Drohnen legen Flughafen lahm ... in London

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cap-1

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600 m machen natürlich einen riesen Unterschied,
es nicht das Maß, aber weiter draußen eben straffrei,
in der Zone eben nicht.

Es ist eine Grenzstrich weiter nichts, innerhalb aber ab da zahlt man und haftet.
Um den Flughafen fahren genug Streifen über Feldwege, sichten die jemand sind sie gleich da.
Früher beim fotografieren sind die plötzlich neben einem gestanden.
Gruß Günther
 
600 m machen natürlich einen riesen Unterschied,
es nicht das Maß, aber weiter draußen eben straffrei,
in der Zone eben nicht.
...

Wenn man den Radius von 1km auf 5km vergrößert, vergrößert man die Fläche der Flugverbotszone um den Faktor 25. Da kann durchaus der eine oder andere Park oder eine Wiese plötzlich in der Flugverbotszone liegen. Eventuell können da auch weitere 600m "das Zünglein an der Waage" sein.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
welche Relevanz haben eigentlich die kanadischen Regeln in D?
Belastet uns das in irgendeiner Form auf nationaler Ebene?
 

glipski

User
Seid ihr alle eingeschneit und könnt nicht raus :);):)
 
Hallo,
welche Relevanz haben eigentlich die kanadischen Regeln in D?
Belastet uns das in irgendeiner Form auf nationaler Ebene?

Momentan belastet uns das in Deutschland sicher nicht, oder habe ich das geschrieben?

Laut Thread-Titel geht es um Drohnen welche einen Flughafen in der Nähe von London lahm legten. Als erste potenzielle "Gegenmaßnahme" wurde dabei eine Vergrößerung des Radius der Flugverbotszone für Drohnen ins Auge gefasst und warum sollte man da nicht auch Mal über den Tellerrand schauen um zu sehen was andere Länder bzw. Flughafenbetreiber so machen?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Momentan belastet uns das in Deutschland sicher nicht, oder habe ich das geschrieben?

Laut Thread-Titel geht es um Drohnen welche einen Flughafen in der Nähe von London lahm legten. Als erste potenzielle "Gegenmaßnahme" wurde dabei eine Vergrößerung des Radius der Flugverbotszone für Drohnen ins Auge gefasst und warum sollte man da nicht auch Mal über den Tellerrand schauen um zu sehen was andere Länder bzw. Flughafenbetreiber so machen?

Wäre es nicht sinnvoller zu betrachten, was im eigenen Land zu diesem und anderen den Modellflug betreffenden Themen passiert?
 

HPR40

User
Es geht hier ja nun um den Vorfall von Gatwick bzw. Heathrow.

Beide eint das es Internationale Flughäfen sind ebenso wie Frankfurt Main, Paris Orly, Zürich, Peking und vlt auch irgendwann mal BER, nur um mal ein paar Beispiele zu nennen.

Alle diese Internationalen Flughäfen werden im Rahmen des Internationalen Abkommens von Chicago betrieben. Das gilt sowohl für das Gelände auf dem sich der Flughafen befindet ( Internatinales Territorium deswegen sind die Dinger Eingezäunt und man muss durch den Zoll wenn man raus will, bzw. durch die Sicherheitskontrolle wenn man rein will) als auch für den Luftraum der diesen Flughafen umgibt.

Diese Internationalen Lufträume, so genannte ICAO Lufträume die auch über 10000 ft AMSL vorliegen ( Ausnahmen gibt es über besonders hohen Erhebungen Alpen z.B. ), werden von der dafür zuständigen und benannten Stelle kontrolliert, im Fall von Deutschen Internationalen Flughäfen durch die DFS.
In solchen Kontrollzonen bedarf der Betrieb von aller Art Luftfahrzeugen, ob bemannt oder unbemannt ist unerheblich, der Freigabe der zuständigen Luftverkehrskontrollstelle weil sonst niemand, auch nicht Nationalstaatliche Behörden, was zu melden hat in solchen Kontrollzonen da sie auf Basis Internationalen Luftverkehrsrecht geregelt sind und weiterhin hier höhere Sicherheitsmaßstäbe angelegt werden. ( aus Sicherheitsgründen will man dort z.B. immer wissen wo sich ein LFZ befindet, deswegen Radar und Transponder im Flieger Vorschrift und ein Triebwerk muss auch dran sein sonst könnte man den Anweisungen des Controllers nicht immer folge leisten. )

Das ist auch der Grund warum die DFS in DE für ihren Bereich den Betrieb von unbemannten Luftfahrtgeräten bis 50m GND in einem Abstand von 1500 m zur Flugplatzbegrenzung pauschal per NFL freigegeben hat. ( für die regional Flughäfen die von einer anderen Organisation kontrolliert werden gibt es das auch, dass ist aber nationaler Luftraum der Klasse D. Nur Klasse C und CTR sind International )

Jegliche Mindestabstandreglung die Nationale Behörden derzeit in blanken Aktionissmuss treffen für unbemannte LFZ sind also in diesem Bereich der ICAO Lufträume nicht anwendbar. Solche Abstandregeln greifen in Europa nur für Flugplätze die in Luftraum G liegen und der ist sogar Europäisch Harmonisiert über SERA.

Allerdings erstaunlich finde ich die Aussage des Vertreters der Britischen Pilotenvereinigung in der Sun das die 1 Km Regel zu knapp bemessen wäre.



Gruß Horst
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin zusammen,

hier eine Nachricht von Julez zu Beobachtungen im Luftraum der beiden Londoner Airports:
Es gibt Neuigkeiten: Jemand hat das Bewegungsprofil eines Polizeihubschraubers analysiert und herausgefunden, dass dieser für die Drohnensichtungen verantwortlich sein könnte. Näheres hier:

https://hackaday.com/2019/01/28/dron...dy-soap-opera/

Grüße,
Julian
Leider wg. der Sprache nicht für jeden von euch verständlich, aber wir haben ja diese Möglichkeit - https://translate.google.de/ ;)

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