreiben.

Gruss von Werner Klein Allgäu im Wieslauftal

Das ist ein Diskussionsforum.
Setz dich mal mit einigen hundert völlig unbekannten Leuten mit unterschiedlichen Meinungen und Hintergrundwissen zum Thema zusammen und versuche ganz präzise und in Kürze auf den Punkt zu kommen. Wie soll das denn gehen?

Dazu braucht man auch im realen Leben Monate oder länger.

Jürgen
 

eddy

User
Bitte wieder zurück zum Thema; DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus")

Paketversicherungen interessiert HIER nicht die Bohne!

Dankeschön
 

Eisvogel

User
Wir müssen die Götter besänftigen

Wir müssen die Götter besänftigen

und ein Opfer darbringen!

Vielleicht einen alten flügellahmen Griechen, das könnte helfen ;)
 
am Thema vorbei klugscheissern ..... Uscha
Moin Daddelus,
final in deine Richtung
jetzt hast Du wiederholt mit NICHT-Wissen am Thema vorbei angebliche Kenntnisse vorgegeben.
Wenn schon, dann Kenntnisse vorgetäuscht oder vorgebliches Wissen…
Schon mehrere Beiträge von dir im Fred, die mit Thema nichts zu tun haben…

Es ist ganz einfach so, dass mit Zustandekommen eines Lieferauftrages immer auch Lieferkonditionen abgestimmt werden.
Wieder haarscharf am Thema vorbei…
Deine Ausbildung scheint das nicht behandelt zu haben -- oder Du warst geistig abwesend.
Welche meiner Ausbildungen meinst du? Welche kennst du?
Wenn man die angesprochenen Leute nicht kennt, also nur Mutmaßungen anstellen kann, also keine Ahnung hat, sollte man Dieter Nuhr beherzigen…
Die gewählte Lieferkondition beschreibt dann, wer in welcher Höhe bis wann für welche Umstände zu haften hat und in welchen Grenzen Schäden zu ersetzen sind.
Die vereinbarte zählt, gewählt wird anderswo…
Für meinen Teil kann ich durchaus entsprechende Ausbildung und 25 jährige berufliche Tätigkeit im Versicherungs- und Haftungsrecht vorweisen.
So lange im Praktikum?
In deine Richtung stecke ich in den Nebelkerzenscheiß keine Arbeit mehr.

Wie Eddy schon geschrieben hat: wir haben hier ein anderes ernsthaftes Thema und nicht die Zeit für so einen Blödsinn.
Warum habe ich immer die Frage nach bezahlten Lobbyschreiberlingen im Hinterkopf....
 
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