Durchfahrt verboten, land- und forstwirtschaftl. Verkehr frei.

Moin Vollgas!

Vollgas schrieb:
Der Bauer der den Acker bislang gepachtet hatte, mußte doch auch den Feldweg benutzen.

Jo; Bauer, in Fachkreisen auch "Landwirt" genannt.
Und wenn der gemeine Landwirt auf dem Weg verkehrt um zum gepachteten Acker zu gelangen, wird "Landwirtschaftlicher Verkehr" durchgeführt. ;)

Ergo erlaubt.

Wenn Du mit Deinen Modellen die Wiese mähen kannst, ist es auch erlaubt.

Fiel mir beim Lesen so auf. Wobei ich Dir zustimmen muss das mich so ein Schild auch nicht weiter stören würde. Bin ja schließlich hier um zu prüfen ob ich mal wieder mähen muss ;)

Und wenn ich denn schon mal da bin.... ;)
 
Hai Markus, ja ich hab auch schon daran gedacht, da nimmste immer ne Sichel, oder ne Harke mit. ( landwirtschaftlich halt :D )
Gruß Vollgas
 

Dieter Wiegandt

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Interessanter Blogbeitrag von Phoenixlif

Interessanter Blogbeitrag von Phoenixlif

Ich kopiere das mal hier rein:

Hallo Modellfliegergemeinde,

seit nun mehr als 3 Jahren mussten wir in zwei Instanzen für unser Wegerecht zum gepachteten und zugelassenen Modellfluggelände kämpfen. Jetzt gibt es ein aktuelles Urteil vom VG München, welches am 27.02.2014 mit AZ 8 B 12.2268 B 1 K 10.1041 per Beschluß feststellt:
Das Befahren von öffentlichen Feld- und Waldwegen zum Modellfluggelände fällt unter den Gemeingebrauch, es bedarf keiner Sonder- oder Ausnahmegenehmigung.

Bei unserem Fall ging es um Feldwege, die mit dem Verkehrszeichen Nr. 250, gesperrt für Fahrzeuge aller Art, land- und forstwirtschaftliche Nutzung frei, beschildert sind.

Wir hoffen, andere können davon provitieren und müssen nicht ebenfalls die Gerichte über Jahre hinweg bemühen. Sollten Einzelheiten oder gar das gesamte Urteil benötigt werden, meldet Euch.
Ich möchte allen Vereinen mit gleichgelagerten Problemen gerne unterstützen.

PHOENIXLIF
 
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