Andi Gysi schrieb:Jürgen das System erhielt keine Zulassung, nur der USA Vertrieb sagt die EU Anlage sei konform. Den Unterschied müsstest du kennen ;-) also bitte nicht immer durcheinanderbringen.
...
Ja, da gebe ich Dir Recht. Nach welchen anderen Kriterien soll denn sonst der Käufer/Nutzer oder der verantwortliche Flugleiter am Platz sonst bestimmen, ob eine Anlage "erlaubt" ist oder nicht? Etwa nach der Tabelle eines anderen Herstellers von Modulen und Empfängern? (ACT; dort sind unter einigen Konkurrenzprodukten Fragezeichen oder sogar ein "no" in der Spalte: "hält die Bestimmungen der ETSI ein" eingefügt).PW schrieb:Hallo,
also bei uns am Platz können alle 2,4 GHz Systeme fliegen, die eine entsprechende Konformitätserklärung haben.
Und die Konformitätserklärung muss der Hersteller erbringen; entweder macht er die entsprechenden Prüfungen selber (so Robbe) oder vergibt die Prüfung an ein zertifiziertes, unabhängiges Prüflabor (so Graupner).
Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass die Firmen, die die Prüfungen selber im Hause machen, korrekt arbeiten und die gesetzlich vorgeschriebenen Normen erfüllen.
Gruss
PW
ACGMG schrieb:...
4. Der Unterschied z.B. US/EU DX7 kann nicht festgestellt werden, da die Sender nicht einzeln registriert sind.
5. Warum soll ein Verein(svorstand) oder ein Flugleiter sich also aufbürden zu kontrollieren, was er nicht kontrollieren kann und das auch noch durch diese selbstauferlegte Kontrolle verantworten?
...
PW schrieb:Hallo Thomas,
Wenn Du mit der US Version hier fliegt, mußte Du ein Bußgeld bezahlen und im Falle eines Schadensfalles wirst Du Probleme bekommen.
Jürgen Heilig schrieb:So lange andere Nutzer nicht durch eine illegal hohe Sendeleistung gefährdet werden, ist eine zu hohe Sendeleistung m.W. lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Da kann ich nur fragen, in welcher Form sich euer Gebietsbeauftragter bzw. der Verband selber für die Lösung dieser Thematik und Problems bemüht, denn er ist ja, wie auch der DAeC, unmittelbar davon betroffen. Sieht doch wie eine typische Verbandsaufgabe aus. Das Treffen bei der BNA in Mainz galt ja eigentlich nur der grundsätzlichen Feststellung, ob der Betrieb von FS im 2,4GHz-Band in Deutschland zulässig ist und innerhalb welcher technischer Spezifikationen.Betroffen von diesem Vorgang koennte u.U. auch ein Termin der dt. Meisterschaft des DMFV sein.
Konrad Kunik schrieb:Achim,
Bis zur endgültigen Klärung, ob eine Anlage technisch den Forderungen der Bundesnetzagentur entspricht, würde ich den Flugbetrieb damit verbieten - Punkt.
Konrad, was meinst Du denn damit? Wer soll da was wie klären? Bis jetzt habe ich angenommen, dass eine Konformitätserkärung ausreicht, um zu demonstrieren, dass die betreffende Anlage eben das ist: regelkonform und damit zugelassen und einsetzbar. Siehst Du das anders?Konrad Kunik schrieb:Bis zur endgültigen Klärung, ob eine Anlage technisch den Forderungen der Bundesnetzagentur entspricht, würde ich den Flugbetrieb damit verbieten - Punkt.
Konrad Kunik schrieb:Achim,
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Was zu dieser Entscheidung euer Regierungspräsident beizutragen vermag, entzieht sich meiner Kenntnis - für den Bereich Schleswig-Holstein vermag die adäquate Dienststelle lediglich die grundsätzliche Erlaubnis zum Betrieb von Fernsteuerungen im 2,4GHz-Bereich im Zusammenhang mit der entsprechenden Aufstiegserlaubnis erteilen, und dabei immer voraussetzend, daß diese den bei uns geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen/Vorschriften entsprechen. Trenne Dich von der Auffassung oder dem Glauben, daß euer Regierungspräsident bzw. sein zuständiger Referatsleiter euch eine Freigabe für nichtkonforme Anlagen erteilt, da könntest Du eher Glück haben (wenn überhaupt) bei der für euch zuständigen Außenstelle der BNA.
Konrad Kunik schrieb:Achim,
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Da kann ich nur fragen, in welcher Form sich euer Gebietsbeauftragter bzw. der Verband selber für die Lösung dieser Thematik und Problems bemüht, denn er ist ja, wie auch der DAeC, unmittelbar davon betroffen. Sieht doch wie eine typische Verbandsaufgabe aus.