DX-7 2,4GHz SPEKTRUM DSM2 jetzt kaufen??

ACGMG

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Sorry

Sorry

Konrad,

falls ich Dich mit meiner Bemerkung unangenehm beruerht habe, entschuldige ich mich selbstverstaendlich dafuer: Es war nicht boes gemeint, sondern humoristisch.

PS: Ich hab Euch alle lieb und heute ist Karneval bei uns.:)
 

Andi G

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Jürgen das System erhielt keine Zulassung, nur der USA Vertrieb sagt die EU Anlage sei konform. Den Unterschied müsstest du kennen ;-) also bitte nicht immer durcheinanderbringen. Kein einziges 2.4GHz System ist amtlich zugelassen, wir müssen uns auf die Angaben der Vertreiber verlassen, sind aber selber für den Betrieb verantwortlich - wie bei 35MHz auch.

Der Entwickler Paul Beard mit seiner FHSS Begründung hat auch schon behauptet die US Anlage sei konform. Ich würde gerne wissen ob JSB die Angaben von Horizon einfach ungeprüft übernimmt.

Ansonsten möchte ich hier mal drauf hinweisen dass Leistung nicht alles ist. Siehe zB die reconnect Zeiten von Spektrum bei grosser Distanz oder Spannungsunterbruch - warum ist da Futaba mit weniger Leistung überlegen? :D

Für mich ist Spektrum noch nicht ausgereift genug obwohl man am längsten am Markt ist. Futaba hatte einen schlechten Einstand, aber abgesehen vom ID Problem wohl keine grundsätzlichen Schwächen - bei Act wird mans noch sehen, ist mir persönlich aber zu teuer.
 

PW

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Hallo,

also bei uns am Platz können alle 2,4 GHz Systeme fliegen, die eine entsprechende Konformitätserklärung haben.

Und die Konformitätserklärung muss der Hersteller erbringen; entweder macht er die entsprechenden Prüfungen selber (so Robbe) oder vergibt die Prüfung an ein zertifiziertes, unabhängiges Prüflabor (so Graupner).

Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass die Firmen, die die Prüfungen selber im Hause machen, korrekt arbeiten und die gesetzlich vorgeschriebenen Normen erfüllen.

Kontrolliert die Bundesnetzargentur die gemachten Prüfungen und stellt "Manipulationen" fest, dann droht gewaltiger Ärger für die Firmen.

Ich habe hier Vertrauen in all die Firmen, die eine entsprechende Konformitätserklärung haben.

Ich glaube nicht, dass ein Hinweis des USA Vertreibers, eine Anlage sei EU konform, eine richtige Konformitätserklärung ersetzt und die Bundesnetzargentur dieses akzeptiert.

Aber hier kann nur die deutsche Vertriebsfirma JSB was zu sagen. Mal sehen, ob den Produkten eine deutsche Konformitätserklärung beiliegt. Wenn nicht ..??????

Aber was soll hier spekuliert werden. Ab dem 01.03.2008 wird man es wissen.

Das USA Spektrum System funktioniert wohl problemlos; zumindest im Bereich Kunstflug. Die Kollegen, die ich kenne (Somenzini, Leseberg etc.) fliegen das System ohne Probleme. Aber eben mit ca. 1 Watt Ausgangsleistung und mehreren Antennen im Rumpf.


Gruss

PW
 
Andi Gysi schrieb:
Jürgen das System erhielt keine Zulassung, nur der USA Vertrieb sagt die EU Anlage sei konform. Den Unterschied müsstest du kennen ;-) also bitte nicht immer durcheinanderbringen.
...

Hallo Andi,

keine Sorge, ich bringe nichts durcheinander, darum auch das "irgendwie" in Gänsefüßchen "". Ich habe aber eine schriftliche Aussage, dass die DX7 eine Zulassung als FHSS System hat. Und in England erhielt Paul Beard eine Auszeichnung für die bahnbrechende Entwicklung des Spektrum Systems. Schon verwirrend, oder?

:) Jürgen
 
So meine DX7 ist da mit einer deutschen konformitätserklärung.
Direkt von Graupner.
Erst mal Sender laden dann wird getestet.
Gruß Dieter
 

udogigahertz

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PW schrieb:
Hallo,

also bei uns am Platz können alle 2,4 GHz Systeme fliegen, die eine entsprechende Konformitätserklärung haben.

Und die Konformitätserklärung muss der Hersteller erbringen; entweder macht er die entsprechenden Prüfungen selber (so Robbe) oder vergibt die Prüfung an ein zertifiziertes, unabhängiges Prüflabor (so Graupner).

Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass die Firmen, die die Prüfungen selber im Hause machen, korrekt arbeiten und die gesetzlich vorgeschriebenen Normen erfüllen.

Gruss

PW
Ja, da gebe ich Dir Recht. Nach welchen anderen Kriterien soll denn sonst der Käufer/Nutzer oder der verantwortliche Flugleiter am Platz sonst bestimmen, ob eine Anlage "erlaubt" ist oder nicht? Etwa nach der Tabelle eines anderen Herstellers von Modulen und Empfängern? (ACT; dort sind unter einigen Konkurrenzprodukten Fragezeichen oder sogar ein "no" in der Spalte: "hält die Bestimmungen der ETSI ein" eingefügt).
Oder gemäß den Angaben und Meinungen einiger Poster hier? (Wobei diese allerdings Recht haben könnten, doch ist das so lange irrelevant, bis offiziell das Gegenteil bewiesen wurde!)
 

PW

User gesperrt
Hallo,

also:

jeder Hersteller muss dem Produkt eine Konformitätserklärung beilegen (oder eben dem Kunden ein Download ermöglichen).

Was z.Bsp. einer Firma X über ein Produkt Y sagt, ist für mich völlig unbedeutend zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes.


Gruss

PW
 

ACGMG

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Konformitätserklärung

Konformitätserklärung

Udo:

Leider hast Du nur bedingt recht. Folgende Fakten zum Nachdenken:

1. Die K.-Erklärung muss keine deutsche sein. Dieser Eindruck entsteht nachdem was weiter oben steht. Wenn der Hersteller (aus welchem Land auch immer) sie herausgibt, ist der Endkunde und sein Verein erstmal aus dem Schneider. Richtig. Punkt.

2. Die Konformitätserklärungen sind in Fachkreisen z.T. strittig, manchmal passen die Sender nicht dazu (siehe Fehllieferung der US-DX7 nach D).

3. Die Erkärung wird pauschal ausgesprochen und bedarf keiner Notifikation bei der nationalen Behörde.

4. Der Unterschied z.B. US/EU DX7 kann nicht festgestellt werden, da die Sender nicht einzeln registriert sind.

5. Warum soll ein Verein(svorstand) oder ein Flugleiter sich also aufbürden zu kontrollieren, was er nicht kontrollieren kann und das auch noch durch diese selbstauferlegte Kontrolle verantworten?

6. Darf er die Kontrolle überhaupt ausüben und im Zweifelsfall evtl. meine legitimen Rechte das ISM-Band zu nutzen einzuschränken, egal aus welchem Grund (z.B. durch die Vereinssatzung? oder Konformitätskontrolleure?)

7. Ist die Konformitätserklärung das einzige Kriterium auf legalen Betrieb: NEIN !!! Der Sender DX6i läßt sich für 100mW-Betrieb ("legal") und illegal per Bedienung einstellen. Wie willst Du das dann noch kontrollieren?

Fazit:

Der Verein hält sich besser da raus und legt jedem Vereinsmitglied und sonstigem Benutzer auf nur eine legal zu benutzende Sendeanlage zu verwenden. Der Vorstand kümmert sich nur noch um die entsprechende Aufstieggenehmigung. Eine entsprechende Erklärung sollte jeder, der auf dem Platz fliegen will, sogar unterschreiben können (gilt dann für alle denkbaren Frequenzbereiche). Der Vorstand wäre aus der Aufsichtspflicht entlassen oder im Extremfall aus der Haftung raus (bei der momentan unsicheren Rechtslage ist eine Haftung eher unwahrscheinlich).


Was Du am Hang, privat oder sonstwo machst ist eh Dein Bier und das hast Du dann zu verantworten.


Wie findest Du diesen Vorschlag? Ich bitte um eine angeregte Diskussion.
 
ACGMG schrieb:
...
4. Der Unterschied z.B. US/EU DX7 kann nicht festgestellt werden, da die Sender nicht einzeln registriert sind.

5. Warum soll ein Verein(svorstand) oder ein Flugleiter sich also aufbürden zu kontrollieren, was er nicht kontrollieren kann und das auch noch durch diese selbstauferlegte Kontrolle verantworten?
...

Feststellen kann man den Unterschied schon, z.B. durch die Messung der Stromaufnahme.

