obelix-xxl
User
Hallo,
ich möchte gerne Eure Erfahrungen mit Drohnenpiloten aus dem Kreis der Rettungskräfte, der Polizei, der Feuerwehr,.... hier erfahren.
Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen die Piloten einhalten? Gilt für diese Piloten auch ausnahmslos
- der Kenntnisnachweis,
- der LBA Fernpilot,
- die Starterlaubnis des Eigentümers,
- u.s.w.
Müssen diese Drohnenpiloten auch die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie zivile Drohnenpiloten?
Zur Situation:
Mitten auf einer Kreuzung einer sehr stark von Erntefahrzeugen befahrenen und asphaltiertem Feldweg wurde eine Drohne gestartet und im Schwebeflug, ca. 20 Minuten mitten über diesem Landwirtschaftweg "geparkt". Die Landwirte mussten genötigt ihre Traktoren in etwas Abstand zur Drohne "parken" und ihre Transporttätigkeiten einstellen.
Die Polizisten in nicht vollständiger Uniform (nur Jacke, hätte man auch im Karnevalsshop kaufen können ) und mit einem Zivilfahrzeug haben dort angeblich geübt die Drohne zu fliegen.
Auf Nachfrage kam der Verdacht auf, dass die Polizei-Piloten keinerlei Ahnung von den gesetzlichen Auflagen hatten.
Sie beriefen sich vielmehr auf das Hoheitsrecht.
Diese Übungsaufgabe wurde dienstlich begründet und wurde auch bei den in der Nähe befindlichen Flughäfen (ca. 40 km Entfernt) und bei Flugplätzen (ca. 20 km entfernt angemeldet.
Der örtlichen Modellflugverein nutzt das Gelände (grüne Wiese ist eingetragenes Modellfluggelände) in dem sich die Drohne bewegt hat.
Zukünftig wird der Modellflugverein vor Inbetriebnahme der Drohne informiert. Man möchte sich jetzt abstimmen.
Welche Voraussetzungen muss der Polizei-Pilot der Drohne vor dem Start genau erfüllen.
Ich bitte beim Thema zu bleiben. Vielen Dank für Euer Verständnis.
LG obelix
ich möchte gerne Eure Erfahrungen mit Drohnenpiloten aus dem Kreis der Rettungskräfte, der Polizei, der Feuerwehr,.... hier erfahren.
Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen die Piloten einhalten? Gilt für diese Piloten auch ausnahmslos
- der Kenntnisnachweis,
- der LBA Fernpilot,
- die Starterlaubnis des Eigentümers,
- u.s.w.
Müssen diese Drohnenpiloten auch die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie zivile Drohnenpiloten?
Zur Situation:
Mitten auf einer Kreuzung einer sehr stark von Erntefahrzeugen befahrenen und asphaltiertem Feldweg wurde eine Drohne gestartet und im Schwebeflug, ca. 20 Minuten mitten über diesem Landwirtschaftweg "geparkt". Die Landwirte mussten genötigt ihre Traktoren in etwas Abstand zur Drohne "parken" und ihre Transporttätigkeiten einstellen.
Die Polizisten in nicht vollständiger Uniform (nur Jacke, hätte man auch im Karnevalsshop kaufen können ) und mit einem Zivilfahrzeug haben dort angeblich geübt die Drohne zu fliegen.
Auf Nachfrage kam der Verdacht auf, dass die Polizei-Piloten keinerlei Ahnung von den gesetzlichen Auflagen hatten.
Sie beriefen sich vielmehr auf das Hoheitsrecht.
Diese Übungsaufgabe wurde dienstlich begründet und wurde auch bei den in der Nähe befindlichen Flughäfen (ca. 40 km Entfernt) und bei Flugplätzen (ca. 20 km entfernt angemeldet.
Der örtlichen Modellflugverein nutzt das Gelände (grüne Wiese ist eingetragenes Modellfluggelände) in dem sich die Drohne bewegt hat.
Zukünftig wird der Modellflugverein vor Inbetriebnahme der Drohne informiert. Man möchte sich jetzt abstimmen.
Welche Voraussetzungen muss der Polizei-Pilot der Drohne vor dem Start genau erfüllen.
Ich bitte beim Thema zu bleiben. Vielen Dank für Euer Verständnis.
LG obelix