Moin Patrik, dazu eine ganz klitzekleine Bemerkung:Wie soll ich jetzt diesen Beitrag verstehen? Der Ton wird hier langsam echt seltsam.
Ich sage keineswegs, dass ich ausschließe, dass Lieferdrohnen kommen könnten. Aber sie werden für mein Dafürhalten das Paket nicht völlig autonom abliefern. Mich wundert und ärgert v.a., dass im Moment niemand in der medialen Darstellung die Haftungsrisiken uind Lösungen dazu darstellt, sondern nur irgendwelche utopischen Szenarien entwickelt werden.
Ich halte z.B. einen Ablauf wie folgt für realistisch:
1. Paket-App klingelt an: "Paket kann ab sofort zugestellt werden"
2. Empfänger ruft Paket ab
3. Paket-App: "Drohne kommt in ca. 5:30 min"
4: Paket-App: Klingeling, "Drohne ist da (100m GND), bitte um Freigabe zum Absetzen, Sichern Sie den definierten Anflugpfad und Landeplatz!"
5: Empfänger erteilt Freigabe
6: Paket wird abgesetzt
Schwubs, schon liegt die gesamte Haftung für die Absicherung beim Kunden
Könnte man zunächst meinen. Wenn's aber in der Art kommt wie von mir oben beschrieben, kann das volle Haftungsrisiko für solche Vorfälle ab der Freigabe auf den Kunden abgewälzt werden.
Die Abwälzung ist nach jetziger Rechtslage nicht zulässig und sie wird es auch in zukünftiger Rechtslage mit ziemlicher Sicherheit bleiben.
Und bitte nicht B2B und Privatkunden in einen Topf schmeißen, klappt nicht.
Punkt 4. und 5. wäre ein Eingriff in den öffentlichen Luftraum. Der wird Privatpersonen mit Sicherheit nicht gestattet.
Deine oben beschriebe Konstruktion ist sehr hypothetisch und blendet verschiedene Unmöglichkeiten aus.
Es gibt bereits jetzt viele einsetzbare Nutzungsbeispiele für autonome UAV.
Landwirtschaft, Vermessung, Geologie, Forstwirtschaft, Archäologie, Biologie, Forstwirtschaft ...
Schön. Dafür aber müssten die Modellflieger nicht weichen.
Moin Daddelus,Lieferkonditionen ......... Uscha
Hallo "Uscha" und "PatrickB",
letztendlich ist die Haftungsfrage bei Anlieferung von Paketen (hier beispielsweise Lufttransport) ganz einfach damit zu beantworten:
Es kommt auf die vereinbarte Lieferkondition an.
Es gibt nationale Lieferkonditionen wie z.B. "frei Haus" oder "ab Werk" und es gibt eine ganze Reihe von internationalen Lieferkonditionen, siehe z.B. https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/incoterms-®-2010-flyer.pdf
Wer bis zu welchem Zeitpunkt wie hoch für etwas haften muss, bestimmen die beiden Vertragspartner (Verkäufer und Käufer) selbst.
Da ist Deine Antwort, lieber "Uscha", doch sehr dem Bereich des Hörensagens zuzuordnen -- unabhängig von einer Reihe von Interpunktionsfehlerchen.
Bevor hier im Forum wieder zu sehr über Haftung (wer, wie, wo und weshalb ?) spekuliert wird, lohnt sich ein genauerer Blick auf die gewählte Lieferkondition.
Viele Grüße
"dadälus79"
Das würde ich nicht unterschreiben.Vergesst mal die Paketdrohnen. Oder die Lufttaxis.
Die sind allesamt noch weit entfernt
Zugegebenermaßen kenne ich die zugrundeliegenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht.
.... Passen wir da wir wirklich nicht mehr dazu??? ...
684 Seiten und teilweise nur Murx und Schrott beim schreiben.
Gruss von Werner Klein Allgäu im Wieslauftal
Moin Daddelus,am Thema vorbei klugscheissern ..... Uscha
Wenn schon, dann Kenntnisse vorgetäuscht oder vorgebliches Wissen…jetzt hast Du wiederholt mit NICHT-Wissen am Thema vorbei angebliche Kenntnisse vorgegeben.
Wieder haarscharf am Thema vorbei…Es ist ganz einfach so, dass mit Zustandekommen eines Lieferauftrages immer auch Lieferkonditionen abgestimmt werden.
Welche meiner Ausbildungen meinst du? Welche kennst du?Deine Ausbildung scheint das nicht behandelt zu haben -- oder Du warst geistig abwesend.
Die vereinbarte zählt, gewählt wird anderswo…Die gewählte Lieferkondition beschreibt dann, wer in welcher Höhe bis wann für welche Umstände zu haften hat und in welchen Grenzen Schäden zu ersetzen sind.
So lange im Praktikum?Für meinen Teil kann ich durchaus entsprechende Ausbildung und 25 jährige berufliche Tätigkeit im Versicherungs- und Haftungsrecht vorweisen.