Auch die Art des Modells lässt Rückschlüsse auf die verwendete Sendeleistung zu. ;)

So lange andere Nutzer nicht durch eine illegal hohe Sendeleistung gefährdet werden, ist eine zu hohe Sendeleistung m.W. lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

:) Jürgen
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Achim,

zu den Punkten 5. und 6.:
Der Vorstand trägt die Verantwortung und hat dafür zu sorgen, daß der Flugbetrieb im Rahmen der Aufstiegserlaubnis abläuft.
Gibt es irgend einen Zweifel, daß durch den Betrieb irgend welche gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen verletzt werden, hat er unverzüglich den Betrieb, auch im Rahmen seines Hausrechts, zu unterbinden. Dabei handelt der Flugleiter im Auftrage des Vorstandes.
"Legitime Rechte" eines Einzelnen können dabei eingeschränkt werden.
 

milu

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Hallo Jürgen,
<
Feststellen kann man den Unterschied schon, z.B. durch die Messung der Stromaufnahme.>
Durch jede Vorstand;)

Grüße
Milan
 

WalterL

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PW schrieb:
Hallo Thomas,
Wenn Du mit der US Version hier fliegt, mußte Du ein Bußgeld bezahlen und im Falle eines Schadensfalles wirst Du Probleme bekommen.

Und was ist mit den Tausenden Geschäftsleuten, die ihr WLAN weltweit benützen (ohne CE Zeichen)?
 

ACGMG

User
:cool:

:cool:

@ Konrad:

Ich weiss nicht was in Eurer Satzung steht, aber dieses gilt sicherlich fuer alle Mitglieder des Vereins, die einen ungesetzlichen Zustand bemerken und stellt keinen besonderen Umstand dar. Das ein ungestetzlicher Zustand nicht toleriert werden darf ist klar und war zu keiner Zeit Thema meines Beitrags.


Wann habt Ihr denn bei Euch denn zum letzten Mal die Konformitaetserklaerungen der 35MHz-Anlagen ueberprueft?

Da sind naemlich auch nur 100mW ERP erlaubt (schau nach!).

Oder habt Ihr Euch etwa auf Eure Mitglieder verlassen?

Habt Ihr etwa deren Stromaufnahme nachgemessen (was fuer ein Vorschlag)?

Was wuerdest Du tun wenn jemand bei Euch mit einer DX6i auftaucht?

Bitte werde jetzt mal konkret, ich moechte nicht, dass Du mir nochmal die Foerderung eines illegalen Zustands unterstellst!

In meinem Heimatverein sehe ich naemlich, dass der Vorstand bzgl. des 2,4 GHz-Themas grosse Beruehrungsaengste hat dieses Thema anzugehen weil er die Uebernahme der Verantwortung scheut aus o.a. (Verantwortungs-)Grund.
Also wer darf den RegPraesidenten anschreiben und sich mit ihm einlassen? ICH! Und ich habe andere Hobbies, glaubs mir.
Betroffen von diesem Vorgang koennte u.U. auch ein Termin der dt. Meisterschaft des DMFV sein. Du siehst, ich schreibe obigen Artikel nicht nur aus Eigennutz oder Illegalitaetsbestrebungen!!

:cool:
 

ACGMG

User
Jürgen Heilig schrieb:
So lange andere Nutzer nicht durch eine illegal hohe Sendeleistung gefährdet werden, ist eine zu hohe Sendeleistung m.W. lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

Stimmt.

Auf meinem Heimatplatz ist der gesamte Verein ueber viele Jahre in den kontrollierten Luftraum Delta eines Flughafens aufgestiegen (Paragraph 16a LuftVO) und zwar ohne FREIGABE der Verkehrskontrolle. Dies ist eine Straftat und wurde so gahndet, dass wir seit 2005 jedesmal am Tower anrufen muessen, bevors losgeht. Kein Aua, keine Strafe, nix.

Gleicher Tatbestand gilt, wenn man in den Airspace E (1000/1700/2500 ft) einfliegt (Grosssegler). Da interessierts uebrigens auch keinen.


Und manch einer hier macht sich Sorgen wegen der 2,4GHz-Funken, wo klar ist, dass man immer versichert ist? Cool bleiben, abwarten, was passiert. Der Fortschritt in der Technik ist noch von keinem aufgehalten worden, komme was wolle.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Achim,

bis letzten Freitag war ich 10 Jahre lang 1. Vorsitzender in meinem Verein, und das war nicht meine erste Amtsperiode. ;)

Wir sprechen hier nicht über 35MHz, sondern über 2.4GHz; dazu noch eine Technik, die für den Bereich Funkfernsteuerungen in Deutschland in der Einführung befindlich ist mit z.T. ungeklärten Konformitätserklärungen und technischen Spezifikationen.

