Es geht hier ja nun um den Vorfall von Gatwick bzw. Heathrow.
Beide eint das es Internationale Flughäfen sind ebenso wie Frankfurt Main, Paris Orly, Zürich, Peking und vlt auch irgendwann mal BER, nur um mal ein paar Beispiele zu nennen.
Alle diese Internationalen Flughäfen werden im Rahmen des Internationalen Abkommens von Chicago betrieben. Das gilt sowohl für das Gelände auf dem sich der Flughafen befindet ( Internatinales Territorium deswegen sind die Dinger Eingezäunt und man muss durch den Zoll wenn man raus will, bzw. durch die Sicherheitskontrolle wenn man rein will) als auch für den Luftraum der diesen Flughafen umgibt.
Diese Internationalen Lufträume, so genannte ICAO Lufträume die auch über 10000 ft AMSL vorliegen ( Ausnahmen gibt es über besonders hohen Erhebungen Alpen z.B. ), werden von der dafür zuständigen und benannten Stelle kontrolliert, im Fall von Deutschen Internationalen Flughäfen durch die DFS.
In solchen Kontrollzonen bedarf der Betrieb von aller Art Luftfahrzeugen, ob bemannt oder unbemannt ist unerheblich, der Freigabe der zuständigen Luftverkehrskontrollstelle weil sonst niemand, auch nicht Nationalstaatliche Behörden, was zu melden hat in solchen Kontrollzonen da sie auf Basis Internationalen Luftverkehrsrecht geregelt sind und weiterhin hier höhere Sicherheitsmaßstäbe angelegt werden. ( aus Sicherheitsgründen will man dort z.B. immer wissen wo sich ein LFZ befindet, deswegen Radar und Transponder im Flieger Vorschrift und ein Triebwerk muss auch dran sein sonst könnte man den Anweisungen des Controllers nicht immer folge leisten. )
Das ist auch der Grund warum die DFS in DE für ihren Bereich den Betrieb von unbemannten Luftfahrtgeräten bis 50m GND in einem Abstand von 1500 m zur Flugplatzbegrenzung pauschal per NFL freigegeben hat. ( für die regional Flughäfen die von einer anderen Organisation kontrolliert werden gibt es das auch, dass ist aber nationaler Luftraum der Klasse D. Nur Klasse C und CTR sind International )
Jegliche Mindestabstandreglung die Nationale Behörden derzeit in blanken Aktionissmuss treffen für unbemannte LFZ sind also in diesem Bereich der ICAO Lufträume nicht anwendbar. Solche Abstandregeln greifen in Europa nur für Flugplätze die in Luftraum G liegen und der ist sogar Europäisch Harmonisiert über SERA.
Allerdings erstaunlich finde ich die Aussage des Vertreters der Britischen Pilotenvereinigung in der Sun das die 1 Km Regel zu knapp bemessen wäre.
Gruß Horst