Bis zur endgültigen Klärung, ob eine Anlage technisch den Forderungen der Bundesnetzagentur entspricht, würde ich den Flugbetrieb damit verbieten - Punkt. :cool:

Was zu dieser Entscheidung euer Regierungspräsident beizutragen vermag, entzieht sich meiner Kenntnis - für den Bereich Schleswig-Holstein vermag die adäquate Dienststelle lediglich die grundsätzliche Erlaubnis zum Betrieb von Fernsteuerungen im 2,4GHz-Bereich im Zusammenhang mit der entsprechenden Aufstiegserlaubnis erteilen, und dabei immer voraussetzend, daß diese den bei uns geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen/Vorschriften entsprechen. Trenne Dich von der Auffassung oder dem Glauben, daß euer Regierungspräsident bzw. sein zuständiger Referatsleiter euch eine Freigabe für nichtkonforme Anlagen erteilt, da könntest Du eher Glück haben (wenn überhaupt) bei der für euch zuständigen Außenstelle der BNA. Wie wäre es mit zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Anlagen, vielleicht auch bezogen auf bestimmte Veranstaltungen?
Betroffen von diesem Vorgang koennte u.U. auch ein Termin der dt. Meisterschaft des DMFV sein.
Da kann ich nur fragen, in welcher Form sich euer Gebietsbeauftragter bzw. der Verband selber für die Lösung dieser Thematik und Problems bemüht, denn er ist ja, wie auch der DAeC, unmittelbar davon betroffen. Sieht doch wie eine typische Verbandsaufgabe aus. Das Treffen bei der BNA in Mainz galt ja eigentlich nur der grundsätzlichen Feststellung, ob der Betrieb von FS im 2,4GHz-Band in Deutschland zulässig ist und innerhalb welcher technischer Spezifikationen.
Nach meinem Wissen sind weitergehende Absprachen bzw. Zulassungen für definierte FS nicht erfolgt.
 

ACGMG

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Konrad Kunik schrieb:
Achim,

Bis zur endgültigen Klärung, ob eine Anlage technisch den Forderungen der Bundesnetzagentur entspricht, würde ich den Flugbetrieb damit verbieten - Punkt. :cool:

Siehste, das meinte ich mit meine legitimen Rechte einschränken. Ich hoffe Dein Nachfolger sieht das anders.:(
 

udogigahertz

User gesperrt
Konrad Kunik schrieb:
Bis zur endgültigen Klärung, ob eine Anlage technisch den Forderungen der Bundesnetzagentur entspricht, würde ich den Flugbetrieb damit verbieten - Punkt. :cool:
Konrad, was meinst Du denn damit? Wer soll da was wie klären? Bis jetzt habe ich angenommen, dass eine Konformitätserkärung ausreicht, um zu demonstrieren, dass die betreffende Anlage eben das ist: regelkonform und damit zugelassen und einsetzbar. Siehst Du das anders?

Im übrigen wäre zur detaillierten Erläuterung dieser Fragen Frank Tofahrn oder Dieter Perkuhn besser geeignet als ich.
 

ACGMG

User
Konrad Kunik schrieb:
Achim,

..
Was zu dieser Entscheidung euer Regierungspräsident beizutragen vermag, entzieht sich meiner Kenntnis - für den Bereich Schleswig-Holstein vermag die adäquate Dienststelle lediglich die grundsätzliche Erlaubnis zum Betrieb von Fernsteuerungen im 2,4GHz-Bereich im Zusammenhang mit der entsprechenden Aufstiegserlaubnis erteilen, und dabei immer voraussetzend, daß diese den bei uns geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen/Vorschriften entsprechen. Trenne Dich von der Auffassung oder dem Glauben, daß euer Regierungspräsident bzw. sein zuständiger Referatsleiter euch eine Freigabe für nichtkonforme Anlagen erteilt, da könntest Du eher Glück haben (wenn überhaupt) bei der für euch zuständigen Außenstelle der BNA.

Es ging nur um die Berührungsängste. Bitte aufmerksam nachlesen.
Die Ängste etwas zu Verantworten, was Dich unsicher macht hast Du anscheinend auch. Und genau darum sollte sich der Vorstand gegenüber seinen Mitgliedern absichern, damit er sich traut etwas zuzulassen, vor dem er Angst hat. Du bist da wie unser Vorsitzender. Statt sich zu bemühen eine Regelung zu finden,willst Du statt dessen einfach alles verbieten. Schade.:(
 

ACGMG

User
Konrad Kunik schrieb:
Achim,
..
Da kann ich nur fragen, in welcher Form sich euer Gebietsbeauftragter bzw. der Verband selber für die Lösung dieser Thematik und Problems bemüht, denn er ist ja, wie auch der DAeC, unmittelbar davon betroffen. Sieht doch wie eine typische Verbandsaufgabe aus.


Ich war auf der Regionalversammlung und der Abgeordnete des DMFV hat nicht mehr Einfluss auf den RegPr. als jeder andere. Leider läuft sowas anders.
 
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